Zulassungsvoraussetzungen
Bei Bewerbungen ist eine Hochschulzugangsberechtigung vorzulegen, die eine Durchschnittsnote aufweist.
Zulassungsvoraussetzungen für die Studiengänge "International Business Studies" sowie "International Tourism Studies"
- Bei einer Bewerbung für diese Studiengänge ist zu beachten, dass ensprechend der Prüfungsordnung für o.g. Studiengänge eine Eignungsprüfung zusätzlich zu den Zulassungskriterien zu absolvieren ist. Informationen erhalten Sie über: http://www.hs-harz.de/studienangebote.html
- finden Sie in den jeweiligen Zulassungsordnungen unter http://www.hs-harz.de/studienangebote.html
- zusätzlich wird ein Ausbildungsvertrag mit einem Kooperationsvertrag benötigt.
Achtung! Bewerbungstermine hier: 01.06.d.J. für das Wintersemester oder 01.12.d.J. für das Sommersemester
- Besonders befähigte Berufstätige, die aufgrund ihrer Begabung, ihrer Persönlichkeit und ihrer Vorbildung für ein Studium in Frage kommen, aber keine Hochschulreife besitzen, können die für das Studium einer bestimmtem Fachrichtung erforderlichen Kenntnisse und Fahigkeiten durch ein erfolgreiches Ablegen einer Prüfung zur Feststellung der Studienbefähigung (Feststellungsprüfung) nachweisen. Nähere Informationen zur Festellungsprüfung: www.hs-harz.de
Zusätzlich für ausländische Bewerber:
- Ein Nachweis von ausreichenden Deutsch-Sprachkenntnissen
Bitte wenden Sie sich an das Akademische Auslandsamt der Hochschule!
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Siehe Antrag auf Zulassung (pdf)
- Hochschulzugangsberechtigung in amtlich beglaubigter Kopie
- Lebenslauf und Lichtbild
- Briefmarken im Wert von 1,45€
Zulassungsverfahren
Regelt die Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt über die Vergabe von Studienplätzen (HVVO) in der gültigen Fassung sowie die Satzung zur Durchführung des Auswahlverfahrens in zulassungsbeschränkten Diplom- und Bachelorstudiengängen der Hochschule Harz (FH) vom 17. Mai 2006 (pdf), veröffentlicht im Amtlichen Mitteilungsblatt der Hochschule Harz Nr. 1/2006 vom 23. Mai 2006 (pdf).



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Zulassungsvoraussetzungen