FAQ zum Bachelorpraktikum

Vorbereitungsphase / Allgemeine Fragen

Welche Ansprechpartner stehen mir bei Fragen zum Praktikum zur Verfügung?

  • der Praxissemesterbeauftragte / Mitarbeiter des Praxissemesterbeauftragten
  • das Dezernat für Studentische Angelegenheiten
  • das International Office
  • der Studiengangskoordinator

Welche Einsatzbereiche sind für meinen Studiengang als Praxissemester gedacht?

  • BWL: kaufmännische Bereiche von Industrie- und Dienstleistungsunternehmen (Controlling, Marketing, Personal etc.)
  • TM: alle Unternehmen der Tourismusbranche
  • MAR: siehe BWL, insbesondere Marketingunternehmen
  • NM: siehe BWL
  • Wipsy: Industrie- und Dienstleistungsunternehmen gemäß der Studienschwerpunkte (Personal, MaFo, Unternehmensberatung etc.)

Wo kann ich aktuelle Praktikumsstellen einsehen?

Wie lange sollte das Bachelorpraktikum dauern?

  • mindestens 12 Wochen in einem geschlossenen Zeitraum
  • maximal 6 Monate
  • Splitting (2x6 Wochen) nur in Ausnahmefällen und auf Antrag möglich

Wie lauten die Zulassungsvoraussetzungen zum Bachelorpraktikum?

  • Studienleistung von mindestens 120 Credits (lt. BA-PO)
  • Studienleistung von mindestens 105 Credits bei internationalen Studiengängen

Wen kann ich als Praxissemesterbetreuer wählen?

  • jeden Professor und Dozenten an der Hochschule
  • persönliche Ansprache in der Vorlesung oder der Sprechstunde möglich
  • Ansprache sollte im 6. Semester, ein Semester vor dem Bachelorpraktikum erfolgen
  • mit dem Betreuer sind alle inhaltlichen Fragen zum Praktikum abzustimmen

Kann ich im 7. Semester auch ein Auslandsstudium absolvieren?

  • es kann im 7. Semester ein Auslandsstudium gewählt werden
  • Voraussetzung hierfür: 1. Praktikum wurde erfolgreich absolviert
  • formloser Antrag beim Studiengangskoordinator bzw. Studiengangskoordinatorin notwendig
  • es müssen mind. 20 Credit Points erreicht werden

Formulare und Fristen

Sämtliche Formulare sind im Dokumenten Center zu finden.

Welche Formulare muss ich bei der Hochschule einreichen und welche Fristen sind dabei zu beachten?

  • Abgabe des Praktikumsvertrages und der Anmeldung zum Bachelorpraktikum im Dezernat für Studentische Angelegenheiten
  • Tätigkeitsnachweis ausgefüllt vom Praktikumsbetrieb am Ende des Praktikums
  • Antrag auf einen externen Zweitbetreuer, wenn erwünscht

Wer muss die Formulare unterschreiben?

  • der selbst ausgewählte Betreuer, im Ausnahmefall der Praxissemesterbeauftragte

Was muss ich dem Unternehmen vorlegen, damit ich als sozialversicherungsfrei gelte?

  • Bescheinigung über das Pflichtpraktikum

Bachelorarbeit und Kolloquium

Können sich Bachelorarbeitsbetreuer und Bachelorpraktikumsbetreuer unterscheiden?

  • ja, aber: Erstbetreuer der Bachelorarbeit sollte auch Betreuer des Bachelorpraktikums sein

Muss der Zweitbetreuer von der HS Harz sein?

  • nein, es kann auch ein externer Zweitbetreuer sein
  • Voraussetzungen: 5 Jahre Berufserfahrung, akademischer Abschluss, Lehrerfahrung

Wann muss ich das Thema für meine Bachelorarbeit einreichen?

  • vor, während oder nach dem Bachelorpraktikum beim Dezernat für Studentische Angelegenheiten

Wann muss die Bachelorarbeit geschrieben werden?

  • die Bachelorarbeit kann vor, während oder nach dem Bachelorpraktikum geschrieben werden
  • ab Anmeldung stehen 8 Wochen bis zur Abgabe zur Verfügung

Was muss ich bei Abgabe der Bachelorarbeit beachten?

  • Abgabe erfolgt in dreifacher Ausfertigung und gebundener Form im Dezernat für Studentische Angelegenheiten, auf Wunsch des Betreuers zusätzlich per Mail
  • Verlängerung der schriftlichen Bachelorarbeit nur in Ausnahmefällen auf Antrag um bis zu zwei Wochen möglich

Kann ich die Bachelorarbeit auch theoretisch schreiben oder muss sie Bezug zum Unternehmen haben?

  • die Bachelorarbeit kann auch als theoretische Arbeit geschrieben werden

Welchen Umfang muss die Bachelorarbeit haben?

  • individuelle Absprache mit dem Betreuer bzw. Betreuerin

Wann findet mein Kolloquium statt?

  • Termine für das Kolloquium müssen mit dem ersten und zweiten Betreuer abgestimmt werden
  • üblicherweise ca. 4 Wochen nach Abgabe der Bachelorarbeit

Welchen Umfang hat das Kolloquium?

  • das Kolloquium ist grundsätzlich hochschulöffentlich und dauert ca. 30 bis 45 Minuten
  • es beinhaltet die wesentlichen Thesen und Inhalte der Bachelorarbeit
  • die Verteidigung der Arbeit stellt die letzte Prüfungsleistung des Studiums dar

Weitere Fragen

Was muss ich beim Vertragsabschluss beachten?

  • Benennung eines betrieblichen Betreuers (wenn nicht im Vertrag genannt, dann auf Anmeldeformular benennen)
  • Ausweisung als Praktikumsvertrag
  • Freistellung für Hochschulveranstaltungen (wünschenswert, aber nicht unbedingt erforderlich)
  • nicht vergessen: Vertragsexemplar oder Vertragskopie mit Antrag auf Zulassung beim Dezernat für stud. Angelegenheiten einreichen (bei nicht-deutschsprachigen Verträgen ist ein zusätzliches deutschsprachiges Exemplar nicht erforderlich!)

Wie wird mein Praktikumsgehalt auf das BAföG angerechnet?

  • das Praktikumsgehalt wird auf das ganze BAföG-Jahr berechnet bzw. rückwirkend korrigiert
  • bei speziellen Fragen bitte das BAföG-Amt kontaktieren