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Häufig gestellte Fragen zum
berufsbegleitenden Bachelorstudium Wirtschaftsingenieurwesen

Wissenswertes zur Bewerbung und zum Studium

Vielleicht finden Sie im nachstehenden Katalog oder in dieser Videopräsentation ja bereits Antworten auf Ihre Fragen im Zusammenhang mit dem berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen der Hochschule Harz. Falls nicht, beraten wir Sie gern persönlich.

Fernstudium / Fernunterricht / Präsenzunterricht / … Worin besteht der Unterschied?

Fernstudium / Fernunterricht  

Das deutsche Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (Fernunterrichtsschutzgesetz – FernUSG) definiert im §1 das Fernstudium wie folgt:  

Fernunterricht im Sinne dieses Gesetzes ist die auf vertraglicher Grundlage erfolgende, entgeltliche Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, bei der

  • der Lehrende und der Lernende ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt sind und
  • der Lehrende oder sein Beauftragter den Lernerfolg überwachen.

Begrifflich ist dabei zu unterscheiden zwischen einem durch ein Fernlehrinstitut angebotenen Fernlehrgang (kein akademischer Abschluss, also z.B. IHK, Schulabschluss, Zertifikatskurse) und ...

... einem Fernstudium (akademischer Abschluss wie z.B. Master, Bachelor, Diplom), welche von einer Fernhochschule oder einer Präsenzhochschule mit Fernstudienzweig (wie im Fall der Hochschule Harz) angeboten werden.

Bezeichnend für ein Fernstudium ist also vor allem das Lernen von der Distanz, d.h. die räumliche Trennung des Lehrpersonals und der Studierenden. Nur bei Präsenzveranstaltungen wird diese Distanz aufgehoben. Die Unterrichtsmaterialien werden dabei als Lehrbrief/Skript oder per Internet bereitgestellt.

Darüber hinaus zeichnet sich ein Fernstudium durch einen signifikanten Anteil an selbstständigem Lernen außerhalb von Gruppen aus. Die Erfolgskontrolle (Ablegen der Prüfungsleistungen) erfolgt durch Präsenzveranstaltungen oder online.    

Präsenzstudium

Erfolgt eine Aus- oder Weiterbildung im Rahmen eines Präsenzunterrichts, so werden die Teilnehmer vor Ort in einem Schulungsraum des Aus- bzw. Weiterbildungsinstituts von einer Lehrkraft unterrichtet. Eine physische, regelmäßige Teilnahme an den Lehrveranstaltungen vor Ort ist verpflichtend. Ein Zeit- sowie ein Fächer-/Themenplan ist verfügbar.

Durch den persönlichen Austausch und die aktive Teilnahme der Studierenden an den Veranstaltungen kann der Lehrstoff hinterfragt und vertieft werden. Neben dem Austausch mit der Lehrkraft ist auch ein Abgleich und Austausch mit den anderen Teilnehmern möglich und erwünscht.

Teilzeitstudium

Der Begriff Teilzeitstudium ist in der Handreichung der AG „Studiengänge mit besonderem Profilanspruch definiert:

Ein Teilzeitstudiengang ist ein curricular verfasstes, durch eine Prüfungsordnung geregeltes und auf einen akademischen Abschluss ausgerichtetes Studienangebot, das nicht in Vollzeit durchgeführt wird, sich aber durch eine konsequente, kontinuierliche Teilnahme an betreuter Lehre und Selbststudium sowie den Nachweis erbrachter Leistungen auszeichnet. Er ist einem äquivalenten Vollzeitstudiengang in Niveau, Art und Umfang gleichwertig.

Berufsbegleitendes Studium an der Hochschule Harz

Der berufsbegleitende Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen der Hochschule Harz ist als Teilzeitstudium konzipiert. Es handelt sich also weder um ein reines Fern- noch um ein Präsenzstudium. Vielmehr werden die Vorteile beider Konzepte vereint, indem sich die Studierenden über weite Teile den Lehrstoff anhand spezieller Lehrmaterialien und unterstützt durch das Lernportal STUD.IP selbst aneignen, um anschließend im Takt von etwa 4 Wochen an der Hochschule Harz ein Präsenzwochenende zu absolvieren.

