Hochschulinterne Anschubfinanzierung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durch die Förderung von Vorprojekten

Förderung von Projekten bis 10.000 Euro – Bewerbung bis 15.04.2017

Sehr geehrte Professorinnen und Professoren,
werte Kolleginnen und Kollegen,

für das Kalenderjahr 2017 stehen der Hochschule Harz Mittel aus der Finanzierung des KAT zur Verfügung, die nur noch bis Jahresende verausgabt werden können. Diese Mittel sollen Professorinnen und Professoren zur Verfügung gestellt werden, die neue Kooperationsprojekte mit externen Partnern planen und die hierfür noch eine Anschubfinanzierung z.B. für die Durchführung von Vorstudien, für Fahrten zu Anbahnungsgesprächen oder für die Finanzierung von studentischen Hilfskräften bzw. für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benötigen. Hierfür stehen pro Projektidee maximal 10.000 Euro zur Verfügung.

Sollten Sie diese Finanzierungsmöglichkeit in Anspruch nehmen wollen, reichen Sie bitte eine aussagekräftige Darstellung Ihrer Projektidee auf maximal zwei DIN-A4-Seiten mit Bezug auf die unten aufgeführten Auswahlkriterien sowie einem groben Finanzierungsplan bis 15.04.2017 bei

Thomas Lohr
Raum 6.203
Tel.: 03943 659 814
Mail: tlohr(at)hs-harz.de

ein. Bitte beachten Sie bei der Erarbeitung eines Finanzierungsplans, dass die Verausgabung der Mittel in jedem Fall noch in 2017 erfolgen muss. Eine Übertragung der Mittel nach 2018 ist ausgeschlossen.

Die Auswahlkriterien für eingereichte Projektideen lauten:

  • Interdisziplinarität (25%): Bevorzugt gefördert werden interdisziplinär angelegte Vorhaben. Besonders förderfähig sind fachbereichs- und standortübergreifende Kooperationen.
  • Einstieg in Forschung und Entwicklung (25%): Bevorzugt gefördert werden Forscherinnen und Forscher, die bisher noch keine erfolgreichen Drittmittelanträge gestellt haben. Dies schließt Anträge erfahrener Forscherinnen und Forscher jedoch nicht aus.
  • Kooperationspartner (25%): Projektideen, für die schon Kooperationspartner aus Wirtschaft (insbesondere regionale KMU), Verwaltung oder Zivilgesellschaft benannt werden können, werden bevorzugt gefördert. Das Interesse externer Partner muss über eine unterschriebene Interessensbekundung belegt werden. Die Übernahme von Kosten ist nicht erforderlich.
  • Förderfähigkeit (25%): Das Anschubvorhaben muss auch der Vorbereitung eines Projektes dienen, für das eine Förderfähigkeit erkennbar ist. Die Benennung geeigneter Förderprogramme in der Projektskizze wird daher vorausgesetzt. Ein Ziel jedes Vorhabens muss in der Erarbeitung mindestens eines Projektantrags an einen Mittelgeber auf EU-, Bundes- oder Landesebene bestehen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Application Lab der Hochschule Harz stehen für die Recherche geeigneter Förderprogramme sowie auch für die allgemeine Beratung im Vorfeld von Einreichungen jederzeit gerne zur Verfügung. Die Antragserarbeitung im Rahmen bewilligter Anschubvorhaben wird auf Wunsch ebenfalls durch das Application Lab begleitet.

Wernigerode, den 15.03.2017

Thomas Lohr

Ansprechpartner

Technologie und Wissenstransfer
Tel +49 3943 659 814
Room 6.110, Haus 6, Wernigerode