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Achtung! Neues Verfahren ab Wintersemester 2007/2008
Beschluss der Prüfungsausschussvorsitzenden vom 06.12.2007
Liebe Studierende,
mit der Prüfungsanmeldung oder der Sollanmeldung zu Prüfungen besteht für Sie grundsätzlich eine Verpflichtung zur Teilnahme an der jeweiligen Prüfungsleistung.
Sollten Sie verhindert sein, an einer angemeldeten Prüfung teilzunehmen, gilt nach allen gültigen Fassungen der Prüfungsordnungen Folgendes:
„Der für den Rücktritt oder das Versäumnis von Ihnen geltend gemachte Grund muss dem Prüfungsamt unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Exmatrikulation oder Beurlaubung stellen keine triftigen Gründe dar. Sollten Sie durch Krankheit verhindert sein, an der Prüfung teilzunehmen, ist unverzüglich ein ärztliches und in Zweifelsfällen ein Attest eines vom Prüfungsausschuss oder Prüfungsamt benannten Vertrauensarztes über die Prüfungsunfähigkeit vorzulegen. Erkennt der Prüfungsausschuss den Grund an, so wird für Sie ein neuer Termin – in der Regel der nächste reguläre Prüfungstermin – anberaumt.“
Zur Erleichterung der Verfahrensweise bitten wir Sie zukünftig, in allen Fällen des krankheitsbedingten Rücktritts von Prüfungen den Vordruck „Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit„ (Ärztliches Attest) zu benutzen.
Bitte beachten Sie hierzu die folgenden Hinweise:
Die Benutzung der o. g. „Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit„ (Ärztliches Attest) ist beginnend mit der Prüfungsperiode des Wintersemesters 2007/2008 für alle Studiengänge der Standorte Wernigerode und Halberstadt verbindlich.
Die häufig von Ärzten aus Unwissenheit ausgestellten „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen“ reichen als alleiniger Nachweis für eine Prüfungsunfähigkeit nicht mehr aus.
Das Formular „Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit „ (Ärztliches Attest) steht Ihnen zum Download auf der Homepage der Hochschule Harz unter dem Punkt „Formulare für Studierende“ zur Verfügung.
Die Entscheidung über Ihre Prüfungsunfähigkeit erfolgt nach der Prüfungsordnung grundsätzlich durch den Prüfungsausschuss.
Für weitere Fragen stehen Ihnen gerne das Dezernat für Studentische Angelegenheiten sowie die Prüfungsausschussvorsitzenden zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Ihr
Dezernat Studentische Angelegenheiten
Wernigerode, 07.12.2007