Die Aufgaben eines Professors oder einer Professorin an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) sind vielfältig und abwechslungsreich. Praxisbezogene Lehre, anwendungsorientierte Forschung, Hochschulmanagement und akademische Selbstverwaltung – all das sind Teile des Arbeitsalltags.
Vom Hörsaal ins Labor, Büro oder zum Treffen mit Kooperationspartnern: an der Hochschule Harz arbeiten Sie interdisziplinär und fachübergreifend mit vielen unterschiedlichen Interessengruppen zusammen. Bei der Ausübung dieses Berufs haben Sie große inhaltliche Gestaltungsfreiheit nicht nur in eigenen Forschungsprojekten von der ersten Idee bis zur Durchführung sondern auch bei der Erprobung von Lehr- und Lernformaten für und mit Studierenden (wissenschaftlichem Nachwuchs).
W2-Professur Technisches Innovations- und Projektmanagement - Wiederholungsausschreibung
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Die Einstellungsvoraussetzungen für Professoren und Professorinnen ergeben sich aus § 35 des Hochschulgesetzes Land Sachsen-Anhalt (HSG LSA). Als Professorin oder Professor kann berufen werden, wer die allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen erfüllt und mindestens nachweist.
Darüber hinaus kann die jeweilige Berufungskommission zusätzliche Auswahlkriterien wie bspw. Schwerpunkte im Bereich Forschung und Lehre festlegen.
► Ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom/Master)
► Pädagogische Eignung (Übersicht bisheriger Lehrerfahrungen, Nachweis z.B. Bestätigung einer Hochschule über durchgeführte Lehraufträge, Erteilung eines Lehrauftrags, Evaluationen o.ä.)
► Besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird
► Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer beruflichen Praxis, von der grundsätzlich drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs mit einem Arbeitszeitumfang von mindestens 50% ausgeübt werden sollen. Hierbei werden auch Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz, Kindererziehungszeiten im Sinne des § 56 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch sowie Zeiten der tatsächlichen Pflege pflegebedürftiger Angehöriger nach dem Pflegezeitgesetz und nach dem Familienpflegezeitgesetz berücksichtigt.