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Lehre im Öffentlichen Recht:

Allgemeines Verwaltungsrecht,

Verwaltungsprozessrecht,

Baurecht, Planungs- und Umweltrecht,

Kommunalrecht und Europarecht

Schwerpunkte

 

Bau-, Planungs- und Umweltrecht

Besonderer Interessenschwerpunkt:

Schutz/Nutzung des Außenbereichs im Öffentlichen Baurecht, Forst- und Jagdrecht, Naturschutzrecht

Fokus

... was gerade anliegt.

Hinweise zu den Aufgaben des Prüfungsausschussses

Zuständigkeiten des Prüfungsausschussvorsitzenden des Fachbereichs Verwaltungswissenschaften                                                                                              

Stand 1.05.2022

Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses nimmt gemäß Beschluss des Prüfungsausschusses vom 10.04.2013 alle satzungsmäßigen Aufgaben des Ausschusses wahr (Aufgabenübertragung). Hiervon ausgenommen sind die Entscheidungen über Widersprüche und der Bericht an den Fachbereichsrat (vgl. § 5 II 6 BAPrüfO). Die Aufgaben nach der Prüfungsordnung für die Master-Studiengänge des Fachbereichs entsprechen, mit Ausnahme der praktikumsbezogenen Aufgaben, denen nach der Bachelor-Prüfungsordnung. Auf eine Angabe der Rechtsgrundlagen insoweit wurde verzichtet.

Anerkennungen/Anrechnungen:

  • Einholung von Stellungnahmen der Praktikumsbeauftragten, Herstellung des Benehmens, § 7 III 2 PraktO
  • Einholung von Stellungnahmen der zuständigen Fachvertreter zur Anrechnung von Studienleistungen, § 7 V 3 BAPrüfO
  • Anforderung von Unterlagen zur Anrechnung, § 7 V 2 BAPrüfO i.V.m. AnrechnungsO
  • Anerkennung der Gleichwertigkeit bzw.  Anrechnung von Studienleistungen, § 7 V 1 BAPrüfO i.V.m. AnrechnungsO
  • Anrechnung von berufspraktischen Zeiten, § 7 III PraktO
  • Anrechnung von Leistungen auf Module anstelle einer Einstufungsprüfung, § 7 IV BAPrüfO i.V.m. AnrechnungsO

Anwesenheitspflicht

  • Festsetzung der Anwesenheitspflicht bei Vertiefungsrichtungen, § 4 I 3 StudO ÖV/StudO VÖ/StudO VI etc.
  • Anrechnung von „Anwesenheiten“ in Streitfällen, § 4 III StudO ÖV etc.

Bachelorabschlussprüfung:

  • Ausgabe der Bachelorarbeitsthemen und Bestellung der Prüfer gem. § 20 II 1, III 4 BAPrüfO
  • Bestellung externer Prüfer, §§ 6, 20 II 2 BAPrüfO
  • Bestellung eines Betreuers in den Fällen des § 20 III 3 BAPrüfO
  • Verlängerung der Bearbeitungszeit Bachelorarbeit, § 20 VI 2 /BAPrüfO
  • Genehmigung der Themenänderung Bachelorarbeit, arg. e § 20 III 4 BAPrüfO
  • Festsetzung des Termins der Kolloquiums-Wiederholungsprüfung, § 23 VII 2 BAPrüfO
  • Festlegung abweichender CP-Mindestwerte beim Besuch von Partnerhochschulen, § 19 Satz 2 BAPrüfO

BAföG:

  • Bescheinigung der erreichten CP nach Formblatt 5 (§ 48 BAföG i.V.m. FBR-Beschluss)
  • Bescheinigung über die voraussichtliche Studienabschlussdauer (bzgl. Studienabschlusskredit)
  • Meldung der aktuellen CP-Förderschwelle an das Studentenwerk etc.

