Gasthörerschaft

Als Gasthörer/in für den Besuch einzelner Lehrveranstaltungen kann aufgenommen werden, wer einen Antrag stellt und einen Lebenslauf mit Passbild beim Dezernat für Studentische Angelegenheiten der Hochschule Harz innerhalb der Immatrikulationsfrist einreicht.

Hinweis: Gasthörer sind keine immatrikulierten Studenten und dürfen keine Prüfungen an der Hochschule ablegen! Eine Anrechnung von Studienleistungen auf ein evtl. späteres Studium ist nicht möglich.

Gasthörer/innen erhalten keinen Studierendenstatus, Semesterbeiträge werden nicht erhoben.

 

Antrag auf Gasthörerschaft