Am 1. Oktober begann das hybride Wintersemester: Lehre, Prüfungen sowie alle Forschungs- und Transferaktivitäten finden entsprechend der Stundenpläne oder Vereinbarungen online, als Präsenzveranstaltungen oder in Mischform statt; die Nutzung der Bibliotheken ist eingeschränkt, aber trotzdem möglich.
Die Hochschule hat Vorkehrungen zum Infektionsschutz getroffen. Außerdem steht die Hochschulleitung im Kontakt mit den zuständigen Behörden, dem Gesundheitsamt und den zuständigen Ministerien.
Eventuelle Verfügungen der zuständigen Ämter und den daraus resultierenden Folgen werden auf der Arbeitssicherheitswebsite der Hochschule Harz kommuniziert. Weitere tagaktuelle Informationen erhalten Sie auf den Webseiten des Bundesministeriums für Gesundheit, Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen Anhalt sowie des Robert Koch-Instituts (RKI).
Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt hat zusätzlich eine Telefon-Hotline zum Corona-Virus eingerichtet: (0391) 2 56 4 - 222; Mo, Mi und Fr: 9-15 Uhr.
Des Weiteren hat der Landkreis Harz ein Bürgertelefon eingerichtet. Unter der Nummer (03941) 59 70 55 55 können Mo-Fr von 8 bis 16 Uhr Fragen zum Coronavirus und zur Situation im Landkreis Harz gestellt werden.
Update - Rektoratsbeschluss vom 7. Januar 2021:
Vor dem Hintergrund des Beschlusses der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 5. Januar 2021 (Verlängerung und Verschärfung des Lockdowns bis zum 31. Januar 2021) sowie der aktuellen Empfehlung des Gesundheitsamtes des Landkreises Harz, keine Präsenzprüfungen durchzuführen, beschließt das Rektorat der Hochschule auf Basis des Senatsbeschlusses vom 29.12.2020 nach Beratung und mit Zustimmung der erweiterten Dekanerunde für den weiteren Ablauf der Prüfungsphase im Wintersemester 2020/21 die folgenden Regelungen:
1. Die Fachbereichsleitungen werden aufgefordert sicherzustellen, dass in der Zeit vom 10. Januar bis 30. Januar 2021 keinerlei Präsenzklausuren stattfinden und in diesem Zeitraum auch andere Prüfungen möglichst ohne Präsenz der Studierenden an der Hochschule durchgeführt werden. Im Rahmen der bestehenden Regelungen sollen geplante Präsenzklausuren vordringlich durch andere Prüfungsformen ersetzt werden.
2. Prüfungen, die sich nicht bis zum 30. Januar 2021 durchführen lassen, können im Zeitraum vom 8. bis 26. März 2021 durchgeführt werden. Ersatztermine sind bis zum 15. Februar 2021 von den Fachbereichen bekannt zu geben.
3. Die Fachbereichsleitungen treffen Vorkehrungen für den Fall, dass auch in diesem Ausweichzeitraum pandemiebedingte Einschränkungen bestehen.
4. Für alle Präsenzprüfungen gilt grundsätzlich, dass Studierenden, die auf Antrag an den Prüfungsausschuss ihres Fachbereichs glaubhaft machen, dass es ihnen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, an diesen teilzunehmen, eine alternative Form der Prüfung angeboten werden muss.
Update - Senatsbeschluss vom 29. Dezember 2020:
Der Senatsbeschluss vom 16.12.2020 wird wie folgt modifiziert (Änderungen/Ergänzungen fett):
1. Auf Grund der Lockdown-Verschärfungen für die Zeit bis zum 10. Januar 2021 finden in der Zeit vom 4. bis 8. Januar 2021 keine Präsenzklausuren statt. Statt dieser Präsenzklausuren sind entweder (im Rahmen der bestehenden Regelungen) andere Prüfungsformen zu wählen oder die Präsenzklausuren auf andere Termine in der Prüfungszeit zu verlegen, z. B. auf Abende oder Samstage. Hierfür wird die Prüfungszeit um einen Tag bis zum 30. Januar 2021 verlängert. Ansonsten werden die Prüfungspläne entsprechend dem Ziel, im Januar 2021 so wenige Präsenzklausuren wie möglich durchzuführen, angepasst. Für Studierende, die auf Antrag an den jeweiligen Prüfungsausschuss glaubhaft machen, dass es ihnen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, in der Prüfungsphase vom 11. bis 30. Januar 2021 an Präsenzprüfungen teilzunehmen, ist eine alternative Prüfungsform im Rahmen einer Nichtpräsenz-Prüfung nach Möglichkeit in diesem Zeitraum anzubieten.
