
Beurlaubungen erfolgen
laut §5 der Immatrikulationsordnung für Diplomstudiengänge (pdf)
sowie
laut §11 der Immatrikulationsordnung für Bachelorstudiengänge (pdf)
Eine Beurlaubung ist erst ab dem 2. Fachsemester möglich.
Die Fristen sind dem Semesterzeitplan zu entnehmen.
Download des Antragsformulars (pdf)
Die Bestätigungen für das Urlaubssemester sind aus dem Dezernat für studentische Angelegenheiten abzuholen.