Studieren mit Kind

 

Hinweise für studierende Eltern

Ansprechpartner

In der Studienberatung steht Ihnen Margret Wachsmuth (mwachsmuth(at)hs-harz.de, Tel. 03943/659-127) gern für ein erstes Beratungsgespräch zur Verfügung und kann Ihnen bei Bedarf weitere Ansprechpartner nennen.

Mutterschutzgesetz

Um den geänderten gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu entsprechen, wurde das Mutterschutzrecht grundlegend reformiert. Informationen dazu finden Sie hier.

Gefährdungsbeurteilung

Entsprechend des Gesetzes zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium ist die Hochschule nach § 9 verpflichtet die Arbeitsbedingungen zu beurteilen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen. Weiterhin ist laut § 25 die Aufsichtsbehörde (Gewerbeaufsichtsamt) unverzüglich über eine bestehende Schwangerschaft zu informieren.

Der Mutterschutz soll die (werdende) Mutter sowie das (ungeborene) Kind vor gesundheitlichen Gefahren, Überforderung und gesundheitlichen Schäden schützen. Dieser Schutz gilt auch für stillende Mütter. Um die Arbeits- bzw. Studienbedingungen sicher und der Situation entsprechend zu gestalten und ggf. Anpassungen, Flexibilisierungen und Nachteilsausgleiche zu gewähren, benötigt die Hochschule Informationen von Ihnen.

Bitte kontaktieren Sie hierfür Juliane Leßmann, Verantwortliche für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz unter arbeitssicherheit(at)hs-harz.de.

Urlaubssemester

Auf Antrag können Studierende beurlaubt werden, wenn sie wegen Schwangerschaft und/oder daran anschließender Pflege des Kindes keine Lehrveranstaltungen besuchen können. Die Beurlaubung kann innerhalb von einem Monat nach Semesterbeginn, in besonders begründeten Ausnahmefällen auch danach, auf schriftlichen Antrag hin erfolgen. Die Beantragung erfolgt im Dezernat für studentische Angelegenheiten. Weitere Hinweise und das Antragsformular finden Sie hier

Prüfungsvergünstigungen

Prüfungsfristen verlängern sich für Studierende entsprechend Mutterschutzgesetz und den Fristen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes über die Elternzeit. Voraussetzung dafür ist die Inanspruchnahme der Fristen. Sie müssen also aktiv werden. Die Geburt eines Kindes und die Information an das Dezernat für studentische Angelegenheiten über die Geburt reichen allein nicht aus. Dies gilt auch für die Inanspruchnahme zusätzlicher Wiederholungsmöglichkeiten von Prüfungen. Neben der Erklärung der Elternzeitfristen gegenüber dem Dezernat für studentische Angelegenheiten ist eine zweite zwingende Voraussetzung für diese Vergünstigung die Beurlaubung (s. Urlaubssemester) wegen familiärer Verpflichtungen. Sind diese Voraussetzungen gegeben, dann haben Sie als junge Eltern einen weiteren Prüfungsversuch, den Sie für jede Prüfung einmal in Anspruch nehmen können. Das kommt einem Freiversuch je Prüfung gleich.

Beispiel 1: Wenn Sie zum Beispiel die Klausur Wirtschaftsmathematik im Studiengang Betriebswirtschaftslehre noch nicht geschrieben haben, können Sie an ihr unter den o. a. Voraussetzungen teilnehmen, ohne dass Ihnen einer Ihrer drei Prüfungsversuche verloren geht. Im Falle des Bestehens freuen Sie sich. Im Falle des Nichtbestehens sind Sie so gestellt wie ein Studierender ohne Kind, der noch keinen Prüfungsversuch in Anspruch genommen hat.

Beispiel 2: Sie haben Wirtschaftsmathematik schon einmal wiederholt und sind für den 3. und letzten Versuch sollangemeldet. Wenn Sie nun die Elternzeit-Fristen in Anspruch nehmen und sich beurlauben lassen, wird Ihre Sollanmeldung um die Dauer der Beurlaubung verschoben. Wichtig ist: Die Verschiebung müssen Sie beantragen. Während der Beurlaubung können Sie die Prüfung einmal wiederholen. Sollten Sie sie wiederum nicht bestehen, haben Sie weiterhin noch Ihren 3. Versuch.

Gelten die Vergünstigungen einmalig oder je Kind? Auch wenn es nicht ausdrücklich in der Prüfungsordnung steht, gewähren wir die Vergünstigungen selbstverständlich je Kind. Wenn Sie also im Laufe Ihres Studiums für zwei Kinder Elternzeit anzeigen und sich wegen familiärer Verpflichtungen beurlauben lassen, können Sie zwei zusätzliche Prüfungsversuche für jede Prüfung in Anspruch nehmen.

Bitte beachten Sie § 4 (7) der Bachelor-Prüfungsordnung sowie § 4 der Master-Prüfungsordnungen.

