Gaststättengenehmigung abgeschafft!

Der Spruch „Wer nichts wird – wird Wirt“ ist angesichts der großen Bedeutung der Gastronomie und der sie tragenden intelligenten Konzepte wirklich nicht mehr zeitgemäß! Gastronomie steht heute für Lifestyle, Genuss und Spaß, aber auch für eine lebendige mittelständische Wirtschaftsstruktur. Deshalb darf die die Verwaltung diese Form der Selbstständigkeit  nicht durch Bürokratie hemmen.

Gesagt – getan:  Das Mitte  2014 in Kraft getretene Gaststättengesetz des Landes Sachsen-Anhalt hat die Genehmigungsbedürftigkeit des Gaststättengewerbes abgeschafft. Der Wirt in spe braucht sein Gewerbe nur noch bis  spätestens vier Wochen vor Beginn der Gewerbebehörde anzuzeigen und erforderliche Unterlagen einzureichen. Hierüber und auch über Mittel und Wege, wie die Behörde  ungeeignete Gewerbetreibende von der Berufsausübung fernhält, diskutiert Prof. Wolfgang Beck mit Studierenden in der Wahlpflichtveranstaltung „Ordnungsrecht“.

 


Rechtswissenschaft am Puls der Zeit

Open Government Data und Big Data Beide Bezeichnungen betreffen alle verfügbaren digitalen Daten und deren Nutzung zu beliebigen Zwecken. Allerdings ist die Perspektive völlig unterschiedlich. Open Government Data fordert die Bereitstellung der im öffentlichen Sektor verfügbaren Daten für gesellschaftliche Informations-, Teilhabe- und Geschäftsprozesse. Der Zugang zu den Informationen und die Weiterverwendung (kurz: Veredelung) der „öffentlichen“ Daten stehen freilich unter dem Vorbehalt, dass entgegenstehende Interessen (Schutz persönlicher Daten, Geschäfts- und Dienstgeheimnisse) gewahrt bleiben.

Big Data dagegen ist ein Geschäftsmodell. Es sucht in firmeneigenen oder sonst verfügbaren Datensammlungen nach verdeckten Zusammenhängen (Korrelationen, nicht Kausalitäten), die für die künftige Produkt- und Dienstleistungsentwicklung fruchtbar gemacht werden können. Beispiel: Welche Verhaltensdaten verraten etwas über risikogeneigtes Fahr-, Freizeit- und Urlaubsverhalten. Personenbezogen können sich aus entsprechenden Datenprofilen die Höhe der Versicherungstarife oder des Preises für ein Produkt ergeben. Hier die rechtlichen Rahmenbedingungen zu ermitteln oder – wo sie noch fehlen – zu entwickeln ist Gegenstand eines wissenschaftlichen  Aufsatzes von Prof. Beck. Der Beitrag erscheint in einem Sammelband zum „Wissensmanagement in öffentlichen Verwaltungen“, der gemeinsam von Fachbereich Verwaltungswissenschaften und der FH Polizei Brandenburg im Laufe des Jahres 2015 herausgegeben wird.