
Ziel der sogenannten Transfergutscheine ist die Förderung von Kooperationen zwischen Studierenden, regionalen Unternehmen und Hochschulen. Die Finanzierung erfolgt durch das Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt.
Im Vordergrund steht die Unterstützung von Studierenden bei der Umsetzung innovativer Projektideen. Gleichermaßen können regionale Unternehmen kleinere Projekte und Aufgaben durch Studierende unter der Betreuung von Hochschullehrerinnen und -lehrern verwirklichen lassen.
Förderfähig sind solche Projekte, die von Studierenden initiiert und in Zusammenarbeit mit der regionalen Wirtschaft sowie einem Hochschullehrer der Hochschule Harz umgesetzt werden. Dazu zählen Projekt- und Praxissemesterarbeiten ebenso wie Abschlussarbeiten. Eine Begrenzung auf bestimmte Unternehmensbranchen gibt es nicht. Die Fördersumme beträgt 400 Euro pro Projekt.
Die Transfergutscheine müssen vor Projektbeginn beim TransferZentrum Harz beantragt werden. Hierzu reichen die Projektbeteiligten (Studierende, Unternehmen, Hochschullehrer) das Antragsformular ein. Nach der Prüfung des jeweiligen Fachbereiches, ob das jeweilige Projekt den Förderbedingungen entspricht, gibt das TransferZentrum Harz einen Transfergutschein aus. Nach Ausstellung hat jeder Transfergutschein eine Gültigkeit von sechs Monaten. Diese wird vermerkt und von den Projektbeteiligten quittiert (Bewilligungszeitpunkt). Im Anschluss wird das Projekt durchgeführt.
Nach Abschluss eines Projektes (spätestens aber sechs Monate nach dem Bewilligungszeitpunkt) sind beim TransferZentrum Harz über den zuständigen Hochschullehrer folgende Unterlagen einzureichen:
Diese Unterlagen dienen als Grundlage für die Verwendungsnachweisprüfung, welche vor Auszahlung des Förderbetrages vorgenommen werden muss.
Weitere Informationen befinden sich auch auf unserem Handzettel.
Um einen Transfergutschein zu beantragen, reichen Studierende oder Hochschullehrer das ausgefüllte Antragsformular beim TransferZentrum Harz ein. Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt nach der Bestätigung der erfolgreichen Projektdurchführung.
Dipl.-Kfm. (FH) Marco Lipke | |
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