Kooperativ promovieren – in Zusammenarbeit mit einer Universität
Als Absolvent:in können Sie an der Hochschule Harz im Rahmen eines kooperativen Promotionsverfahrens promovieren – in Zusammenarbeit mit einer Universität oder einer Hochschule mit Promotionsrecht.
In diesem Modell übernimmt eine:r Professor:in der Universität die Erstbetreuung Ihrer Dissertation. Die Zweitbetreuung erfolgt durch eine:n Professor:in an der Hochschule Harz. Für das Verfahren gilt die Promotionsordnung der kooperierenden Universität, und die Verantwortung für die Annahme, Betreuung und Bewertung Ihrer Dissertation liegt beim dortigen Promotionsausschuss.
Trotzdem profitieren Sie auch als kooperativ Promovierende:r von den Angeboten der Hochschule Harz:
Sie können sich immatrikulieren und kostenfrei am Qualifizierungsprogramm für Promovierende teilnehmen.
Wenn Sie Fragen zum Verfahren haben oder mehr Informationen wünschen, steht Ihnen Carolin Haupt, Referentin für wissenschaftliche Nachwuchsförderung, gerne zur Verfügung.
Sie möchten promovieren?
Bevor Sie mit Ihrer Promotion beginnen, lohnt es sich, die eigenen Beweggründe zu reflektieren und sich umfassend über die Anforderungen und Rahmenbedingungen der Promotionsphase zu informieren. Suchen Sie das Gespräch mit Professor:innen, aktuell Promovierenden sowie Ihrem persönlichen Umfeld – Familie und Freund:innen – um ein realistisches Bild der kommenden Jahre zu gewinnen. Hilfreiche Orientierung bietet der ZEIT Campus: Ratgeber Promotion 2023, den wir Interessierten empfehlen.
Für eine individuelle Beratung steht Ihnen Carolin Haupt, Referentin für wissenschaftliche Nachwuchsförderung an der Hochschule Harz, gerne zur Verfügung.
Auf unserer Website finden Sie zudem Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten für die mehrjährige Promotionsphase.
Sie haben eine Idee für ein Dissertationsthema?
Sie interessieren sich für eine Promotion an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften in Sachsen-Anhalt? Dann nehmen Sie Kontakt zu einem:einer potenziellen Betreuer:in aus Ihrem Forschungsfeld auf. Vereinbaren Sie am besten einen Sprechstundentermin, um Ihr Thema persönlich vorzustellen.
Bereiten Sie den Erstkontakt gut vor: Eine möglichst präzise Beschreibung Ihres Promotionsvorhabens erhöht die Erfolgschancen. Klären Sie gemeinsam mit dem:der potenziellen Betreuenden an der Hochschule Harz, ob er:sie eine:n Professor:in an einer Universität empfehlen kann, mit dem:der eine kooperative Promotion möglich ist.
Voraussetzungen für die Promotion
Informieren Sie sich frühzeitig über die konkreten Voraussetzungen zur Zulassung zur Promotion, indem Sie die Promotionsordnung der kooperativen Universität lesen. Diese kann je nach Universität unterschiedlich sein.
Die Promotionsordnung bildet die rechtliche Grundlage für alle Promotionen. Sie beschreibt die formalen Voraussetzungen sowie die Rechte und Pflichten von Promovierenden und sollte daher sorgfältig gelesen werden.
Erstkontakt mit dem:der Betreuenden
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, nehmen Sie Kontakt zu einem:r fachlichen, potenziellen Erstbetreuer:in an der kooperierenden Universität auf. Vereinbaren Sie am besten einen Sprechstundentermin, um Ihr Thema persönlich vorzustellen.
Für den Erstkontakt ist es ratsam, Ihr Thema und die Fragestellung so detailliert wie möglich zu beschreiben, um einen klaren Eindruck von Ihrem Vorhaben zu vermitteln.
