Ihr Weg ins Promotionszentrum

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Möchten Sie Ihre akademische Laufbahn auf das nächste Level bringen und einen Doktorgrad in Sachsen-Anhalt erwerben? Unsere Promotionszentren bietet Ihnen die ideale Umgebung, um Ihre Forschungsträume zu verwirklichen. Wir arbeiten in enger Kooperation mit unseren Partnerhochschulen im Land Sachsen-Anhalt und unterstützen Sie bei Ihrem Weg zur Promotion.

Im hochschulübergreifenden Promotionszentrum „Ingenieurwissenschaften und Informationstechnologien“ (IWIT) können Interessierte je nach Schwerpunkt an der Hochschule Anhalt, Hochschule Harz oder Hochschule Merseburg promovieren. Das Promotionszentrum „Sozial, Gesundheits- und Wirtschaftswissenschaften“ (SGW) ist ein gegründetes Promotionszentrum von allen vier Hochschulen.

Wir sind stolz darauf, talentierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler zu unterstützen, die eine breite Palette akademischer Grade anstreben können:

  • Doktorin oder Doktor der Philosophie (Dr. phil.)
  • Doktorin oder Doktor der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (Dr. rer. pol.)
  • Doktorin oder Doktor der Ingenieurwissenschaften (Dr.-Ing.)
  • Doktorin oder Doktor der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.)

Für eine individuelle Beratung nehmen Sie Kontakt mit dem Team der wissenschaftlichen Nachwuchsförderung auf und vereinbaren Sie über das Formular einen Beratungstermin.  Erfahren Sie mehr über unsere aktuellen Promotionsvorhaben und wie Sie sich für Ihre eigene wissenschaftliche Reise bei uns einschreiben können. Zusätzlich dazu können Sie sich einen Überblick über bereits abgeschlossene Promotionen an unserer Hochschule verschaffen. Wir freuen uns darauf, Sie auf Ihrem Weg zur Promotion zu begleiten.

Die folgenden Schritte sollen Ihnen Hinweise geben, wie sie den Weg zum Doktortitel in einem unserer Promotionszentren angehen können.

Vor der Promotion

Eine gute Vorbereitung ist die Basis für jeden Erfolg

Sie möchten promovieren? Dann stehen am Anfang zwei grundsätzliche Schritte: Suchen Sie sich ein Thema und eine Betreuerin oder einen Betreuer.

Für den Erstkontakt mit der betreuenden Person ist es ratsam, bereits ein Forschungsfeld ins Auge zu fassen, innerhalb dessen das Promotionsprojekt angesiedelt sein soll. Auf der Internetseite der Hochschule können Sie ebenfalls aktuelle Stellenangebote mit der Möglichkeit zur Promotion finden. Schauen Sie regelmäßig nach, ob etwas für Sie dabei ist.

Haben Sie eigene Ideen für ein Promotionsthema? Dann nehmen Sie direkt Kontakt zu einem potentiellen Betreuer*in auf und beschreiben Sie ihr Vorhaben so detailliert wie möglich. Stellen Sie sicher, dass Ihr*e Betreuer*in Ihnen eine klare Zusage gibt. Hierzu ist der Abschluss einer schriftlichen Betreuungsvereinbarung nötig.

Weiter geht's: Annahmegesuch als Doktorand*in

Sobald eine Betreuungsvereinbarung vorliegt, sind Sie in der Lage, Ihre offizielle Annahme als Doktorand*in zu beantragen. Dafür stellen Sie ein Annahmegesuch als Doktorandin oder Doktorand an die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Promotionsausschusses.

  • beglaubigte Abschriften der Zeugnisse und Urkunden für das erfolgreich abgeschlossene Hochschulstudium; ausländische Zeugnisse sind in amtlich beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen
  • Lebenslauf (unterschrieben), Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • ein ausführliches, schriftliches Exposé für das eigenständig zu bearbeitende Promotionsvorhaben
  • schriftliche Promotionsvereinbarung 
  • Erklärung, ob und mit welchem Ergebnis an einer anderen Hochschule die Annahme als Doktorandin oder Doktorand beantragt wurde, oder ein vergleichbares
  • Eignungsfeststellungsverfahren oder Promotionsverfahren an einer anderen Hochschule endgültig nicht bestanden wurde
  • Erhebungsbogen Promovierendenstatistik 

Der Promotionsausschuss entscheidet im Anschluss über Annahme oder Ablehnung des Antrages. Sie werden postalisch über die Entscheidung informiert. Es ist wichtig, dass Sie sich bereits in der Anfangsphase der Promotion mit der gültigen Promotionsordnung vertraut machen.

Immatrikulation

Promovierende der Promotionszentren, deren Erstbetreuer*in an der Hochschule Harz arbeitet, und kooperativ Promovierende, deren Zweitbetreuer*in an der Hochschule Harz arbeitet, können sich an der Hochschule Harz immatrikulieren.

Weitere Informationen zur Immatrikualtion an der Hochschule Harz erhalten Sie hier

Während der Promotion

Austausch unter Wissenschaftlern*innen

Nun beginnt die Phase, in der Sie sich auch die Durchführung Ihrer Promotion konzentrieren sollen. Viel Erfolg! Sie haben in der Regel fünf Jahre Zeit. Besonders wichtig ist dabei der regelmäßige wissenschaftliche Austausch mit der betreuenden Person. So können erzielte Teilergebnisse evaluiert und ein optimales Ergebnis geschaffen werden.  Außerdem ist ein Dialog in der Arbeitsgruppe zielführend z. B. durch wissenschaftliche Kolloquien.

