
1. Die Mitglieder des Förderkreises leisten jährliche Beiträge zur Unterstützung der Arbeit des Vereins.
2. Die Beitragssätze werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.
3. Die Beitragssätze sind gestaffelt für:
a) Studierende,
b) natürliche Personen,
c) juristische Personen und Körperschaften.
4. Die Höhe der einzelnen Beitragssätze wurde von der Mitgliederversammlung am 28.09.2006 wie folgt festgelegt:
Studierende: 5,- € pro Jahr
Natürliche Personen: 30,- € pro Jahr
Juristische Personen und Körperschaften: 500,- € pro Jahr
5. Die genannten Beitragssätze sind Mindestsätze, sie können durch Spenden erhöht werden.
6. Die Mitgliedsbeiträge sind bis zum 31. März jedes Jahres an den Förderkreis zu leisten.
7. Der Förderverein kann auch Mittel verwalten, die zweckgebunden, z. B. für einen Fachbereich, besondere Exkursionen, Unterstützung ausländischer Studierender, zur Verfügung gestellt werden.
8. Der Förderkreis erteilt jedem Mitglied oder Spender eine Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt. Die Bescheinigung ist mit dem Hinweis der Gemeinnützigkeit zu versehen.
9. Die vom Förderverein verwalteten Mittel sind zinsgünstig anzulegen.
Download Beitragssatzung Förderkreis Hochschule Harz e.V. (pdf, 155 KB)