Offboarding

Informationen für Vorgesetzte

Zum Endes eines Beschäftigungsverhältnisses empfiehlt es sich mit ihrem:ihrer Mitarbeiter:in ein Austrittsgespräch zu führen.

Sie haben dann die Möglichkeit in diesem Gespräch über folgende Themen zu sprechen:

  • Gegenseitiges Feedback / Bewertung Arbeitszeugnis
  • Übergabe von offenen Aufgaben
  • Wissenstransfer (Was?  Wann? Wer? Umgang / Löschung von Altdaten?)
  • Letzter Arbeitstag: Rückgabe (Laptop, Schlüssel, Mitarbeiterausweis), Resturlaub und Überstunden

Der:die Mitarbeiter:in erhält zum Ende des Beschäftigungsverhältnis ein Arbeitszeugnis. Sie erhalten vom Personaldezernat einen Link für die Bearbeitung und Bewertung des Arbeitszeugnisses. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Susan Schumann.

Besprechen Sie rechtzeitig mit dem Personaldezernat die Nachfolgeplanung für die vakante Stelle, insbesondere dann, wenn Sie die Stelle neu ausschreiben möchten.

  

Informationen für Beschäftigte

Sobald dem Personaldezernat der Austritt bekannt wird, wird der Prozess für die Erstellung des Arbeitszeugnisses angestoßen. Ein vorläufiges Arbeitszeugnis (Zwischenzeugnis) ist auf Antrag möglich.

Am letzten Arbeitstag geben Sie Laptop bei der Ausgabestelle (z.B. Rechenzentrum, TeachingLab), Schlüssel im Dezernat Liegenschaften, Mitarbeiterausweis im Personaldezernat, Bücher in der Bibliothek zurück. (Rückgabepflicht ergibt sich aus § 812 BGB)

Hinweis: Ihre Zugangsdaten werden ab Austrittsdatum ungültig.

Sprechen Sie frühzeitig mit Ihren Vorgesetzten über offene Aufgaben und den Wissenstransfers.