Absolvent*innen können durch ein kooperatives Promotionsverfahren in Zusammenarbeit mit einer Universität promovieren.
Das bedeutet, dass die erstbetreuende Person, d.h. ein*e Professor*in, an einer Universität oder an einer anderen Hochschule mit Promotionsrecht sitzt. An der Hochschule Harz sitzt der*die Zweitbetreuer*in. Diese Promovierenden sind an die Promotionsordnung der Universität gebunden und unterstehen den Entscheidungen des dortigen Promotionsausschusses. Sie können sich an unserer Hochschule aber trotzdem immatrikulieren und kostenfrei am Qualifizierungsprogramm für Promovierende teilnehmen.
Wenn Sie hierzu weitere Fragen haben oder mehr Informationen wünschen, können Sie sich gerne an den*die Referenten*in für Nachwuchsförderung wenden. Möchten Sie mehr über kooperative Promotionsverfahren erfahren? Hier finden Sie Informationen zu aktuellen kooperativen Promotionsvorhaben an der Hochschule Harz.
Die folgenden Schritte sollen Ihnen Hinweise geben, wie Sie den Weg zum Doktortitel durch eine kooperative Promotion in Zusammenarbeit mit einer Universität angehen können.
Sie möchten promovieren? Bevor Sie mit dem Promotionsvorhaben beginnen, empfehlen wir Ihnen, sich zu fragen, was Ihre Beweggründe für eine Promotion sind und sich zu informieren, welche Bedingungen in der Promotionszeit auf Sie zukommen. Suchen Sie das Gespräch mit Ihrer*m Professor*in oder bereits Promovierenden sowie mit Ihrer Familie und Freund*innen. Für Promotionsinteressierte empfehlen wir das Buch "Erfolgreich promovieren. Ein Ratgeber von Promovierten für Promovierende". Lassen Sie sich gerne von den Referent*innen für Nachwuchsförderung individuell beraten. Auf unserer Website finden Sie ebenso Hinweise zu Finanzierungsmöglichkeiten der mehrjährigen Phase der Promotion.
Haben Sie eine Idee für ein Dissertationsthema und interessieren sich für eine Promotion an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften in Sachsen-Anhalt? Dann nehmen Sie Kontakt zu einem*r potentiellen Betreuer*in aus Ihrem Forschungsfeld auf. Am besten machen Sie dafür einen Sprechstundentermin aus, um ihr/ihm das Thema vorzustellen. Für den Erstkontakt ist es ratsam, Ihr Vorhaben so detailliert wie möglich zu beschreiben. Klären Sie mit Ihrer*m potentiell in Frage kommenden Betreuenden an der Hochschule Harz, ob er/sie eine*n Professor*in an einer Universität für eine kooperative Promotion empfehlen kann.
Informieren Sie sich über die konkreten Voraussetzungen zur Zulassung, indem Sie die Promotionsordnung der kooperativen Universität lesen. Diese können sich von Uni zu Uni unterscheiden. Die Promotionsordnung bildet die rechtliche Grundlage für alle Promotionen und schildert die Voraussetzungen, Rechte und Pflichten von Promovierenden.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, dann nehmen Sie Kontakt zu einem*r fachlichen, potentiellen Erstbetreuer*in an der kooperierenden Universität auf. Am besten machen Sie hierfür einen Sprechstundentermin aus, um ihr/ihm das Thema vorzustellen. Für den Erstkontakt ist es ratsam, Ihr Thema und die Fragestellung so detailliert wie möglich zu beschreiben.
Schreiben Sie ein Exposé, das Ihr Forschungsprojekt umreißt. Überarbeiten Sie Ihren Entwurf zusammen mit Ihrer betreuenden Person. Schließen Sie mit der/dem Erstbetreuenden eine unterschriebene Betreuungszusage ab. Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen gemeinsam mit Ihrer*m Betreuer*in eine ausführliche Promotionsvereinbarung zu unterzeichnen.
Mit allen in der Promotionsordnung geforderten Dokumenten stellen Sie beim Promotionsausschuss der Fakultät der jeweiligen Universität einen Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren. Ihre Zulassung kann mit zusätzlichen Auflagen (z.B. einer Prüfung) verbunden werden, die der Promotionsausschuss Ihnen mitteilen wird.
Wenn Sie zugelassen sind, können Sie sich an der Universität als Promotionsstudierende*r immatrikulieren. Vorteile sind z.B. die Nutzung des Semestertickets oder der Bibliothek. Erfragen Sie dies vor Ihrer Entscheidung in der Universität.
Die Hochschule Harz unterstützt und begleitet alle ihre Promovierenden mit fachrichtungsübergreifenden Qualifizierungs-, Beratungs- und Coachingsangeboten. Nutzen sie das vielfältige Angebot, um die Qualität Ihrer Promotion zu sichern! Gleichwohl unterstützen Sie mit Ihrer Anmeldung die Erhebung der Promovierendenstatistik an der Hochschule Harz, die für das Land Sachsen-Anhalt sowie bundesweit von großer Bedeutung ist.
Nun beginnt die Phase, in der Sie sich auf die Durchführung Ihrer Promotion konzentrieren. Sie haben in der Regel bis zu fünf Jahre Zeit. Näheres regelt die Promotionsordnung Ihrer kooperierenden Universität.
Besonders wichtig ist der regelmäßige wissenschaftliche Austausch mit Ihrer erst- und zweitbetreuenden Person. So können Sie über Ihre Fortschritte berichten, erzielte Teilergebnisse diskutieren und langfristig ein optimales Ergebnis schaffen.
Förderlich für Ihre Forschungsarbeit ist der Dialog in einer Arbeitsgruppe und dieBeteiligung an wissenschaftlichen Kolloquien. Besuchen Sie während Ihrer Promotionsphase Seminare und Veranstaltungen an der Hochschule Harz und bei der Graduierteneinrichtung Ihrer Universität. Halten Sie sich beim Forschen und Schreiben an die Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis.
Wenn Ihre Dissertation fertig ist, stellen Sie beim Promotionsausschuss einen Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren. Näheres über Bedingungen und Vorgehensweise regelt die Promotionsordnung Ihrer Universität. Diese können von Uni zu Uni sehr verschieden sein.
Näheres über Bedingungen und Vorgehensweise regelt die Promotionsordnung Ihrer Universität.
Ihr Promotionsverfahren gilt als abgeschlossen, wenn Ihre Dissertation veröffentlicht wurde. Meist haben Sie dazu ein bis zwei Jahr Zeit. Näheres über Bedingungen und Vorgehensweise regelt die Promotionsordnung Ihrer Universität.
Sobald die Dissertation veröffentlicht ist und die Pflichtexemplare in der Universität eingereicht sind, erhalten Sie Ihre Promotionsurkunde. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie Ihren Doktortitel führen. Näheres über Bedingungen und Vorgehensweise regelt die Promotionsordnung Ihrer Universität.