Mit Einführung der eAU voraussichtlich ab 01.01.2023 wird der Arbeitgeber die Krankendaten elektronisch bei den gesetzlichen Krankenkassen abrufen. Die Pflicht des/der Beschäftigten, dem Arbeitgeber eine AU in Papierform vorzulegen, wird dann entfallen.
An der Notwendigkeit, die Erkrankung unverzüglich der/dem Fachvorgesetzten anzuzeigen, wird sich durch das neue Verfahren nichts ändern.
Über die genauen Modalitäten zum neuen Verfahren werden die Beschäftigten rechtzeitig informiert.
Für privat Versicherte (insbesondere für alle Beamt:innen) bleibt es beim gewohnten Verfahren.