2. Sollten Präsenzklausuren in der Zeit vom 11. Januar 2021 bis zum 30. Januar 2021 auf Grund von Auswirkungen der Pandemiesituation nicht durchführbar sein, finden die Prüfungen der betreffenden Lehrveranstaltungen im Zeitraum zwischen dem 8. bis 26. März 2021 – dann möglichst in Form von Nichtpräsenz-Prüfungen – statt, deren Form die Prüfenden festlegen können. Die Feststellung, dass Präsenzklausuren in bestimmten Zeiträumen nicht durchführbar sind, trifft das Rektorat nach Anhörung der erweiterten Dekanesitzung. Für Studierende, die auf Antrag an den jeweiligen Prüfungsausschuss glaubhaft machen, dass es ihnen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, vom 8. bis 26. März 2021 an Präsenzprüfungen teilzunehmen, ist eine alternative Prüfungsform im Rahmen einer Nichtpräsenz-Prüfung nach Möglichkeit in diesem Zeitraum anzubieten.
3. Der Senat begrüßt, dass entsprechend dem Senatsbeschluss vom 16.12.2020 die Prüfungspläne insbesondere im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften angepasst wurden, um die Zahl der Präsenzklausuren, die im Januar 2021 geplant sind, deutlich zu senken.
4. Problematisch bleibt nach dem Stand der Prüfungsplanung im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften vom 21.12.2020 die große Zahl von Präsenzklausuren mit vielen Teilnehmer(inne)n, welche zu einer hohen Personendichte führen kann. Dies stellt in der aktuellen Pandemiesituation auf Grund der möglichen Kontakte der Studierenden auch vor und nach den Prüfungen ein besonderes Risiko dar. Der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften wird darauf hingewiesen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die Zahl dieser Prüfungen stark zu reduzieren, auf weitere Räume zurückzugreifen und/oder in Absprache mit der Pandemiebeauftragten der Hochschule das Risiko von Infektionen vor, während und nach den Prüfungen zu minimieren. Sollten die Gesundheitsbehörden zudem Höchstwerte hinsichtlich der Zahl an Studierenden benennen, die sich gleichzeitig auf dem Campus aufhalten dürfen, sind diese Werte bei der Planung von Präsenzprüfungen zu beachten.
Update vom 27. November 2020
Das Rektorat der Hochschule hat gestern auf Grund der Bund-/Länder-Regelungen vom 25.11.2020 in Verbindung mit dem diesbezüglichen Senatsbeschluss vom 18.11.2020 vereinbart, dass die aktuell geltenden Regelungen des Rektoratsbeschlusses vom 29.10.2020, insbesondere zur Online-Lehre, für den Dezember 2020 verlängert werden. Hinzu kommt lediglich in Umsetzung der Bund-/Länder-Regelung, dass innerhalb von Gebäuden der Hochschule ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist. Dies gilt nicht am Platz, sofern ein Abstand von 1,5 Metern zu weiteren Personen sicher eingehalten werden kann.
Update vom 18. November 2020
Zusätzlich zu dem u. a. Rektoratsbeschluss hat der Akademische Senat der HS Harz am 18.11.2020 folgende Regelung für die Prüfungszeit im Januar 2021 getroffen:
Klausuren und klausurersetzende Kurzhausarbeiten, die in der Prüfungszeit (Januar 2021) erbracht worden sind und mit der Bewertung „nicht ausreichend (5,0)“ benotet sind, werden als Rücktritt von der Prüfung gewertet – nicht als Fehlversuch. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Bewertung „nicht ausreichend (5,0)“ aufgrund einer Täuschungshandlung zustande gekommen ist.