Promovieren mit Unterstützung

Die Hochschule Harz unterstützt alle Promovierenden mit den Angeboten der Promotionszentren. Ziel dieser Zentren ist die umfassende Betreuung unserer Doktoranden. Insbesondere wird die Qualität des Promotionsprozesses durch überfachliche Qualifizierungsangebote gesichert und weiterentwickelt, die Vernetzung aller Doktoranden gefördert, sowie Beratung rund um das Thema der Promotion angeboten. Unsere Empfehlung lautet daher: Nehmen Sie die Veranstaltungen und Workshops  wahr und profitieren Sie von der Erfahrung der Hochschule Harz.

Promotionsverfahren

Bald geschafft!

Ihr Promotionsprojekt ist beendet und die Dissertationsschrift ist nahezu fertig gestellt? Dann beginnt die nächste Phase. 
Das Promotionsverfahren wird durch ein schriftliches Gesuch der Doktorandin oder des Doktoranden eingeleitet. Dazu reichen Sie die Dissertation gedruckt und digital ein. Das schriftliche Promotionsgesuch wird nun an den Promotionsausschuss gerichtet.

Folgende Unterlagen benötigen Sie dazu:

  • aktualisierter Lebenslauf (unterschrieben)
  • ggf. ein Nachweis der Erfüllung der Auflagen nach § 5 Abs. 5 und 6 der Promotionsordnung, (Promotionsordnung IWIT, Promotionsordnung SGW)
  • die Versicherung der Doktorandin oder des Doktoranden, dass die Kriterien aus § 5 der Promotionsordnung weiterhin erfüllt sind
  • die Dissertation in Schriftform in drei Ausfertigungen und in elektronischer Form, Titelseite gemäß Vorlage Promotionsordnung
  • eine Erklärung darüber, ob die vorgelegte Dissertation bereits in einem anderen Verfahren zur Erlangung des Doktorgrades vorgelegt wurde
  • eidesstattliche Erklärung 

Die Entscheidung über die Zulassung zum Promotionsverfahren trifft der Promotionsausschuss.

Begutachtungsverfahren

Wer schaut drauf?

Der Promotionsausschuss bestimmt mindestens zwei Gutachterinnen oder Gutachter für die Dissertation. Diese müssen aufgrund ihrer wissenschaftlichen Qualifikation in der Lage sein, die Dissertation in ihrer fachlichen Thematik umfassend zu beurteilen. Die Betreuung und Begutachtung müssen durch unterschiedliche Personen erfolgen.

Mindestens ein Gutachten ist von einem externen Gutachter zu erstellen (Erfüllung der Voraussetzungen gem. § 3 HAWPromVO oder Professorin oder Professor einer Universität). Eine der Gutachterinnen oder einer der Gutachter muss in jedem Falle hauptamtliche Professorin oder hauptamtlicher Professor und Mitglied des Promotionszentrums an der Hochschule Harz und der entsprechenden Fachrichtung zugehörig sein. Als weitere Gutachterinnen oder Gutachter können Personen bestellt werden, die die Kriterien nach § 3 HAWPromVO erfüllen. Die Doktorandin oder der Doktorand kann dem Promotionsausschuss Gutachterinnen oder Gutachter vorschlagen. Beachten Sie bitte, dass Ihre betreuende Person die Arbeit nicht begutachten darf. Jede Gutachterin oder jeder Gutachter erstellt über die Dissertation ein Gutachten, das der oder dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses in der Regel innerhalb von acht Wochen zugeleitet wird. Liegen alle Gutachten vor und ist die Annahme der Dissertation festgestellt worden, werden die Dissertation und die Gutachten 14 Tage zur Einsichtnahme ausgelegt.  

Disputation

Nach der Annahme der Dissertation muss mit einer mindestens zweiwöchigen Frist zur Disputation (Verteidigung) eingeladen werden. Die Disputation ist hochschulöffentlich. In der Promotionskommission sitzen neben anderen Professor*innen auch Ihre betreuenden und die begutachtenden Personen. Vor der Disputation müssen Sie einen ca. 30-minütigen Vortrag halten und danach werden Sie 60-90min lang geprüft. Direkt nach der Disputation erfahren Sie Ihre Gesamtnote (für Dissertation und Disputation). Damit endet das Promotionsverfahren.

Abschluss der Promotion

Herzlichen Glückwunsch!

Ihr Promotionsverfahren gilt als abgeschlossen, wenn Ihre Dissertation veröffentlicht wurde. Dazu haben Sie in Abhängigkeit vom Promotionszentrum ein bis zwei Jahr Zeit. 

Sobald die Pflichtexemplare der Dissertation gem. § 21 beim Promotionszentrum eingegangen sind, wird die Promotion durch Aushändigung oder Zustellung der Doktorurkunde an die Doktorandin oder den Doktoranden vollzogen. Von diesem Zeitpunkt an ist die oder der nunmehr Promovierte berechtigt, den Doktorgrad zu führen.

Die Promotionsurkunde wird auf den Tag der Disputation datiert.

Promotionszentren an der Hochschule Harz

Die Promovierenden des Promotionszentrums SGW setzen es sich zum Ziel, zur Beantwortung der zunehmend komplexen Fragestellungen im Spannungsfeld von Individuum und Gesellschaft beizutragen. Im Kontext der Promotion sollen insbesondere interdisziplinäre Forschungsansätze sowie der regionale und überregionale Transfer der Forschungsergebnisse eine Rolle spielen.

Die Promovierenden des Promotionszentrums IWIT tragen dazu bei, den zukünftigen Herausforderungen hinsichtlich Digitalisierung, künstliche Intelligenz, Klimawandel und Nachhaltigkeit gerecht zu werden. Es bündelt deshalb vermarktungsfähige Ideen und Innovationskraft und gestaltet damit den technologischen Wandel hin zu einer nachhaltigen Gesellschaft.

Promotionszentren an den anderen Hochschulen