Hochschule Harz Anrechnung Ausbildung Studium

Hochschulforschung: Anrechnung

Bereits seit 2006 forschen wir zu der Frage, wie außerhochschulisch erworbene Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge angerechnet werden können. Die Ergebnisse dieser Arbeit finden sich unter anderem hier wieder:

  • Portfolio-Verfahren zur Äquivalenzbeurteilung unter Berücksichtigung der Berufsausbildung, Hochschulbildung, Berufsleben und Praktika, Weiterbildungen und anderen Faktoren (entstanden im Rahmen des BLK-Programms "Weiterentwicklung dualer Studiengänge im tertiären Bereich, veröffentlicht 2007)
  • Empfehlung für eine Anrechnungsordnung der Hochschule Harz
  • FAQ-Liste zur Anrechnung für den Studiengang BWL, berufsbegleitender Bachelor und den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen, berufsbegleitend Bachelor
  • Studienabbrecher/Studienzweifler – Wie Studieninhalte auf Ausbildungen angerechnet werden können

Leitfaden, Portfolio und Empfehlungen der Hochschule Harz berücksichtigen alle Richtlinien, wie sie etwa von der Europäischen Union, der Kultusministerkonferenz (KMK) und vom Land Sachsen-Anhalt herausgegeben wurden. 

 

Vorträge, Publikationen und Referenzen

Vorträge

Tagung Nexus, Vortrag, 21.05.2014, Leipzig

www.hrk-nexus.de/uploads/media/Roland.pdf

Publikationen

„Von Kompetenzen zu Credits - Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf das Studium“, mit G. Westermann, in: Harzer Hochschultexte Nr. 10, GIBeT Fachtagung "Studienberatung als Teil des Hochschulmarketing", Wernigerode (2008), S. 123 - 132

„Kompetenz und Qualifikation im Kontext der Anrechnung auf ein Hochschulstudium am Beispiel der HS Harz“, mit G. Westermann, in: Dresdner Beiträge zur Berufspädagogik 24, „Innovationen für die Durchlässigkeit von Studiengängen“, April 2007, ISSN 0943-3740

„Anrechnung beruflicher Qualifikationen auf ein Hochschulstudium“, mit G. Westermann, in: Dokumentation zur ANKOM Vernetzungskonferenz, 7. März 2007, Hannover

„Kompetenz und Qualifikation im Kontext der Anrechnung auf ein Hochschulstudium“ in: 8. Nachwuchswissenschaftlerkonferenz FH Jena, Tagungsband, Jena Januar 2007, ISBN: 978-3-932886157

Von Kompetenz zu Credits – Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf ein Hochschulstudium“, mit G. Westermann, Gabler Edition Wissenschaft, Wiesbaden 2006, ISBN: 978-3-8350-0626-3

„Anrechnung von Qualifikationen aus der beruflichen Bildung“, mit G. Westermann, in: Workshopdokumentation zum Workshop „Duale Studiengänge“ im Rahmen der Hochschultage 2006

 

Referenzen

Münk et al. (2008), Berufs- und Wirtschaftspädagogik - Probleme und Perspektiven aus nationaler und internationaler Sicht, Beschreibung des Verfahrens:

books.google.de/books

(Referenz S. 69)

Weißmann/ Michel (2008), Wissenschaftliche Diskussionspapiere: Kompetenzerwerb in der AV-Medien- und Veranstaltungstechnik, Beschreibung des BLK Projektes und der Projektergebnisse: 

www.bibb.de/dokumente/pdf/272_wd_98_kompetenzerwerb_av-medien_veranstaltungstechnik.pdf

 

Anrechnung an der Hochschule Harz

Die Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge ist bislang ausschließlich in Richtlinien ohne Gesetzescharakter festgeschrieben. Diese Tatsache eröffnet für die anrechnenden Hochschulen Spielräume bei der Umsetzung, birgt aber auch Unsicherheiten für die Bewerberinnen und Bewerber.

Wie viele andere Hochschulen auch, arbeitet die Hochschule Harz daran, das Thema Anrechnung systematischer umzusetzen. Grundsätzlich stehen wir der Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen in den grundständigen und berufsbegleitenden Studiengängen offen gegenüber.

An der Hochschule Harz können zertifizierte und nicht zertifizierte Lernergebnisse angerechnet werden. Welche und in wie großem Umfang ist in den jeweiligen Studienordnungen festgelegt. Wie Lernergebnisse individuell und pauschal angerechnet werden können, beschreibt der hier hinterlegte Anrechnungsprozess anhand von Beispielen. 

Pauschale Anrechnungsmöglichkeiten haben wir bereits für den berufsbegleitenden Studiengang BWL, Bachelor veröffentlicht. Weitere Empfehlungen wie für den berufsbegleitenden Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen, Bachelor sollen erarbeitet werden. Fragen zur Anrechnung an der Hochschule Harz beantwortet Ihnen Marco Lipke, 03943-659290, mlipke(at)hs-harz.de.

Einige Antworten finden Sie vielleicht schon in unseren FAQ zum berufsbegleitenden Bachelor BWL.