Neben der Abnahme von Prüfungsleistungen (wie im Fernstudium) werden in den technisch geprägten Modulen zusätzlich aber noch Laborveranstaltungen bzw. in den betriebswirtschaftlich orientierten Modulen Fallstudien und Planspiele durchgeführt (vergl. dazu entsprechende Lehr- und Lernformen im Online-Modulhandbuch). Nicht selten raten Personalprofis vom reinen Selbststudium ab. Soft Skills wie Verhandlungsführung oder Projektmanagement lassen sich in Präsenzveranstaltungen viel besser vermitteln.

Ferner sind in unseren Präsenzphasen noch Zeitslots zur Vertiefung des Erlernten mittels Rechenübungen und dergleichen sowie Zeit für Fragen und Erfahrungsaustausch vorgesehen. All das ist originärer Bestandteil der Lehre und ist kennzeichnend für unseren Studiengang. 

Partizipieren Sie vom didaktischen Konzept aus einer Mischung von Selbstlern- und handlungsgeprägten Präsenzphasen mit 'Workshopcharakter' in chronologischer Folge. Statt wie im Vollzeitstudium mehrere Module parallel zu studieren, bearbeiten Sie in der berufsbegleitenden Studienvariante jeweils nur ein einziges Modul nach dem anderen. Der Vorteil für Sie besteht darin, dass Sie sich jeweils nur auf den Lehrstoff des aktuellen Moduls konzentrieren müssen, welches dann am Ende des entsprechenden Präsenzwochenendes (erfolgreiches Ablegen der Studien- und Prüfungsleistung vorausgesetzt) abgeschlossen ist. So können Sie sich danach in Ruhe dem nächsten Modul widmen.

Kann ich als Gasthörer an Lehrveranstaltungen des Studiengangs teilnehmen?

Unabhängig davon, ob Sie lediglich ins Studium hineinschnuppern wollen oder einfach Interesse an einzelnen Modulen im Sinne eines Zertifikaterwerbs haben oder als Bewerber mit noch ausstehender Hochschulzugangsberechtigung das Studium vorzeitig beginnen möchten, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, ähnlich wie bei der Gasthörerschaft Modulveranstaltungen Ihrer Wahl zu belegen (hier geht's zur Anmeldung zum Zertifikatskurs).

Bei der Belegung einzelner Module als Kursteilnehmer/in sind Sie nicht an die Struktur des Bachelorstudiums gebunden. Sie können je nach Interessenlage beliebige Module aus dem aktuellen Angebot belegen und im Unterschied zur Gasthörerschaft im Vollzeitstudium auch Studien- und Prüfungsleistungen mit jeweils 5 europaweit anerkennungsfähigen ECTS-Credit-Points pro Modul erbringen.

Nach erfolgreichem Abschluss eines Moduls kann die Studien-/Prüfungsleistung später im regulären berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen eingebracht bzw. anerkannt werden. Die Gebühren für die Teilnahme an Zertifikatskursen werden in diesem Fall dann größtenteils mit den Studiengebühren verrechnet.

Wir bieten Ihnen:

  • Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterialien und deren Zustellung (Post, STUD.IP etc.)
  • einmalige Teilnahme an den Präsenzlehrveranstaltungen und der Selbstlernphase der gewählten Lehreinheiten an der Hochschule Harz
  • Ablegen der Prüfungs- und Studienleistungen
  • organisatorische Studienbetreuung
  • Studienfachberatung
  • Verleihung der Abschluss-/ bzw. Modulzertifikate mit Siegel und Unterschrift der Hochschule Harz

Sie können als Kursteilnehmer/in aufgenommen werden, wenn Sie unter Berücksichtigung einer Bearbeitungsfrist von mind. 4 Wochen einen Antrag stellen (→ Anmeldung zum Zertifikatskurs) und ihn mit Lebenslauf und Passbild an folgende Adresse einreichen:

Hochschule Harz
Berufsbegleitendes Bachelorstudium Wirtschaftsingenieurwesen
Ursula Eschrich
Friedrichstraße 57-59
38855 Wernigerode

ueschrich(at)hs-harz.de

Was unterscheidet einen Gasthörer von einem Teilnehmer am Zertifikatskurs?

Gasthörerschaft

An der Hochschule Harz besteht die Möglichkeit als Gasthörer/in an Vorlesungen und Lehrveranstaltungen teilzunehmen, auch wenn Sie keine Hochschulzugangsberechtigung nach den Vorschriften des Landeshochschulgesetzes Sachsen-Anhalt nachweisen können.