Kinderbetreuung

Kinderbetreuung in Wernigerode  

Auf Basis einer Vereinbarung zwischen der Stadt Wernigerode und der Hochschule Harz werden im Bereich der Kindertageseinrichtungen im Stadtbereich Hasserode bedarfsgerecht ca. zwei Plätze (Altersgruppe in der Regel 6 Monate bis 10 Jahre) für Studierende mit Kind reserviert.

Darüber hinaus wird studierenden Eltern, die einen Betreuungsvertrag mit der Stadt (Amt für Jugend, Gesundheit und Soziales) abgeschlossen haben, eine zusätzliche Betreuung des Kindes/der Kinder an zwei Abenden pro Woche angeboten, um den Besuch von späten Vorlesungen zu ermöglichen.

Informationen zu den Kindertageseinrichtungen in Wernigerode sowie das Anmeldeformular finden Sie hier.


Kinderbetreuung in Halberstadt  

Auf Basis einer Kooperation der Hochschule Harz und der Stadt Halberstadt wird für Studierende mit Kind nach Maßgabe freier Plätze eine Betreuung in Kindertageseinrichtungen möglichst in Hochschul- oder Wohnungsnähe sicher gestellt. Dazu wenden sich die Studierenden direkt an das Amt für Jugend, Gesundheit und Soziales.  

Informationen zu den Kindertageseinrichtungen in Halberstadt sowie das Anmeldeformular finden Sie hier.

In Kooperation mit der Hochschule Harz bietet die AWO Kinder- und Jugendhilfe GmbH nach Maßgabe freier Plätze den Studierenden mit Kind Plätze in der Kindertageseinrichtung „Pfiffikus“ in Halberstadt an. Im Rahmen vorhandener Kapazitäten und nach Anmeldung stellt die Kindertagesstätte darüber hinaus eine Betreuung außerhalb der üblichen Zeiten bis 20:30 Uhr sicher.

Informationen zur Kindertageseinrichtung und die Daten zur Kontaktaufnahme finden Sie hier.


Eltern-Kind-Zimmer auf dem Campus in Wernigerode und Halberstadt

In Wernigerode, Haus 2, Raum 2.006 c bieten wir Ihnen die Möglichkeit Ihre Kinder in Ruhe zu Wickeln und zu Stillen. Außerdem steht eine Kid's-Box mit vielen Spielsachen bereit. 

In Halberstadt bieten wir Ihnen die gleiche Möglichkeit in Raum D 202, ebenfalls mit Kid's-Box und vielen Spielsachen. Sie sind herzlich willkommen!

Kinderfreundliche Mensa

Kinder bis 6 Jahre erhalten ihr Essen für 1 €, wenn ein Elternteil den vollen Preis bezahlt.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten

Für alle Fragen zu den finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten steht Ihnen die Sozialberatung des Studentenwerkes Magdeburg zur Verfügung.

BAföG

Für Studierende, die mit mindestens einem eigenen Kind, das das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in einem Haushalt leben, erhöht sich der Bedarf um monatlich 130 Euro für jedes dieser Kinder. Der Zuschlag wird für denselben Zeitraum nur einem Elternteil gewährt. Sind beide Elternteile nach diesem Gesetz dem Grunde nach förderungsfähig und leben in einem gemeinsamen Haushalt, bestimmen sie untereinander den Berechtigten. Weitere Informationen finden Sie unter: www.bafög.de.

Elterngeld

Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die

- Ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
- nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,
- mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und
- einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Auch Auszubildende und Studierende erhalten Elterngeld. Die jeweilige Ausbildung muss nicht unterbrochen werden. Auf die Anzahl der Wochenstunden, die für die Ausbildung aufgewendet werden, kommt es, anders als bei der Erwerbsarbeit, nicht an.

Alle Informationen zum Elterngeld finden sie hier

Kindergeld

In Deutschland soll die grundlegende Versorgung von Kindern sichergestellt werden. Dafür gibt es Kindergeld. Die Bundesagentur für Arbeit informiert auf Ihrer Internetseite zu Anspruch, Beantragung und Ansprechpartnern (Familienkasse) in Ihrer Nähe.

Ansprechpartner

Margret Wachsmuth

Dezernat Kommunikation und Marketing
Tel +49 3943 659 127
Raum 4.017, Haus 4, Wernigerode

Elterngeldstellen

Landesverwaltungsamt

Referat: Bundeselterngeld

Dienstgebäude Halle

06114 Halle, Maxim-Gorki-Straße 7


Landesverwaltungsamt

Referat: Bundeselterngeld

Dienstgebäude Magdeburg

39112 Magdeburg,

Halberstädter Straße 39 a

Kinderbetreuung

Amt f. Jugend, Gesundheit u. Soziales

Schlachthofstraße 6

38855 Wernigerode

Tel.: 03943/654-511,

Fax: 03943/654-599

E-Mail: sozialamt@stadt-wernigerode.de

Studentenwerk - Beratungsstelle Wernigerode

Studentenwerk Magdeburg

Anstalt des öffentlichen Rechts

Beratungsstelle Wernigerode

Friedrichstraße 57-59

38855 Wernigerode

E-Mail: sozialer.beratungsdienst@studentenwerk-magdeburg.de