Bei einem berufsbegleitenden Bachelorstudium an der Hochschule Harz besteht die Möglichkeit, Vorleistungen anrechnen zu lassen. Dazu zählen Leistungen, die in einem nichtakademischen oder beruflichen Kontext erworben wurden.
Grundsätzlich kann vor oder nach der Immatrikulation ein Antrag auf Anrechnung gestellt werden.
Für Leistungen, die in einem akademischen Kontext erlangt wurden, ist ein Antrag auf Anerkennung zu stellen.
Die Anrechnung bezeichnet die Option, bereits erworbene, nichtakademische Qualifikationen auf das berufsbegleitende Bachelorstudium anzurechnen. Dies kann die Studienzeit und Studiengebühren verkürzen, da bestimmte Module als bereits abgeschlossen gelten.
Anrechnung beziehungsweise Anerkennung beziehen sich auf die Art der bereits erworbenen Leistungen:
Bei einer Anrechnung profitieren Studierende vor allem von den folgenden Vorteilen:
Folgende Leistungen können bei einem berufsbegleitenden Bachelorstudium angerechnet werden:
Die Anrechnung erfolgt individuell oder pauschal.
Inwieweit Vorleistungen auf das berufsbegleitende Bachelorstudium angerechnet werden können, wird in der Regel durch eine individuelle Prüfung entschieden. Erforderlich sind dazu die jeweiligen Zeugnisse (zum Beispiel Abschluss- oder Arbeitszeugnisse) und Zertifikate, die Modulbeschreibungen, Rahmenlehrpläne oder Vergleichbares und der ausgefüllte Antrag.
Bestimmte Vorleistungen können pauschal – das heißt ohne Einzelfallprüfung – angerechnet werden. Dazu gehören Leistungen aus deutschlandweit einheitlich geregelten Fort- und Weiterbildungsqualifikationen sowie Leistungen aus Fort- und Weiterbildungsqualifikationen unserer Kooperationspartner, sofern diese bereits an der Hochschule Harz geprüft sind.
Einheitlich geregelte Fort- und Weiterbildungen
Wie viele ECTS-Credits jeweils anrechenbar sind, kann in den Detailansichten nachgelesen werden.
Im Studiengang Betriebswirtschaftslehre (B.A.) – berufsbegleitend können die folgenden IHK-Abschlüsse pauschal angerechnet werden:
Für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen (B.Eng.) – berufsbegleitend sind die folgenden IHK-Abschlüsse pauschal anrechenbar:
Kooperationspartner
Wie viele ECTS-Credits jeweils anrechenbar sind, kann in den Detailansichten nachgelesen werden.
Kooperationspartner für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre (B.A.) – berufsbegleitend:
Kooperationspartner für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen (B.Eng.) – berufsbegleitend:
Antrag auf individuelle Prüfung der Anrechnung
Antrag auf pauschale Anrechnung – bundeseinheitliche Fort- und Weiterbildungen
Antrag auf individuelle Prüfung der Anrechnung
Dokumente rund um die Anrechnung