Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten
Das Prinzip der Gleichstellung von Frauen und Männern sollte in allen Bereichen, Maßnahmen, Programmen und Verfahren einbezogen werden. Hierzu gehören:
- die Gleichbehandlung von Frauen und Männern
- spezielle Fördermaßnahmen zur Beseitigung von Nachteilen sowie
- die Einbeziehung des Gleichstellungsprinzips in Systeme, Strukturen, Programme, Maßnahmen und Verfahren.
Zur Sicherung der Gleichstellung von Frauen und Männern sind folgende Aufgaben zu lösen:
- Gewährleistung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
- Erhöhung des Frauenanteiles in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind sowie
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf / Studium für Frauen und Männer.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartner für alle Frauen an der Hochschule Harz, wenn diese:
- nach Informationen und Hilfe suchen
- Beratung und Unterstützung benötigen
- Vorschläge haben, wie die Situation von Frauen an der Hochschule verbessert werden könnte
- Kontakt zu anderen Frauen oder Interessengemeinschaften haben möchten
- sich in der Gleichstellungspolitik engagieren wollen
- sich über Förderungsmöglichkeiten informieren möchten
- Beratung bei sexueller Belästigung benötigen und einen Ansprechpartner suchen.