Beurlaubung, Studiengangwechsel, Exmatrikulation,
Rücknahme der Immatrikulation

Beurlaubung

Hinweise zum Antrag auf Beurlaubung

(Auszug aus der Immatrikulationsordnung der Hochschule Harz vom 22.05.2019)

Studierende können innerhalb von einem Monat nach Semesterbeginn, in besonders begründeten Ausnahmefall auch danach, auf einen schriftlichen Antrag hin beurlaubt werden, wenn ein wichtiger Grund nachgewiesen wird.

Die Beurlaubung ist je Studiengang nur für volle Semester zulässig. Studierende können während der Dauer des Studiums eines Studienganges in der Regel für nicht mehr als zwei Semester beurlaubt werden.

Wichtige Gründe sind insbesondere:

  • gesundheitliche Gründe
  • zusätzlicher Studienaufenthalt im Ausland
  • Schwangerschaft und familäre Pflege
  • zusätzliches Praktikum, Werkarbeit und zeitlich begrenzte Arbeitstätigkeit
  • anerkannte Freiwilligendienste
  • Vorbereitung auf eine externe Prüfung
  • sonstige Gründe

Eine Beurlaubung ist nicht zulässig:

  • vor Aufnahme des Studiums
  • für das erste Fachsemester
  • rückwirkende für vorangegangene Semester
  • bei Neueinschreibung in ein höheres Fachsemester

Während der Beurlaubung behalten die Studierenden ihre Rechte und Pflichten als Mitglied der Hochschule Harz.

Ein Urlaubssemester zählt als Hochschulsemester, jedoch nicht als Fachsemester.

Dem Antrag muss ein entsprechender Nachweis über den Grund der Beurlaubung beigefügt werden.

Die Antragsfristen werden im Semesterzeitplan benannt.

Das Antragsformular finden Sie im Dokumenten-Сenter. Bitte reichen Sie dies ausgefüllt im Dezernat für studentische Angelegenheiten ein.

Für internationale Studierende gelten als wichtige Gründe für eine Beurlaubung:

  • gesundheitliche Gründe
  • Mutterschutz (Schwangerschaft) und Erziehungsurlaub

Die Nutzung anderer Gründe für eine Beurlaubung gemäß der Immatrikulationsordnung der Hochschule Harz kann sich negativ auf Ihren Aufenthaltstitel auswirken.

Studiengangwechsel

Der Wechsel des Studiengangs ist auf Antrag bis zum 01.06. für das Wintersemester und für das Sommersemester bis zum 01.12. möglich.

Bitte nutzen Sie vorab die Studienberatung um Informationen zum Studiengangwechsel einzuholen.

Der schriftliche Antrag ist mit einem aktuellen Notenspiegel im Dezernat für studentische Angelegenheiten fristgemäß einzureichen.

Nach Entscheidung durch den Prüfungsausschuss erhalten Sie einen Zwischenbescheid durch das Dezernat für studentische Angelegenheiten.

Ob der Antrag genehmigt wird, ist letztendlich von freien Kapazitäten abhängig (gilt für zulassungsbeschränkte Studiengänge).   

Das Antragsformular finden Sie im Dokumenten-Сenter. Bitte reichen Sie dies ausgefüllt im Dezernat für studentische Angelegenheiten ein.

Exmatrikulation

Mit der Exmatrikulation erlischt die Mitgliedschaft an der Hochschule Harz. Die Exmatrikulation erfolgt auf Antrag oder von Amts wegen. Sie können sich auf ihren schriftlichen Antrag hin jederzeit exmatrikulieren, allerdings ist ein rückwirkende Exmatrikulation ausgeschlossen. Die Exmatrikulation erfolgt zu dem beantragten Zeitpunkt oder, soweit nicht anders beantragt, zum Ende des laufenden Semesters. Erfolgt die Exmatrikulation zum 28.02. oder 31.08. (Semesterende) kann der Antrag auf Rückerstattung bis zum 31.03. bzw. 30.09. gestellt werden.

Bei einer Exmatrikulation ab dem 01.03. oder 01.09. kann kein Antrag mehr auf Erstattung gestellt werden. (siehe Beitragsordnung Studentenwerk Magdeburg)

Der Exmatrikulationsantrag ist im Dezernat für studentische Angelegenheiten der Hochschule Harz abzugeben oder an dieses zu senden.

Nach erfolgter Exmatrikulation wird eine Exmatrikulationsbescheinigung ausgehändigt.

Nähere Informationen finden Sie in der Immatrikulationsordnung der Hochschule Harz sowie im Hochschulgesetz des Landes Sachsen- Anhalt.

Das Antragsformular finden Sie im Dokumenten-Сenter.

Rücknahme der Immatrikulation (Studienplatzrücknahme)

BewerberInnen, die sich bereits an der Hochschule Harz immatrikuliert haben, können bis zu einen Monat nach Semesterbeginn (Wintersemester 30.09. / Sommersemester 31.03.) von der Immatrikulation zurücktreten.

Dies gilt nur für Erst- und Neueinschreibungen, nicht für die Rückmeldung.

Rückgemeldete Studierende nutzen bitte den Antrag auf Exmatrikulation.

Nähere Informationen finden Sie in der Immatrikulationsordnung der Hochschule Harz.

Das Antragsformular für die Standorte Wernigerode und Halberstadt finden Sie im Dokumenten-Сenter.