Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassungsvoraussetzung für ein Studium an einer Fachhochschule wird nachgewiesen durch die Fachhochschulreife, die allgemeine Hochschulreife oder durch die fachgebundene Hochschulreife
Bei Bewerbungen ist eine Hochschulzugangsberechtigung vorzulegen, die eine Durchschnittsnote aufweist.
Zulassungsvoraussetzungen für die Studiengänge "International Business Studies" sowie "International Tourism Studies"
- Bei einer Bewerbung für diese Studiengänge ist zu beachten, dass ensprechend der Prüfungsordnung für o.g. Studiengänge eine Eignungsprüfung zusätzlich zu den Zulassungskriterien zu absolvieren ist. Informationen erhalten Sie über: http://www.hs-harz.de/studienangebote.html
Zulassungsvoraussetzungen zum Masterstudiengang/Aufbau- oder Ergänzungsstudiengang
Zulassungsvoraussetzungen zum dualen ausbildungsintegrierten Studiengang
- zusätzlich wird ein Ausbildungsvertrag mit einem Kooperationsvertrag benötigt.
Bewerbungen für Berufstätige ohne Hochschulzugangsberechtigung.
Achtung! Bewerbungstermine hier: 15.05.d.J. für das Wintersemester oder 15.11.d.J. für das Sommersemester
- Besonders befähigte Berufstätige, die aufgrund ihrer Begabung, ihrer Persönlichkeit und ihrer Vorbildung für ein Studium in Frage kommen, aber keine Hochschulreife besitzen, können die für das Studium einer bestimmten Fachrichtung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten durch ein erfolgreiches Ablegen einer Prüfung zur Feststellung der Studienbefähigung (Feststellungsprüfung) nachweisen. Nähere Informationen zur Festellungsprüfung:
Leitfaden
Levelbeschreibung
Musterportfolio
Prüfungsordnung
1. Satzung zur Prüfungsordnungsänderung vom 28.01.2009
Zusätzlich für ausländische Bewerber:
- Ein Nachweis von ausreichenden Deutsch-Sprachkenntnissen
Bitte wenden Sie sich an das Akademische Auslandsamt der Hochschule!
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Siehe Antrag auf Zulassung (pdf)
- Hochschulzugangsberechtigung in amtlich beglaubigter Kopie
- Lebenslauf und Lichtbild
- Briefmarken im Wert von 1,45€
Zulassungsverfahren
- Regelt die Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt über die Vergabe von Studienplätzen (HVVO) in der gültigen Fassung.