
Alle an der Hochschule Harz wissenschaftlich Tätigen und Studierenden sind laut der am 20.02.2024 in Kraft getretenen und zum 03.12.2025 letztmalig geänderten Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten dazu verpflichtet, die ethischen Implikationen ihrer Forschungstätigkeiten kritisch zu prüfen. Dies betrifft insbesondere, aber nicht nur das Forschen mit und an Menschen, Forschung unter Einbezug von Tieren sowie die Forschung an und mit Risikotechnologien bzw. Technologien, die möglicherweise ethisch problematische Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Umwelt haben können. Die Ethikkommission der Hochschule Harz berät auf Wunsch alle Hochschulangehörigen zu Fragen der Forschungsethik. Sie erstellt auf Antrag Gutachten zu ethischen Implikationen von Forschung mit Bewertung der ethischen Relevanz des Vorhabens und spricht, soweit notwendig, Empfehlungen aus. Anträge können unter Nutzung des hier eingestellten Formulars von allen Hochschulangehörigen einschließlich der Ombudspersonen gemäß der Richtlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis gestellt werden.
Wie verhalte ich mich richtig?
1) In der Planungsphase jedes Forschungsvorhabens ist das unten zum Download eingestellte Formular zur Selbsteinschätzung der ethischen Implikationen auszufüllen. Forschende müssen selbst beurteilen, ob die Ergebnisse einen Vollantrag bei der Ethikkommission erforderlich machen. Studierende sollten die Selbsteinschätzung mit ihren akademischen Betreuer*innen besprechen.
2) Anfragen an die Ethikkommission können über den Prorektor für Forschung und Gleichstellung eingereicht werden. Sollte die Ethikkommission auf Basis einer eingereichten Selbsteinschätzung weitere Informationen benötigen, ist der ebenfalls unten zum Download eingestellte Vollantrag auszufüllen.