Behinderung:

  • Anforderung eines ärztlichen Attestes über die Behinderung, § 8 III 6 BAPrüfO
  • Einholung von Stellungnahme der Behindertenbeauftragten (§ 73 HSG-LSA; § 1 IV, 7 BGG LSA)
  • Gewährung von Nachteilsausgleich, insbesondere durch Schreibzeitverlängerungen oder Zulassung anderer Prüfungsformen, § 8 III 1 BAPrüfO

Bericht an den Fachbereichsrat:

  • Vorbereitung des Berichts an den Fachbereichsrat, § 5 II 3 BAPrüfO

Bitten und Beschwerden:

  • Bearbeitung von Bitten und Beschwerden wegen behaupteter Verletzung der BAPrüfO, Art. 17 GG/Art. 19 VerfLSA, § 5 II BAPrüfO

Chronische Erkrankung:

  • Gewährung von Nachteilsausgleich, insbesondere durch Schreibzeitverlängerungen oder Zulassung anderer Prüfungsformen, § 8 III 1 BAPrüfO

Eingangsprüfung s. Zulassungsentscheidungen

Einstufungsprüfung

  • Durchführung von Einstufungsprüfungen zur Zulassung in höheres Semester, § 15 HSG (Zust. nicht geregelt)

Elternzeit/Mutterschutz:

  • Klärung von Zweifelsfragen der Berücksichtigungsfähigkeit von Elternzeiten (arg. e § 4 VII 1 BAPrüfO)
  • Gewährung von Nachteilsausgleich, etwa Verschiebung von Pflichtprüfungen oder
  • Schreibzeitverlängerung, § 4 VII BAPrüfO
  • Nachteilsausgleich wegen besonderer familiärer Belastungen, § 4 VII 5 BAPrüfO

Ersatzprüfungen

  • Entscheidung über zu erbringende Ersatzleistungen bei Streitfällen, § 4 III StudO ÖV

Immatrikulation:

  • Einstufung in ein höheres Fachsemester (§ 5 Immatrikulationsordnung) unter Vorabprüfung von Anrechnungsfragen

Immaturen-Prüfungskommission:

  • Bestellung der Mitglieder der Immaturen-Prüfungskommission, § 5 II ImmaturenPrüfO
  • Vorsitzender der Immaturen-Prüfungskommission, § 5 I Prüfungsordnung zur Feststellung der Studienbefähigung Berufstätiger ohne Hochschulzugangsberechtigung vom 28.2.2009 i.V.m. FBR-Beschluss

Information:

  • des Prüfungsausschusses, arg. e § 5 BAPrüfO
  • des Fachbereichsrates (mit Ausnahme des Berichts gem. § 5 II 3 BAPrüfO)
  • der Studierenden, arg. e § 5 BAPrüfO
  • Bearbeitung von Bitten zum Prüfungswesen, Art. 17 GG
  • Erteilung von Auskunft an Verfahrensbeteiligte, § 25 VwVfG i.V.m. § 1 I VwVfG LSA
  • Erteilung von Auskünften zur BAPrüfO an haupt- und nebenamtliche Dozenten (arg. e § 5 II, 6 BAPrüfO)
  • Gewährung von Akteneinsicht (nur bzgl. eigener Akten des Ausschusses), § 29 VwVfG i.V.m. § 1 I VwVfG LSA
  • Information von Fürsorgestellen zum Studienfortschritt
  • Weiterleitung von Anfragen/Anliegen an die zuständigen Stellen

Koordination:

  • Informelle Abstimmung der Verwaltungspraxis und von Initiativen zur Änderung des Prüfungsrechts mit den Prüfungsausschussvorsitzenden der anderen Fachbereiche (keine Regelung)

Nachteilsausgleich s. Behinderung/Chronische Erkrankung/Elternzeit/Mutterschutz

Praktikum:

  • Einholung von Stellungnahmen der Praktikumsbeauftragten, § 8 S. 2 PraktO
  • Anrechnung von berufspraktischen Zeiten, § 8 S. 2 PraktO

Prüfer:

