Studierendenmobilität

Erasmus+ Wissenswertes

  • Studierende können in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat) mehrfach gefördert werden
  • Je Studienzyklus können zwölf Monate gefördert werden
  • Praktika können ab zwei Monaten während und nach Abschluss des Studiums gefördert werden, falls die Bewerbung innerhalb des letzten Jahres der Studienphase erfolgt ist

Studierendenmobilität zu Studienzwecken (SMS)

Studierende können mit Erasmus+ nach Abschluss des ersten Studienjahres an einer europäischen Hochschule in einem anderen Teilnehmerland studieren, um dort ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wie deren Lehr- und Lernmethoden. Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert.

Vorteile eines Studiums im Ausland

  • akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen 
  • Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
  • Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
  • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • ggf. Zuschuss für die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel,
  • ggf. Sonderzuschüsse für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen

Voraussetzungen für ein Erasmus-Auslandsstudium

  • reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
  • Abschluss des ersten Studienjahres
  • Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule, mit der die Heimathochschule eine Erasmus-Kooperationsvereinbarung (inter-institutional agreement) abgeschlossen hat (Die Übersicht aller verfügbaren Partnerhochschulen finden Sie hier)
  • Heimat- und Gasthochschule besitzen eine gültige Erasmus Universitätscharta (ECHE)

Bedingungen

  • Verpflichtende Sprachtests  

Die Europäische Kommission stellt einen Online-Sprachtest für die fünf großen Sprachen (DE, EN, ES, FR, IT, NL) zur Verfügung. Dieser ist für alle Studierenden/Graduierten vor Beginn der Mobilität verpflichtend in der Arbeitssprache zu absolvieren. Er ist jedoch kein Auswahlkriterium für die Förderung im Programm Erasmus+ und gilt nicht für Muttersprachler/innen. Die Durchführung des Sprachtests soll nach Auswahl der in Erasmus+ zu fördernden Teilnehmer/innen als Einstufungstest zur Dokumentation ihres aktuellen Sprachstandes dienen.

Zwischen Partnerhochschulen/-einrichtungen in Inter-Institutional Agreement (IIA) und Learning Agreement (LA) getroffene Vereinbarungen über bestimmte Sprachlevel sind somit nicht mit Online-Test zu belegen/zu verwechseln. Diese Sprachkompetenzen müssen bei der Auswahl der Teilnehmer/innen durch andere Nachweise abgesichert werden.

  • Berichtspflicht 

Alle Geförderten, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Mobility Tool/ Beneficiary Module zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.

Finanzierung

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“).

Das Erasmus+ Programm ist in Projekte nach dem Jahr der Antragstellung unterteilt. Die Höhe der monatlichen Förderraten für die drei Ländergruppen wird durch die NA DAAD und das BMBF auf nationaler Ebene festgelegt. Ergänzt wird diese Förderung ggf. durch besondere Zuschüsse. Im Rahmen der Vorbereitungsphase Ihres Auslandsstudiums informieren wir Sie, aus welchen Projektmitteln Ihr Auslandsaufenthalt gefördert wird.

Die folgenden Förderraten für drei Ländergruppen gelten bundesweit für Studienaufenthalte (SMS) in abhängig vom jeweiligen Projekt:

Erasmus+ Projekt 2022, Erasmus+ Projekt 2023:

  • Gruppe 1 (monatlich 600 Euro): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich
  • Gruppe 2 (monatlich 540 Euro): Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta,  Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
  • Gruppe 3 (monatlich 490 Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Tschechische Republik, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Türkei, Ungarn

 

Hinweis: Die Berechnung des Stipendiums erfolgt Tag genau. Die Dauer der finanziellen Förderung kann von der Dauer der Mobilität abweichen.

Die Förderung von Plätzen an unseren Erasmus+ Partnerhochschule erfolgt automatisch mit der Platzzusage.

Studierendenmobilität zu Praktikumszwecken (SMP)

Studierende können mit Erasmus Praktika in Unternehmen oder Organisationen im europäischen Ausland absolvieren. Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert.

Voraussetzungen für ein Erasmus-Auslandspraktikum

  • reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
  • Heimat- und Gasthochschule besitzen eine gültige Erasmus Universitätscharta (ECHE)
  • nicht förderbar sind Praktika in europäischen Institutionen bzw. Organisationen, nationalen diplomatischen Vertretungen sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten

Kontakt Erasmus+ Praktikum

Praktika im Rahmen von ERASMUS+ werden in Sachsen-Anhalt zentral vom "Erasmus-Praktika Sachsen-Anhalt" Büro in Magdeburg betreut und gefördert. Bitte wenden Sie sich daher für alle Fragen bzgl. ERASMUS+ Praktika dorthin:

Erasmus-Praktika Sachsen-Anhalt

Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg

Universitätsplatz 2

39106 Magdeburg

Tel.: 0391 67-58778
E-Mail: angela.wittkamp(at)ovgu.de

Web: https://www.erasmus-praktika.ovgu.de

Jana Beiser

Ansprechpartnerin Erasmus+ Studierendenmobilität

International Office
Tel +49 3943 659 156
Raum 4.020, Haus 4, Wernigerode