
1. Einführung des multifunktionalen Chipkartensystems "Intercard"
Für Studierende der HS Harz wurde das multifunktionale Chipkartensystem "Intercard" eingeführt. Im Folgenden einige Hinweise und Erläuterungen dazu.
2. Funktionsmöglichkeiten der Chipkarte
Jede/r Studierende der HS harz erhält zu Studienbeginn einen Studierendeausweis in Form einer Chipkarte, der an einem Selbsbedingungsterminal der Hochschule Harz den Aufruf ausgewählter Verwaltungsfunktionen erlaubt. Hierzu geben Sie bitte eine 5-stellige PIN, welche Sie selber vergeben und für die Zukunft eigens verwalten, vor ORT am Terminal über Tastatur ein.
3. Erstellung/Aushändigung
Für die Erstellung und die Aushändigung der Chipkarte ist der Nachweis der Immatrikulation an der HS Harz Voraussetzung. Die Karte weist Sie als Studierende/r der HS Harz aus. Die Aushändigung erfolgt einmal postalisch, durch das Dezernat für studentische Angelegenheiten, nach erfolgter Immatrikulation.
4. Die Chipkarte dient:
5. Folgende Funktionen sind am Selbsbedinungsterminal möglich:
6. Standorte der Terminale:

7. Ansicht der Chipkarte (Musterabbildung)
Mit Angabe des Namens, der Matrikelnummer und der Gültigkeitsdauer.
8. Immatrikulationsbescheinigung am Terminal drucken
9. Beendigung der Zugehörigkeit zur Hochschule
Nach Exmatrikulation darf die Chipkarte - ungeachtet der aufgedruckten Gültigkeitsdauer - nicht mehr als Studierendenausweis der HS Harz genutzt werden.
Die Chipkarte ist deshalb unaufgefordert im Dezernat für studentische Angelegenheiten zwecks Vernichtung bzw. Löschung der Daten zurückzugeben.
10. Verlust
Die Chipkarte darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Verlust ist sofort nach Feststellung dem Dezernat für studentische Angelegenheiten zu melden. Für die Ersatzausstellung wird ein Kostenbeitrag (lt. Allg. Gebührenverordnung des LSA vom 30.08.2004) von 10,30 € erhoben.
11. Schadenshaftung
Für Schäden, die der Hochschule Harz aus einer nicht bestimmungsgemäßen bzw. missbräuchlichen Verwendung der Chipkarte durch den/die InhaberIn oder durch Dritte erwachsene, haftet grundsätzlich der/die Studierende. Auf sorgsamen Umgang mit dem Ausweis wird daher hingewiesen.
Die Hochschule haftet nicht für Schäden, die dem/der InhaberIn bei Verlust der Karte entstehen, auch nicht für evtl. Geldguthaben.
Stand 12.2009