  • Gasthörer/innen haben keinen Studierendenstatus.
  • Sie dürfen an einzelnen Lehrveranstaltungen teilnehmen, sofern das Einverständnis der Dozentin oder des Dozenten per Unterschrift eingeholt wurde.
  • Es besteht kein Anspruch für Gasthörer/innen Leistungsnachweise zu erwerben.
  • Auch die Teilnahme an studienbegleitenden Prüfungen sowie an Zwischen- und Abschlussprüfungen ist für Gasthörer/innen nicht vorgesehen.
  • Eine Anrechnung von Studienleistungen auf ein evtl. späteres Studium ist nicht möglich.

Teilnahme an Zertifikatskursen

Nutzen Sie die Möglichkeit zur Belegung eines oder mehrerer unserer Zertifikatskurse und testen Sie, ob der Studiengang Ihren Erwartungen entspricht.

Auf diesem Weg können Sie ausgewählte Studieninhalte auch vorzeitig ablegen.

  • Kursteilnehmer sind Teilnehmer an entgeltpflichtigen Modul- und Zertifikatsangeboten, die auf Antrag an einzelnen Lehrveranstaltungen und zugehörigen Prüfungen teilnehmen sowie erworbene Leistungsnachweise bei einem späteren Studium an der Hochschule Harz anerkennen lassen können.
  • Sie werden als Kursteilnehmer an der Hochschule Harz registriert und nehmen an den regulären Lehrveranstaltungen im berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen teil.
  • Der Status beinhaltet die Zuweisung einer Nutzerkennung für Dienste des Rechenzentrums und das Recht auf Anerkennung von Prüfungsleistungen.
  • Der Status begründet keine Hochschulmitgliedschaft, die z.B. Grundlage von passiver und aktiver Beteiligung an Hochschulwahlen wäre.
  • Bei Vertragsabschluss zum berufsbegleitenden Bachelorstudium Wirtschaftsingenieurwesen werden die Prüfungsergebnisse entsprechend der erworbenen ETCS-Credits angerechnet sowie die entrichteten Gebühren mit den Kosten des Studiengangs verrechnet.

Was ist ein Zertifikatskurs?

Bei einem Zertifikatskurs handelt es sich um einen Weiterbildungskurs, der nicht zu einem formalen Abschluss führt. Nach erfolgter Prüfung erhalten die Teilnehmer ein Hochschulzertifikat. In der Regel ist es möglich, sich diese Leistungen bei Aufnahme eines Studiums anerkennen zu lassen.

Ich habe keine Hochschulreife. Kann ich trotzdem studieren?

Ja - wenn Sie keinen höheren Schulabschluss haben, können Sie auch mit mehrjähriger Berufserfahrung in einem einschlägigen Bereich oder mit einer abgeschlossenen Aufstiegsfortbildung bzw. einem Meister-Titel zugelassen werden.

Mit dem Immaturenprüfungsverfahren für beruflich Qualifizierte, bietet Ihnen die Hochschule Harz die Möglichkeit aufgrund Ihrer beruflichen Erfahrung und der im Berufsleben erworbenen Kompetenzen ein Studium aufzunehmen. Das Verfahren verzichtet dabei auf umfangreiche schriftliche und mündliche Prüfungen. Es ist daher speziell auf Bewerber ausgerichtet, die ein hohes Maß an beruflicher Erfahrung vorweisen können und trägt somit der Tatsache Rechnung, dass diese beruflichen Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten sowie Lernkompetenz und Motivation die Studierfähigkeit begründen.

Das Immaturenprüfungsverfahren für beruflich Qualifizierte beinhaltet drei Schwerpunkte:

  • Die Erstellung eines Motivationsschreibens, in dem Sie die Gründe für die Aufnahme des Studiums darlegen und aus welchem für uns ersichtlich ist, dass Sie es voraussichtlich berufsbegleitend perspektivisch auch meistern
  • Die Erstellung einer Kompetenzbilanz (zum Nachweis allgemeiner und spezifischer Kompetenzen)
  • Die abschließende schriftliche Fachprüfung in den Fächern Mathematik, Englisch und Physik/Technikverständnis sowie das Fachgespräch.

