
Die Exmatrikulation erfolgt auf Antrag oder laut §30 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen- Anhalt.
Dem Antrag sind beizufügen:
Der Exmatrikulationsantrag ist mit den entsprechenden Unterlagen im Dezernat für studentische Angelegenheiten der Hochschule Harz abzugeben oder per Post an dieses zu senden.