
An der Hochschule Harz sind für das Studium keine regulären Studiengebühren im eigentlichen Sinne zu entrichten.
Allerdings besteht seit dem Wintersemester 2005/2006 im Land Sachsen-Anhalt die Pflicht, Langzeitstudiengebühren zu erheben. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf den folgenden Seiten.
Im Falle eines Regelstudiums ist bei jeder Rückmeldung der Semesterbeitrag in der entsprechenden Höhe zu bezahlen.