Eingangsprüfung für die berufsbegleitenden Masterstudiengänge

Ziel und Umfang der Eingangsprüfung

Sofern Sie an einem unserer berufsbegleitenden Masterstudiengänge des Fachbereichs Verwaltungswissenschaften interessiert sind, jedoch keinen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss haben, kann Ihnen die Eingangsprüfung die Möglichkeit eröffnen, Zugang zu den berufsbegleitenden Masterstudiengängen am Fachbereich Verwaltungswissenschaften zu erhalten.

Bitte beachten Sie, dass die Eingangsprüfung nicht die Zulassung zu einem berufsbegleitenden Master-Studiengang bedeutet. Nach erfolgreicher Absolvierung der Eingangsprüfung muss anschließend das Bewerbungsverfahren des jeweiligen Studiengangs erfolgreich durchlaufen werden.  

Voraussetzungen für die Zulassung zur Eignungsprüfung

  • Sie müssen einen abgeschlossenen Angestelltenlehrgang II, Beschäftigtenlehrgang II oder vergleichbaren Verwaltungsfortbildungslehrgang besitzen.
  • Dabei sollten Sie eine Gesamtnote von ,,gut“ oder besser erreicht haben.
  • Sollte ihre Gesamtnote schlechter als ,,gut“ sein, können Sie dennoch zur Eingangsprüfung zugelassen werden, wenn Sie beruflich herausragend qualifiziert sind und sich besonders bewährt haben.
  • Weiterhin müssen Sie in einer mindestens dreijähriger Vollzeit-Tätigkeit auf dem Kompetenzniveau eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses oder einer mindestens zweijähriger Vollzeit-Tätigkeit in einschlägigen verantwortlichen Positionen Verwaltungskenntnisse und -erfahrungen erworben haben.

Antragstellung für die Zulassung zur Eingangsprüfung

Die Zulassung zur Eingangsprüfung kann jederzeit schriftlich über das Dezernat für Studentische Angelegenheiten, Domplatz 16, 38820 Halberstadt, bei dem*der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses des Fachbereichs beantragt werden. Für die Zulassung zur Eingangsprüfung übersenden Sie bitte schriftlich folgende Unterlagen:

  • Nachweis des qualifizierten Abschlusses durch amtlich beglaubigte Abschrift des Lehrgangszeugnisses
  • Sofern Ihre Gesamtnote schlechter als ,,gut“ ist: Nachweis der herausragenden Qualifikation und besonderen Bewährung durch eine Bestätigung der Behördenleitung
  • Nachweis über Kompetenzen im Bereich des wissenschaftlichen Arbeitens im Umfang von mindestens 2 ECTS-Leistungspunkten

Die Entscheidung über die Zulassung trifft der*die Vorsitzende des Prüfungsausschusses des Fachbereichs Verwaltungswissenschaften. Sie erhalten über die Entscheidung unverzüglich einen schriftlichen Bescheid.

Umfang der Eingangsprüfung

Die Eingangsprüfung besteht aus der Anfertigung einer Eingangsarbeit im Umfang und auf dem Anforderungsniveau einer Bachelorarbeit von mindestens 6 bis 12 ECTS-Punkten und dem Kolloquium. Die Bearbeitungszeit für die Eingangsarbeit beträgt 12 Wochen. Weiterhin wird das Kolloquium nur durchgeführt, wenn die Eingangsarbeit mit mindestens ,,ausreichend“ bewertet wurde.

Weitere Informationen zur Eingangsarbeit finden Sie entsprechend in § 20 der Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge an der Hochschule Harz und für das Kolloquium entsprechend in § 23 der Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge an der Hochschule Harz.

Für die Festlegung des Themas der Eingangsarbeit sowie des*der Betreuers*in übersenden Sie bitte den Antrag auf Festlegung des Themas und Betreuer*in für die Eingangsarbeit an die*den Vorsitzende*n des Prüfungsauschusses.

Weiterhin empfehlen wir Ihnen sich als Gasthörer*in einzuschreiben, um die hochschuleigenen Dienste, wie etwa die Online-Bibliothek, nutzen zu können. Hierfür reichen Sie bitte folgende Unterlagen beim Dezernat für studentische Angelegenheiten ein:

Ansprechpartner

Sollten Sie weitere Fragen zur Eingangsprüfung haben, wenden Sie sich gern an Prof. Dr. André Niedostadek (Prodekan) oder Prof. Dr. Thorsten Franz (Vorsitzender des Prüfungsausschusses).

FAQ

1. Ist es richtig, dass man für die Bewerbung zu einem Master-Studiengang eine Eignungsprüfung, bestehend aus der Anfertigung einer Eingangsarbeit und dem Kolloquium, ablegen muss?

     Wenn Sie keinen Bachelorabschluss haben: Ja.

2. Bei wem erfolgt die Anmeldung? Gibt es einen Ansprechpartner in der Hochschule?

     Die Zulassung zur Eingangsprüfung kann jederzeit schriftlich über das
     Dezernat für Studentische Angelegenheiten, Domplatz 16, 38820 Halberstadt, bei dem*der Vorsitzenden
     des Prüfungsausschusses des Fachbereichs beantragt werden.

3. Gerne würde ich gleich nach Abschluss des Beschäftigenlehrgangs ll die Eingangsprüfung absolvieren und ggf. erst im nächsten oder übernächsten Jahr mit dem Masterstudium beginnen.

     Das ist möglich.

4. Fallen für die Prüfung Gebühren an?

     Nein. Wir empfehlen allerdings, dass Sie einen Gasthörerstatus beantragen, da
     Sie dann die Onlinedienste, Bibliothek etc. der Hochschule nutzen können.

5. Zu welchem Thema/Rechtsgebiet wird die Prüfung geschrieben? Wird das Thema vorgegeben oder ist es frei wählbar?

     Hier gelten die Regelungen für Bachelorarbeiten. D.h., Sie können ein Thema
     aus der Fachrichtung Verwaltungswissenschaften vorschlagen.

6. Gibt es einen Betreuer?

     Ja, es gibt einen Erstprüfer, mit dem Sie das Thema absprechen, und einen
     Zweitprüfer.

7. Erhält man nach erfolgreicher Prüfung ein Zertifikat?

     Ja, Sie erhalten eine Bescheinigung über die bestandene Eingangsprüfung, auf
     der die Noten der Eingangsarbeit und des Kolloquiums ausgewiesen werden.

8. Erwirbt man durch die Prüfung in Verbindung mit dem Beschäftigtenlehrgang ll einen Bachelorgrad?

     Nein. Sie erwerben damit nur, aber immerhin das Recht, die berufsbegleitenden
     Master-Studiengänge unseres Fachbereichs ohne Bachelorabschluss
     studieren zu können.

9. Ist der Beginn des Masterstudiums im Anschluss an die Eingangsprüfung zwingend?

     Nein. Die derzeit geltende Ordnung enthält kein "Verfallsdatum" für die
     Eingangsprüfung.

 

 

Prof. Dr. Thorsten Franz

Vorsitzender des Prüfungsausschusses

FB Verwaltungswissenschaften
Tel +49 3943 659 436
Room D208, Haus D, Halberstadt
Visiting Times mittwochs 14:00 - 15:00 Uhr (außer 23.10. und 27.11.19)

Prof. Dr. André Niedostadek

Prodekan

FB Verwaltungswissenschaften
Tel +49 3943 659 437
Room D209, Haus D, Halberstadt
Visiting Times Sprechzeiten nach Vereinbarung (per E-Mail)