 

Überblick: Richtlinien und Empfehlungen zum Thema Anrechnung*

2000 Erklärung von Lissabon www.bundesregierung.de/Content/DE/Lexikon/EUGlossar/L/2005-11-21-lissabon-strategie.html: Die Europäische Union soll laut Beschluss ihrer Mitgliedsstaaten zum wettbewerbsfähigsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt werden. Lern- und Ausbildungsmöglichkeiten, die bestimmte Zielgruppen in verschiedenen Lebensphasen berücksichtigen, sollen dabei eine Rolle spielen.
  Im Memorandum über Lebenslanges Lernen eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/, das 2000 von der Europäischen Kommission veröffentlicht wurde, geht es konkret um die Anrechnung von non-formalen und informellen Lernergebnissen.
2002 Kopenhagen-Erklärung eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/: Hervorhebung von Anrechnung, der Identifikation und Dokumentation von Kompetenzen sowie der Einführung eines übergreifenden Kreditpunkteschemas als Instrumente der Bildungspolitik
  Offizieller Start des Bologna-Prozesses in Deutschland: ein wichtiges Ziel ist die Ausweitung von Zugangsmöglichkeiten zum Hochschulstudium für bislang unterrepräsentierte Zielgruppen. Insbesondere Berufserfahrene sollen dafür gewonnen werden, ihre Qualifikation durch ein Studium zu vertiefen. Als wichtige Katalysatoren werden flexible Lernwege und Anrechnungen gefordert.
  Die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) beschließt in Bezug auf die Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten: Im Rahmen von Anrechnungsverfahren können bis zu 50 Prozent der geforderten Studienleistungen durch außerhalb der Hochschule erworbene Kompetenzen ersetzt werden, wenn eine Hochschulzugangsberechtigung gegeben ist und die anzurechnenden Kenntnisse und Fähigkeiten dem Studium nach Inhalt und Niveau gleichwertig sind.
2003 Berliner Kommuniqué der europäischen HochschulministerInnnen www.hrk.de/fileadmin/redaktion/hrk/02-Dokumente/02-03-Studium/02-03-01-Studium-Studienreform/Bologna_Dokumente/Berlin_communique_2003.pdf: Aufforderung an Teilnehmerstaaten, Möglichkeiten zur Anrechnung von Vorleistungen zu schaffen.
2005 Bergen Kommuniqué der europäischen HochschulministerInnen www.hrk.de/fileadmin/redaktion/hrk/02-Dokumente/02-03-Studium/02-03-01-Studium-Studienreform/Bologna_Dokumente/Bergen_kommunique_2005.pdf: Bestätigung der Aufforderung aus Berlin, zudem sollen non-formale und informelle Kompetenzen verstärkt berücksichtig werden.
  Initiative Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge (ANKOM) des BMBF ankom.his.de: Als Ergebnis zeigt sich, dass es eine Schnittmenge gleichwertiger Kompetenzen zwischen beruflichen Fortbildungen und Bachelorstudiengängen gibt, dass dieser Befund generalisierbar ist und Anrechnung ein Konzept darstellt, das in die Praxis der Hochschulen übertragbar ist (Wolter, A. u.a. 2016, S. 322, abrufbar unter de.offene-hochschulen.de/wb2011-2015/teilstudien
2008 KMK: Aufforderung an die Hochschulen, von bestehenden Anrechnungsmöglichkeiten verstärkt Gebrauch machen und Anrechnungsverfahren zu implementieren. Die Anrechnung kann individuell ("Einzelfall") oder pauschal ("homogene Gruppen") erfolgen. Die Hochschule entscheidet in eigener Zuständigkeit, ob und in welchem Umfang Anrechnung erfolgt.
  Europäischer Qualifikationsrahmen für das Lebenslange Lernen (EQR) www.kmk.org/themen/internationales/eqr-dqr.html: Orientierungsrahmen für Äquivalenzbeurteilungen zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung sowie die Ausgestaltung von Anrechnungsverfahren; Referenzrahmen für die Beschreibung der verschiedenen europäischen Qualifikationssystem, bspw. den Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR); orientiert sich an Lernergebnissen, egal wo und wie erworben.
2008 (EQR) und 2011 (DQR) HSG LSA § 15 Abs. 4: "Außerhalb von Hochschulen erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten können auf ein Hochschulstudium angerechnet werden, wenn 1. die für den Hochschulzugang geltenden Voraussetzungen erfüllt sind und 2. die anzurechnenden Kenntnisse und Fähigkeiten den Studien- und Prüfungsleistungen, die sie ersetzen sollen, gleichwertig sind." Es können maximal 50 Prozent der zu erbringenden Studienleistungen ersetzt werden.