Weitere Details finden Sie im Leitfaden für Studierende und Bewerber 'Hochschulzugang aufgrund beruflich erworbener Kompetenzen und Qualifikationen'.

Ich habe (noch) keine Hochschulzugangsberechtigung - werde ich dennoch immatrikuliert?

Falls Sie zum Ende der Bewerbungsfrist Mitte Juli noch keine Hochschulzugangsberechtigung vorlegen können, bspw. weil Ihre Technikerakademie die Zeugnisvergabe erst im September vornimmt, so können wir Sie dennoch unter Vorbehalt immatrikulieren.

  • Antragstellern im berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen wird eine Zulassung unter der auflösenden Bedingung der späteren Vorlage der Hochschulzugangsberechtigung erteilt. Der Termin für die Vorlage ist möglichst zeitnah zu bestimmen und sollte in den ersten zwei Monaten des Studiums liegen.
  • Eine Zulassung dieses Personenkreises wird unter der auflösenden Bedingung erteilt, dass für den Fall einer nicht fristgerechten Vorlage des Nachweises der Hochschulzugangsberechtigung die Zulassung und die Immatrikulation aufgehoben wird.
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss von den Bewerbern eine Bestätigung der jeweiligen Bildungseinrichtung über den voraussichtlichen Abschluss und den voraussichtlichen Zeitpunkt des Nachweises hierüber vorgelegt werden.

Demnach können Sie problemlos mit dem Studium beginnen und verlieren keine wertvolle Zeit.

Ich habe schon ein Hochschulstudium abgeschlossen / angefangen.
Muss ich nun alles noch einmal von vorn absolvieren?

Vergleichbare Vorleistungen aus einem Erststudium können lt. Prüfungsordnung §7, Abs. 5 auf das berufsbegleitende Bachelor-Studium angerechnet werden (Antrag auf Anerkennung hochschulisch erbrachter Vorleistungen).

Setzen Sie sich dazu bitte mit uns in Verbindung.

Frau Dipl.-Ing. Ursula Eschrich   Tel +49 3943 659 847     ueschrich(at)hs-harz.de

Prof. Dr.-Ing. Günter Bühler        Tel +49 3943 659 339     gbuehler(at)hs-harz.de

Kann ich das berufsbegleitende Studium wirklich neben meiner täglichen Arbeit schaffen?

Ja. Das Studium ist so konzipiert, dass Sie es in Ihren persönlichen Zeitplan integrieren können. Alles ist von uns so organisiert, dass Ihre Situation als berufstätiger Studierender bestmöglich berücksichtigt ist.

Die Akkreditierungsagentur hat festgestellt, dass die Verteilung der für den Studiengang vorgesehenen 180 ECTS-Kreditpunkte auf eine Regelstudienzeit von neun Semestern eine parallele Berufstätigkeit der Studierenden angemessen berücksichtigt.

Das curriculare Konzept fokussiert auf didaktisch angemessen strukturierte Vor- und Nachbereitungsphasen und ermöglicht damit eine nach Lernort, Lernzeit und Lernumgebung flexible Arbeitsorganisation. Praxisphasen beschränken sich auf die Wochenenden und können dementsprechend auch bei einer parallelen Vollzeitberufstätigkeit besucht werden.

Im Akkreditierungsbericht ist u.A. nachzulesen:

  • Die Gutachter sind insgesamt der Ansicht, dass alle Informationen zur Prüfungsorganisation transparent dargestellt werden und dass die Prüfungsbelastung insgesamt angemessen und ausgewogen ist. Dieser Eindruck wird durch die Gespräche mit den Studierenden während des Audits bestätigt.
  • Aus den Gesprächen während des Audit gewinnen die Gutachter den Eindruck, dass die Anregungen und Vorschläge der Studierenden umgesetzt werden. Sie erfahren, dass beispielsweise die Aufteilung der Mathematik auf mehrere Präsenzblöcke im Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen oder die Verschiebung des Moduls Elektrotechnik im Bachelorstudiengang Smart Automation auf Kritik der Studierenden zurückzuführen ist.
  • In den Kapiteln 2.2 und 2.4 wurde festgestellt, dass die Verteilung der für den Studiengang vorgesehenen 180 ECTS-Kreditpunkte auf eine Regelstudienzeit von neun Semestern eine parallele Berufstätigkeit der Studierenden angemessen berücksichtigt. Die Rückmeldungen der Studierenden bestätigen die Studierbarkeit des Programms parallel zu einer Berufstätigkeit.
  • Die Gutachter kommen zusammenfassend zu dem Schluss, dass der Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen in allen wesentlichen Punkten den Anforderungen der Handreichung des Akkreditierungsrats für Studiengänge mit besonderem Profilanspruch entspricht.

Lesen Sie dazu die Meinung unserer Studierenden zur Vereinbarkeit von Familie, Studium und Beruf

Bekomme ich als Studierender des berufsbegl. Bachelorstudiengangs auch einen Studienausweis?

Selbstverständlich erhält jeder unserer Studierenden (mit Ausnahme von Gasthörern) einen Studienausweis. Dieser Ausweis dokumentiert, dass Sie eingeschriebene/r Studentin/Student der Hochschule Harz sind, und ermöglicht Ihnen Nachlässe auf Eintrittspreise diverser Veranstaltungen, Museen etc. sowie Ermäßigungen bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Verbunden damit erhalten Sie Zugang zum Intranet der Hochschule Harz (STUD.IP, ILIAS etc.)

Was ist, wenn ich nach der Anmeldung feststelle, dass das Studium nicht das Richtige für mich ist?

Sie haben die Möglichkeit, zu jedem Semesterende zu kündigen. Für die bis dahin bestandenen Module erhalten Sie von uns ein entsprechendes Zertifikat.

Kann ich mein Studium auch unterbrechen?

Grundsätzlich ist die Regelstudienzeit auf 9 Semester ausgelegt. Für den Fall, dass Sie familiäre oder berufliche Gründe geltend machen, gewähren wir Ihnen im Einzelfall bis zu 4 zusätzliche Semester.

Was passiert, wenn ich nicht in der Regelstudienzeit fertig werde?

Wenn es aufgrund der aktuellen beruflichen und/oder privaten Situation notwendig ist, kann das Studium auch in einem um vier Semester längeren Zeitraum absolviert werden. Dabei müssen die Leistungen in den Prüfungsfächern spätestens drei Semester und die Bachelorarbeit spätestens vier Semester nach der Regelstudienzeit von 9 Semestern erbracht werden.

Bestehen Förderungsmöglichkeiten für das Studium?

Für viele Weiterbildungsangebote gibt es Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten. Neben der Übersicht bzgl. Studienfinanzierung und Stipendien auf den Seiten der Hochschule Harz (Studienfinanzierung und Stipendien bzw. Weiterbildung an der Hochschule Harz) finden Sie spezielle Angebote der Investitionsbank Sachsen-Anhalt hier sowie eine allgemeine Übersicht zur Finanzierung der Weiterbildung.

Sollten Sie eine detaillierte Beratung vorziehen, so setzen Sie sich bitte mit den Mitarbeitern der Landesinitiative Fachkraft im Fokus in Verbindung.

Angestellte, ArbeiterInnen und Auszubildende haben grundsätzlich die Möglichkeit, 3-5 Tage jährlich während ihrer Arbeitszeit an bestimmten Seminaren und Veranstaltungen teilzunehmen und Ihr Know-How regelmäßig zu erneuern. Haben Sie Fragen zum Thema Bildungsurlaub, so lohnt evtl. ein Blick auf die entsprechenden Seiten (beispielsweise unter bildungsurlaub.de oder studieren-berufsbegleitend

Bekomme ich mein Studienmaterial immer zu festen Terminen?

In der Regel steht Ihnen das Studienmaterial (Lehrbücher, Skripte, Fragebögen zur Lernkontrolle,...) zum Beginn der Selbstlernphase des jeweiligen Moduls zur Verfügung.

Lehrbücher erhalten Sie von uns persönlich per Post zugestellt oder wir schalten das entsprechende Material zum Download im STUD.IP frei (z. B. im Fall von Studienskripten).

Wie geht die Hochschule Harz mit meinen persönlichen Daten um?

Ihre Daten sind bei uns in guten Händen. Wenn Sie Informationen anfordern oder sich zum Studium anmelden, verwenden wir Ihre Daten ausschließlich zur Beantwortung Ihrer Anfrage oder Durchführung Ihres Studiums.