Nach der Entscheidung der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen bzw. Regierungschefs der Länder hinsichtlich des weiteren Vorgehens zur Eindämmung des Coronavirus wurde am 29.10.2020 für die Hochschule Harz folgender Rektoratsbeschluss gefasst. Die Maßnahmen gelten zunächst bis Ende November:
Lehrveranstaltungen/Prüfungen:
Lehrveranstaltungen werden ab 2. November bis Ende November nur online stattfinden. Über Ausnahmen, z. B. bei Laboren etc., entscheidet das Dekanat in Abstimmung mit dem Rektorat.
Für Prüfungen gelten bis auf Weiteres die Regelungen entsprechend des Beschlusses des Senats vom 14.10.2020.
Studierende auf dem Campus:
Bitte bleiben Sie dem Campus fern. Es gibt keinerlei Sprechstunden in den Dezernaten (Kontaktaufnahme ausschließlich online oder per Telefon). Die Bibliotheken an beiden Standorten bleiben geschlossen. Die Literaturbeschaffung bleibt möglich. Die Mensen in Wernigerode und Halberstadt sind in der Zeit vom 2. bis voraussichtlich 30. November 2020 geschlossen. Treffen von studentischen Initiativen auf dem Campus sind nicht gestattet. Auch die Lernorte bleiben in dieser Zeit geschlossen. Bitte beachten Sie, dass der Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes erlaubt ist. Auch Treffen von Menschen in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind eingeschränkt.
Sonstige Veranstaltungen:
Hochschulveranstaltungen, wie die Halberstädter Vorlesung am 9. November, die GenerationenHochschule am 10. November oder das Treffen des Christlichen Hochschulbeirats am 17. November finden nicht in Präsenz statt. Weitere Information werden zeitnah durch das Dezernat Kommunikation und Marketing zur Verfügung gestellt. Die Räumlichkeiten der Hochschule Harz können für externe Veranstaltungen in diesem Zeitraum nicht genutzt werden.
Besprechungen/Meetings:
Diese werden ausschließlich online durchgeführt.
Dienstreisen/Exkursionen:
Diese entfallen in der beschriebenen Zeitspanne. Auch bereits genehmigte Dienstreisen/Exkursionen dürfen nicht durchgeführt werden.
Sportveranstaltungen:
Sportveranstaltungen entfallen im angegeben Zeitraum; dies umschließt auch Veranstaltung unter freiem Himmel. Mögliche Onlineangebote werden durch den Hochschulsport kommuniziert.
Bitte denken Sie an allgemein gültige Hygieneanforderungen für Virusinfektionen.
Mund-Nasen-Bedeckung: Studierende haben innerhalb der Räume der Hochschule permanent eine Mund-/Nase-Bedeckung zu tragen. Ausnahme: an den zugewiesenen Plätzen darf bei Lehrveranstaltungen die Mund-/Nase-Bedeckung abgenommen werden.
Zudem werden die Maßnahmen zum Schutz gegen den Coronavirus auf vier Säulen gestellt:
Vorabdesinfektion: Die Fachbereiche stellen Flächendesinfektionsmittel zur Verfügung, so dass jeder TeilnehmerIn einer Veranstaltung (Lehre, Labor, Beratungen etc.) seinen Bereich vorab desinfiziert. Das Flächendesinfektionsmittel hat eine Einwirkzeit von 3 min.
Teilnehmertracking: In diesem Semester nutzen wir das System Tisch.Im. An den Räumlichkeiten (den Türschildern außen an den Türen) der HS Harz befinden sich QR Codes zum Scannen. Jede/r TeilnehmerIn eines Meetings/einer Lehrveranstaltung muss sich vor Betreten des Raumes durch Scannen einbuchen. Bitte folgen Sie den entsprechenden Anweisungen auf der Website, welche sich nach Scannen des QR-Codes öffnet. TeilnehmerInnen ohne Möglichkeit, den QR Code zu scannen, nutzen die Zusatzinformationen unterhalb des QR-Codes. Nach Verlassen des Raumes müssen Sie sich nicht wieder ausscannen.
