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Anrechnung von Vorleistungen auf das berufsbegleitende Studium

 

Bei einem berufsbegleitenden Bachelorstudium an der Hochschule Harz besteht die Möglichkeit, Vorleistungen anrechnen zu lassen. Dazu zählen Leistungen, die in einem nichtakademischen oder beruflichen Kontext erworben wurden.

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Grundsätzlich kann vor oder nach der Immatrikulation ein Antrag auf Anrechnung gestellt werden.

Für Leistungen, die in einem akademischen Kontext erlangt wurden, ist ein Antrag auf Anerkennung zu stellen.

Definition: Anrechnung

Die Anrechnung bezeichnet die Option, bereits erworbene, nichtakademische Qualifikationen auf das berufsbegleitende Bachelorstudium anzurechnen. Dies kann die Studienzeit und Studiengebühren verkürzen, da bestimmte Module als bereits abgeschlossen gelten.


Der Unterschied zwischen Anrechnung und Anerkennung

Anrechnung beziehungsweise Anerkennung beziehen sich auf die Art der bereits erworbenen Leistungen:

  • Anrechnung: nichtakademische Vorleistungen, die bei anderen Bildungsträgern erworben wurden (zum Beispiel IHK-Aufstiegsfortbildungen) und berufliche Vorleistungen
  • Anerkennung: akademische Vorleistungen, die an anderen Hochschulen erworben wurden

Vorteile der Anrechnung

Bei einer Anrechnung profitieren Studierende vor allem von den folgenden Vorteilen:

  • Nutzung bereits gesammelter Erfahrungen und Kompetenzen
  • Verkürzung der Studienzeit
  • Reduzierung der Studiengebühren

Welche Leistungen können angerechnet werden?

Folgende Leistungen können bei einem berufsbegleitenden Bachelorstudium angerechnet werden:

  • Vorleistungen und Abschlüsse, die bei anderen Bildungsträgern erworben wurden (zum Beispiel IHK-Aufstiegsfortbildung)
  • Vorleistungen, die im beruflichen Kontext erworben wurden (zum Beispiel Berufserfahrung)

Die Anrechnung erfolgt individuell oder pauschal.


Individuelle Anrechnung

Inwieweit Vorleistungen auf das berufsbegleitende Bachelorstudium angerechnet werden können, wird in der Regel durch eine individuelle Prüfung entschieden. Erforderlich sind dazu die jeweiligen Zeugnisse (zum Beispiel Abschluss- oder Arbeitszeugnisse) und Zertifikate, die Modulbeschreibungen, Rahmenlehrpläne oder Vergleichbares und der ausgefüllte Antrag.


Pauschale Anrechnung

Bestimmte Vorleistungen können pauschal – das heißt ohne Einzelfallprüfung – angerechnet werden. Dazu gehören Leistungen aus deutschlandweit einheitlich geregelten Fort- und Weiterbildungsqualifikationen sowie Leistungen aus Fort- und Weiterbildungsqualifikationen unserer Kooperationspartner, sofern diese bereits an der Hochschule Harz geprüft sind.


Einheitlich geregelte Fort- und Weiterbildungen

Wie viele ECTS-Credits jeweils anrechenbar sind, kann in den Detailansichten nachgelesen werden.

Im Studiengang Betriebswirtschaftslehre (B.A.) – berufsbegleitend können die folgenden IHK-Abschlüsse pauschal angerechnet werden:

  • Geprüfte(r) Bankfachwirt(in)
  • Geprüfte(r) Betriebswirt(in)
  • Geprüfte(r) Bilanzbuchhalter(in)
  • Geprüfte(r) Controller(in)
  • Geprüfte(r) Fachkaufmann / -frau für Marketing
  • Geprüfte(r) Fachkaufmann / -frau für Werbung und Kommunikation
  • Geprüfte(r) Fachwirt(in) Logistiksysteme
  • Geprüfte(r) Industriefachwirt(in)
  • Geprüfte(r) Industriemeister(in) – Fachrichtung E-Technik
  • Geprüfte(r) Leasingfachwirt(in)
  • Geprüfte(r) Personalfachkaufmann / -frau
  • Geprüfte(r) technische(r) Betriebswirt(in)
  • Geprüfte(r) technische(r) Fachwirt(in)
  • Geprüfte(r) Tourismusfachwirt(in)
  • Geprüfte(r) Wirtschaftsfachwirt(in)

Für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen (B.Eng.) – berufsbegleitend sind die folgenden IHK-Abschlüsse pauschal anrechenbar:

  • Geprüfte(r) Betriebswirt(in)
  • Geprüfte(r) Industriefachwirt(in)
  • Geprüfte(r) Industriemeister(in) – Fachrichtung Elektro
  • Geprüfte(r) Industriemeister(in) – Fachrichtung Metall
  • Geprüfte(r) technische(r) Betriebswirt(in)
  • Geprüfte(r) technische(r) Fachwirt(in)
  • Geprüfte(r) Wirtschaftsfachwirt(in)

Kooperationspartner

Wie viele ECTS-Credits jeweils anrechenbar sind, kann in den Detailansichten nachgelesen werden.

Kooperationspartner für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre (B.A.) – berufsbegleitend:

Kooperationspartner für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen (B.Eng.) – berufsbegleitend: