Antragstellende, die in dem beantragten Studiengang bereits an einer deutschen Hochschule exmatrikuliert sind/waren und das Studium an der Hochschule Harz Wernigerode fortsetzen wollen, bewerben sich für ein höheres Semester.
Achtung: Antragstellende, die in dem beantragten Studiengang bereits an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren, müssen bei einer Bewerbung eine Exmatrikulationsbescheinigung der Hochschule sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beifügen.
Wird bis zur Einschreibung keine Exmatrikulationsbescheinigung vorgelegt, so kann keine Immatrikulation erfolgen.
Bewerbung (Fristen 15.01/15.07):
- Notenbescheinigung mit SWS/ECTS
- Studieninhalte
- Nachweis, dass Prüfungsanspruch besteht bzw. dass die entsprechende Prüfung nicht "endgültig nicht bestanden" wurde
Anschrift:
HS Harz, Dezernat für studentische Angelegenheiten, Friedrichstraße 57-59, 38855 Wernigerode
Mit dem Hauptantrag wird die Zulassung für den vorrangig gewünschten Studiengang beantragt.
Die Zulassung kann außerdem hilfsweise für einen weiteren Studiengang beantragt werden. Auf dem Antrag auf Zulassung zum Studium (pdf) ist deutlich zu vermerken, welcher Studiengang der Hauptwunsch bzw. der Zweitwunsch ist.
Falls Sie sich auch mit einem Zweitwunsch bewerben, so wird dieser nachrangig im Vergabeverfahren behandelt. Die ersatzweise Bewerbung für einen Studiengang (Zweitwunsch) kann erfolgen, wenn das Studium, für den Fall dass eine Zulassung im Hauptantrag nicht möglich ist, hilfsweise noch in einem anderen Studiengang angestrebt wird.
Auf Grund eines Zweitwunsches kann eine Zulassung erst dann erfolgen, wenn alle Hauptantragsteller bereits zugelassen sind.
Bei gewünschtem Eintritt in ein höheres Fachsemester müssen Nachweise über vorhergehende Studienergebnisse rechtzeitig vorgelegt werden.
Regelt die Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt über die Vergabe von Studienplätzen (HVVO) in der gültigen Fassung.
Regelt die Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt über die Vergabe von Studienplätzen (HVVO) in der gültigen Fassung.