Stoßlüften: Lüften Sie alle 45 min in den Räumlichkeiten für 3-5 min. Bitte achten Sie dabei auf Stoßlüften und kippen Sie das Fenster nicht an, um einen ausreichenden Luftaustausch zu gewährleisten. In Räumlichkeiten mit raumlufttechnischen Anlagen (Zuluft/Abluft) erfolgt der Luftaustausch automatisch.
Abstand halten: Im Wintersemeter gilt weiterhin die Maßgabe, immer wenn es möglich ist, Abstand zueinander (1,5 m) zu halten. Nur in Ausnahmefälle sollte dieser unterschritten werden, dann muss jedoch eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Beschluss des Senats vom 14.10.2020
Im Wintersemester 2020/2021 ist der Hochschulbetrieb weiterhin von der Corona-Pandemie betroffen. Um auch in dieser weiterhin außerordentlichen Situation insbesondere den Lehr-,Studien- und Prüfungsbetrieb möglichst verantwortungsbewusst durchführen zu können und ein Studium unter den Bedingungen der Pandemie reibungslos zu ermöglichen, trifft der Senat der Hochschule Harz für das Wintersemester 2020/2021 folgenden Beschluss:
Die Regelungen der Bachelorprüfungsordnung sowie der Masterprüfungsordnungen sind anzuwenden. Folgende Ausnahmen und Abweichungen gelten für das Wintersemester 2020/2021:
1. Für Prüfungen gilt:
2. Für den Rücktritt von angemeldeten Prüfungen gilt:
3. Im Übrigen gelten folgende Bestimmungen des Beschlusses des Senats vom 26. März 2020 fort:
4. Diese Regelungen gelten für das Wintersemesters 2020/2021. Entgegenstehende Regelungen der Hochschule Harz sind in dieser Zeit nicht anzuwenden.
Auf Basis des Senatsbeschlusses vom 22. Juli 2020 haben die Fachbereiche aktuell das Wintersemester 2020/21 geplant. Ein Großteil der Veranstaltungen an allen Fachbereichen findet im Wintersemester online statt. Die Hochschule Harz ermutigt die Lehrenden, Präsenz- und Hybridveranstaltungen anzubieten (Lehrveranstaltungen vor Ort mit Studierenden, die im Internet gestreamt werden). Die Studierenden sind gebeten, dann an diesen Veranstaltungen vor Ort teilzunehmen.
Außerdem wird es auch im Wintersemester in einigen Bereichen (z. B. Laborveranstaltungen, Kommunikationstrainings, Weiterbildungsbereich, Klausuren) Veranstaltungen geben, bei denen Präsenz in Wernigerode und Halberstadt notwendig sein wird.
Die Lehrveranstaltungspläne der Fachbereiche Automatisierung und Informatik sowie Wirtschaftswissenschaften und Verwaltungswissenschaften sind online verfügbar.
Die Orientierungstage finden vom 28. - 30. September an den Standorten Halberstadt und Wernigerode statt, das studentische Leben mit den zahlreichen studentischen Initiativen soll - insbesondere an überdachten Orten im Freien - wieder aufleben. Hier wird die Übertragungsgefahr des Virus als deutlich geringer als in geschlossen Räumen eingeschätzt.
Wir befinden uns in keiner einfachen Situation: auf der einen Seite möchten wir, dass sowohl im Rahmen der Lehrveranstaltungen als auch durch außerhochschulische Aktivitäten wieder Leben auf den Campus in Halberstadt und Wernigerode zurückkommt. Auf der anderen Seite dürfen wir die Gefahr eines Aufflammens des Infektionsgeschehens gerade in den Herbst- und Wintermonaten nicht unterschätzen.
Wir wollen durch unser Verhalten dazu beitragen, dass das Infektionsgeschehen beherrschbar bleibt und die geplanten Aktivitäten auf dem Campus im gesamten Wintersemester möglich sein werden.
Stand: 11.01.2021