Exposé und Betreuungszusage
Erstellen Sie ein Exposé, das Ihr Forschungsprojekt präzise umreißt. Überarbeiten Sie Ihren Entwurf in Zusammenarbeit mit Ihrer betreuenden Person, um sicherzustellen, dass alle wichtigen Aspekte berücksichtigt sind.
Schließen Sie mit Ihrer:m Erstbetreuenden eine unterschriebene Betreuungszusage ab. Darüber hinaus empfehlen wir, gemeinsam mit Ihrer:m Betreuer:in eine ausführliche Promotionsvereinbarung zu unterzeichnen, die die Rahmenbedingungen Ihrer Promotion festlegt.
Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren
Mit allen in der Promotionsordnung geforderten Dokumenten stellen Sie beim Promotionsausschuss der Fakultät der jeweiligen Universität einen Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren. Ihre Zulassung kann mit zusätzlichen Auflagen (z. B. einer Prüfung) verbunden sein, die Ihnen der Promotionsausschuss mitteilen wird.
Immatrikulation als Promotionsstudierende*r und Unterstützung an der Hochschule Harz
Wenn Sie zugelassen sind, können Sie sich an der Universität als Promotionsstudierende*r immatrikulieren. Zu den Vorteilen gehören z. B. die Nutzung des Semestertickets oder der Bibliothek. Erfragen Sie diese Möglichkeiten vor Ihrer Entscheidung direkt bei der Universität.
Die Hochschule Harz unterstützt und begleitet alle ihre Promovierenden mit fachrichtungsübergreifenden Qualifizierungs-, Beratungs- und Coaching-Angeboten. Nutzen Sie dieses vielfältige Angebot, um die Qualität Ihrer Promotion zu sichern!
Mit Ihrer Anmeldung unterstützen Sie zudem die Erhebung der Promovierendenstatistik an der Hochschule Harz, die sowohl für das Land Sachsen-Anhalt als auch bundesweit von großer Bedeutung ist.
Nun beginnt die Phase, in der Sie sich auf die Durchführung Ihrer Promotion konzentrieren. Sie haben in der Regel bis zu fünf Jahre Zeit. Näheres regelt die Promotionsordnung Ihrer kooperierenden Universität.
Besonders wichtig ist der regelmäßige wissenschaftliche Austausch mit Ihrer erst- und zweitbetreuenden Person. So können Sie über Ihre Fortschritte berichten, erzielte Teilergebnisse diskutieren und langfristig ein optimales Ergebnis schaffen.
Förderlich für Ihre Forschungsarbeit ist der Dialog in einer Arbeitsgruppe und dieBeteiligung an wissenschaftlichen Kolloquien. Besuchen Sie während Ihrer Promotionsphase Seminare und Veranstaltungen an der Hochschule Harz und bei der Graduierteneinrichtung Ihrer Universität. Halten Sie sich beim Forschen und Schreiben an die Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis.
Wenn Ihre Dissertation fertig ist, stellen Sie beim Promotionsausschuss einen Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren. Näheres über Bedingungen und Vorgehensweise regelt die Promotionsordnung Ihrer Universität. Diese können von Uni zu Uni sehr verschieden sein.
Näheres über Bedingungen und Vorgehensweise regelt die Promotionsordnung Ihrer Universität.
Ihr Promotionsverfahren gilt als abgeschlossen, wenn Ihre Dissertation veröffentlicht wurde. Meist haben Sie dazu ein bis zwei Jahr Zeit. Näheres über Bedingungen und Vorgehensweise regelt die Promotionsordnung Ihrer Universität.
Sobald die Dissertation veröffentlicht ist und die Pflichtexemplare in der Universität eingereicht sind, erhalten Sie Ihre Promotionsurkunde. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie Ihren Doktortitel führen. Näheres über Bedingungen und Vorgehensweise regelt die Promotionsordnung Ihrer Universität.
Sie möchten mehr über die vielfältige Forschung unserer Promovierenden erfahren? Wir bieten Ihnen spannende Einblicke – innovativ, interdisziplinär und praxisnah: