SEPA-Lastschrift

Die Hochschule Harz stellt zu Beginn der Rückmeldung am 16.06.2014 das Rückmeldeverfahren auf SEPA-Lastschriften um. Eine Rückmeldung ist dann nur noch per Lastschriftauftrag möglich, sofern ein gültiges SEPA-Mandat vorliegt.

Die rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften ist ein Mandat (früher Lastschrifteinzugsermächtigung), das die Zustimmung des Zahlers (Studierender) gegenüber dem Zahlungsempfänger (Hochschule Harz) zum Einzug fälliger Forderungen mittels Lastschrift enthält.

Was bedeutet das für Ihre Online-Rückmeldung?  

Während des Rückmeldeprozesses im HISinOne (Kachel "Studienservice" anklicken)  werden Sie aufgefordert ein Mandat zu erstellen unter Angabe der IBAN (hierüber erfolgt die Abbuchung der Studiengebühren) und der Angabe des Ortes an welchem Sie sich aktuell aufhalten.

Dieses Einzelmandat ist zu jeder Rückmeldung neu anzugeben und gilt nur für den aktuell ausgeführten Rückmeldeprozess.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:  

  • Die Mandatserteilung kann nur durch den Kontoinhaber selbst erfolgen.
  • Mandate über Konten von Dritten (wie z.B. Großeltern, Eltern) sind nicht möglich!