2009 KMK: Beschluss zum Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung. Damit verfügen Absolventen einer beruflichen Aufstiegsfortbildung ohne weitere Voraussetzung über eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung; zudem beinhaltet der Beschluss eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für beruflich qualifizierte Bewerber, die nach der Berufsausbildung eine mehrjährige Praxis nachweisen können (in der Regel nach erfolgreicher Eignungsfeststellungsprüfung). Mit diesem Beschluss erkennt die KMK als Gremium erstmals berufliche Zugangswege zum Hochschulstudium offiziell an, wie sie in einigen Ländern schon länger üblich waren. Bis dahin galt der 1959 gefasste Beschluss, dass eine Studienzulassung ohne schulische Studienberechtigung nur durch Bestehen einer stark selektiv ausgerichteten Begabtenprüfung erfolgen konnte.
2010 KMK: Neufassung der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen: das Thema Anrechnung soll verbindlicher Bestandteil der ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen sein; Beschluss eröffnet Möglichkeit, beim Zugang zu weiterbildenden Masterstudiengängen den im Regelfall als Zugangsvoraussetzung geforderten ersten Hochschulabschluss durch eine erfolgreiche Eignungsprüfung zu ersetzen
seit 2011 Bund-Länder-Wettbewerb Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen www.wettbewerb-offene-hochschulen-bmbf.de: Grundlage ist eine Bund-Länder-Vereinbarung vom 28.05.2010. Im Rahmen des Wettbewerbs finanziert das BMBF bundesweit Projekte, die innovative, nachfrageorientierten sowie nachhaltig angelegte Angebote des Lebenslangen Lernens entwickeln und in diesem Rahmen auch Anrechnungsverfahren einsetzen.
2011 KMK zu den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung: expliziter Hinweis, dass auch im Fall einer Zulassung über den Dritten Bildungsweg, bei der die Ausbildung ausschlaggebend für die Hochschulzulassung gewesen ist, Lernergebnisse aus dieser Qualifikationsstufe auf das Studium angerechnet werden können. Hintergrund: Diese doppelte Anrechnung lehnten einige Hochschulen ab.
Status quo 2014 Laut einer Studie: - sind die Vorgaben der KMK inzwischen in allen Bundesländer umgesetzt, sodass es an Hochschulen grundsätzlich die Möglichkeit gibt, Kompetenzen anrechnen zu lassen. Allerdings variiert der Grad der Verbindlichkeit. Die Ausgestaltung liegt bei Hochschulen, Fakultäten und Fachbereichen. - das Thema Anrechnung ist noch nicht flächendeckend in den Hochschulen angekommen, unter anderem aufgrund von Akzeptanzproblemen. Den Hochschulen fällt es oft schwer zu akzeptieren, dass einige der von ihnen vermittelten Kompetenzen auch außerhalb der Hochschule erworben werden können. - die Implementierung von Anrechnungsverfahren an deutschen Hochschulen hat noch immer Modellcharakter / zitiert nach: Wolter, A./Banscherus, U./Kamm, C. (Hrsg.) (2016): Zielgruppen Lebenslangen Lernens an Hochschulen. Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung des Bund-Länder-Wettbewerbs "Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen". Band 1. Münster: Waxmann, S. 331ff. Zur Studie: Hanft, A./Brunkmann, K./Gierke, W.B./Müskens, W. (2014): Anrechnung außerhochschulischer Kompetenzen in Studiengängen. Studie: AnHoSt "Anrechnungspraxis in Hochschulstudiengängen". Oldenburg. abrufbar unter de.offene-hochschulen.de/wb2011-2015/teilstudien
2015 KMK: Akkreditierungsagenturen können durch den Akkreditierungsrat zu einer Auflage verpflichtet werden, wenn ein Studiengang nicht über hinreichende Anrechnungsmöglichkeiten verfügt.
  *Quellen der Zusammenstellung: Wolter, A./Banscherus, U./Kamm, C. (Hrsg.) (2016): Zielgruppen Lebenslangen Lernens an Hochschulen. Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung des Bund-Länder-Wettbewerbs "Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen". Band 1. Münster: Waxmann, insbesondere ab S. 321. abrufbar unter: de.offene-hochschulen.de/wb2011-2015/teilstudien sowie Koch-Rogge, M. (2016): Rahmenbedingungen und Durchführung von Anrechnung beruflicher Lernergebnisse. Anrechnungswege an der Hochschule Harz. Vortrag und Präsentation.

Marco Lipke

Praktische Umsetzung der Anrechnungsprüfungen
Tel +49 3943 659 290
Raum 2.409, Haus 2, Wernigerode
Sprechzeiten nach Vereinbarung

Anrechnung ist…

eine individuelle, pauschale oder kombinierte Anrechnung von gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten, die außerhalb des Hochschulwesens erworben wurden.

 

Sie hat einen zentralen Stellenwert für die Öffnung von Hochschulen für nicht-traditionelle Studierendengruppen und erleichtert den Übergang zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung. Ziel ist es, bereits erworbene Kompetenzen nicht mehrfach abzufragen und Studienzeiten zu verkürzen.(Quelle: nexus)

 

Anrechnung ist nicht...

die Anerkennung von Kenntnissen und Fähigkeiten, die innerhalb des Hochschulwesens im In- oder Ausland erworben wurden.


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