Prüfungen, Pflichten, Fristen


Rücktritt von Prüfungen - sieben Tage vor Prüfungstermin

 

Prüfungen

Die Bachelor- bzw. Masterprüfung setzt sich zusammen aus den Modulprüfungen, die der Modul-Übersicht in der Studienordnung zu entnehmen sind.


Studierende melden sich innerhalb der im Semesterzeitplan vorgesehenen Fristen online zu Prüfungen an. Ein Rücktritt von den angemeldeten Prüfungen ist innerhalb der vorgesehenen Fristen möglich. In diesem Fall müssen Sie die Prüfung zu einem späteren Prüfungstermin erneut anmelden.


Sie werden durch die Studienordnung Ihres Studiengangs über die Art, Anzahl und zeitlichen Ablauf der zu erbringenden Leistungsnachweise informiert.

Das Bachelor- bzw. Masterkolloquium ist weder an die Prüfungs- noch an die Vorlesungszeit gebunden.

Ohne Anmeldung keine Prüfung!

Die Anmeldung zu Prüfungen sowie für Leistungsnachweise aller Art genau wie die Rücktritte von den angemeldeten Prüfungen/Leistungsnachweisen erfolgt an der Hochschule Harz (Standorte Wernigerode und Halberstadt) innerhalb von (finden Sie im Semesterzeitplan) festgelegten Fristen.


Ausnahmen:

Anmeldungen zu dem Praktikum, Kolloquium, der Bachelor-/Masterarbeit erfolgen NICHT Online, dazu nutzen Sie bitte die vorgesehenen Formulare.

Anmeldungen zu Wahlpflichtfächern (außer im Fachbereich "Automatisierung und Informatik") und Projektwochen erfolgen NICHT Online. Informieren Sie sich bitte bei Ihren Dekanaten.

Bei Fragen oder Problemen bei der Anmeldung stehen Ihnen die Dekanatsassistentinnen als Ansprechpartnerinnen gerne zur Seite. Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Rechenzentrums.


Wichtig:

Kontrollieren Sie Ihre Anmeldungen ob bspw. Semester, Dozentennamen und das Datum richtig sind!

Relevant für LSF: Nur wenn Sie die gewünschten Prüfungen unter "Angemeldete Prüfungen" sehen können, war Ihre Anmeldung erfolgreich.

Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit (ärztliches Attest)

Bei krankheitsbedingtem Fernbleiben von einer Prüfung, bedarf es eines ärztlichen Attests. Diese Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit muss dem Dezernat für studentische Angelegenheiten - N. Rusch (nrusch@hs-harz.de) unverzüglich (innerhalb von 5 Arbeitstagen) vorliegen.

Fristwarnung (früher Sollanmeldung) - nicht relevant für HISinONE

Der Vermerk „Fristwarnung“ (früher SO) bedeutet keine „Zwangsanmeldung“- es ist nur ein Hinweis, dass Sie spätestens bis zum bestimmten Semester (sehen Sie in der Semester – Spalte) die Leistungen erbringen müssen und befreit Sie nicht von der Anmeldung zur Prüfung.

Fristen und Versäumnisse

Bitte beachten Sie die Fristen für die Ablegung von Wiederholungsprüfungen. Versäumen Sie es nicht, sich für diese Prüfungen eigenverantwortlich anzumelden, da ein Fernbleiben von dieser Prüfung die Note 5,0 (nicht ausreichend für Fristenüberschreitung) zur Folge hat. Vergessen Sie bitte nicht, dass nur Sie für die Einhaltung von Fristen verantwortlich sind!

Ute Kretschmer

Prüfungsorganisation

FB Automatisierung und Informatik
Tel +49 3943 659 302
Room 2.018, Haus 2, Wernigerode

Evelin Hörig

Prüfungsorganisation

FB Wirtschaftswissenschaften
Tel +49 3943 659 202
Room 4.158, Haus 4, Wernigerode

Corinna Franke

Prüfungsorganisation

FB Verwaltungswissenschaften
Tel +49 3943 659 410
Room D120, Haus D, Halberstadt