Näheres zum Thema Datenschutz an der Hochschule Harz finden Sie hier

Entspricht der berufsbegleitende Studiengang an der Hochschule Harz einem Vollzeitstudium?

Der Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen ist ein Teilzeitstudiengang, der durch eine besondere Prüfungsordnung geregelt ist und sich durch

  • Selbstlernphasen,
  • E-Learning-Elemente,
  • Studienbriefe
  • sowie die regelmäßige Teilnahme an Präsenzveranstaltungen

auszeichnet. Er ist nach Einschätzung der Gutachter der Akkreditierungsagentur ASIIN einem Vollzeitstudiengang in Niveau, Art und Umfang gleichwertig.

Es wurde festgestellt, dass die Verteilung der für den Studiengang vorgesehenen 180 ECTS-Kreditpunkte auf eine Regelstudienzeit von neun Semestern eine parallele Berufstätigkeit der Studierenden angemessen berücksichtigt. Die Rückmeldungen der Studierenden im Zusammenhang mit der Begutachtung durch die Akkreditierungsagentur bestätigen die Studierbarkeit des Programms parallel zu einer Berufstätigkeit.

Das curriculare Konzept fokussiert auf didaktisch angemessen strukturierte Vor- und Nachbereitungsphasen und ermöglicht damit eine nach Lernort, Lernzeit und Lernumgebung flexible Arbeitsorganisation.

Praxis- bzw. Präsenzphasen beschränken sich auf die Wochenenden und können dementsprechend auch bei einer parallelen Vollzeitberufstätigkeit besucht werden.

Die Evaluationsbögen des Qualitätsmanagements berücksichtigen spezifische Aspekte wie didaktische Methodik sowie die Anwendbarkeit des Gelernten auf das persönliche berufliche Umfeld angemessen.

Die Gutachter kommen zusammenfassend zu dem Schluss, dass der berufsbegleitende Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen in allen wesentlichen Punkten den Anforderungen der Handreichung des Akkreditierungsrats für Studiengänge mit besonderem Profilanspruch entspricht.

Wie kann ich mich an der Hochschule Harz einschreiben?

Sie klicken auf der Seite des berufsbegleitenden Bachelorstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen auf der Kachel ANTRAGSFORMULARE auf Antrag auf Zulassung und ggf. weitere Anträge zur Anrechnung, drucken sie aus und machen die erforderlichen Angaben für Ihre Anmeldung und Immatrikulation.

Wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und Ihr Antrag vollständig ist, erhalten Sie Anfang August Ihre Immatrikulationsbescheinigung und Ihren Studienausweis.

Wann kann ich mit dem Studium beginnen?

Die Hochschule Harz immatrikuliert Bewerber für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen jeweils zum Wintersemester.

Anmeldeschluss für die Bewerbung: 15. Juli des laufenden Jahres

Studienbeginn: Mitte September des laufenden Jahres.

Was ist ein Diploma Supplement?

Die HRK - Hochschulrektorenkonferenz schreibt dazu:

Das "Diploma Supplement" (DS) ist ein Text mit einheitlichen Angaben zur Beschreibung von Hochschulabschlüssen und damit verbundener Qualifikationen.

Als ergänzende Information zu den offiziellen Dokumenten über Hochschulabschlüsse (Verleihungs-Urkunden, Prüfungs-Zeugnisse) soll es - international und auch national - die Bewertung und Einstufung von akademischen Abschlüssen sowohl für Studien- als auch für Berufszwecke erleichtern und verbessern.

Ein Muster-Diploma-Supplement in deutscher und englischsprachiger Ausführung für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen finden Sie im Dokumentencenter.

Was ist ein Learning Agreement?

Das Learning Agreement ist eine Vereinbarung (Studienvertrag) zwischen Ihnen und der Hochschule Harz. Es beinhaltet im Wesentlichen das Programm/Curriculum für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen, Detailvereinbarungen zu Kündigung und Schadensersatz, näher beschriebene Pflichten des/der Studierenden, quantifizierte und terminliche Angaben zu Gebühren und Entgelten sowie etwaige sonstige Vereinbarungen.

Im Anhang sind explizit die Module genannt, welche Sie aufgrund einer Anrechnung/Anerkennung nicht besuchen müssen bzw. zu deren Teilnahme Sie sich verpflichten.