  • Bestellung von Erstprüfern, einschließlich externer Prüfer, § 6 I BAPrüfO
  • Bestellung von Zweitprüfern, § 6 I, VI, § 20 III 5 BAPrüfO
  • Bestellung von Drittprüfern/Drittgutachtern, § 11 II 4 BAPrüfO
  • Verpflichtung zur Verschwiegenheit, § 5 V 2 BAPrüfO
  • Entscheidungen zur Befangenheit (Aufgabenübertragung)
  • Bestellung der Prüfungskommission für Immaturenprüfungen, § 5 II ImmaturenPrüfO
  • Bestellung der Prüfungskommission nach der Prüfungsordnung zur Feststellung der Studierbefähigung Berufstätiger (…)

Prüfungen:

  • Achtung auf die allgemeine Einhaltung der Prüfungsordnung, § 5 II BAPrüfO
  • allgemeine Information der Prüfer zum Prüfungswesen, arg. e §§ 5 II, 6 BAPrüfO
  • Bearbeitung von Anfragen zum Prüfungswesen, sofern nicht das Dezernat für studentische Angelegenheiten zuständig ist
  • Klärung prüfungsrechtlicher Fragen, sofern nicht das Dezernat für studentische Angelegenheiten zuständig ist (und sofern nicht i.Ü. angeführt)
  • Zulassung zu Prüfungen i.S.d. § 16 I BAPrüfO
  • Ausschluss von der Erbringung weiterer Prüfungsleistungen, § 14 III 5 BAPrüfO
  • Überprüfung des Ausschlusses von Prüfungen gem. § 14 VII, III BAPrüfO (wegen Täuschung/Abschreibenlassen, Ordnungsstörung)
  • Anordnung des Ausschlusses von der Erbringung weiterer Prüfungsleistungen in schwerwiegenden Fällen, § 14 III 4 BAPrüfO
  • „Verschiebung“ von Sollanmeldungen, § 14 III BAPrüfO analog
  • Zulassung anderer Prüfungssprachen als Deutsch u.v.m., arg. e § 21 I 5
  • Festlegung von Aufgabenstellungen bei Dissens von Prüfern, § 4 IX 1, § 8 IV 2 BAPrüfO
  • Einholung der Stellungnahmen von Modulverantwortlichen, Studiengangskoordinatoren und sonstigen Dozenten in Prüfungsangelegenheiten
  • Teilnahme an Prüfungen als Beobachter, § 5 IV BAPrüfO
  • Organisation von Ersatz-Einzelprüfungen aufgrund erfolgreicher Rechtsbehelfe, arg. e § 6 BAPrüfO
  • Ermittlung der tatsächlich vergebenen Note bei Indizien für einen irrtümlichen Eintrag, den Prüfer auf Bitten Studierender zur Notenkorrektur nicht beseitigen, arg e §§ 5 II, 11 BAPrüfO
  • Einstufungsprüfungen s. dort

Prüfungsausschuss:

  • Vorbereitung und Leitung der Sitzungen des Ausschusses, arg. e § 5 BAPrüfO (Ladung, Beschlussvorlagen etc.)
  • Herbeiführung von Beschlüssen im Umlaufverfahren, GO PA
  • Ausführung der Beschlüsse des Prüfungsausschusses, arg. e § 5 BAPrüfO
  • Information Verfahrensbeteiligter über Sachstand/Ergebnis
  • Protokollierung der Sitzungen, GO PA
  • Durchführung der Verpflichtung zur Verschwiegenheit bei nicht im öffentlichen Dienst stehenden Mitgliedern, § 5 V 2 BAPrüfO
  • Hinwirken auf Kandidatur und Wahl von Ausschussmitgliedern in erforderlicher Zahl (keine Regelung)

Prüfungsunfähigkeit:

  • Prüfung von ärztlichen Attesten in Zweifelsfällen, § 14 II 3 BAPrüfO; Nachforderung von Nachweisen
  • Anforderung amtsärztlicher Nachweise/Überprüfung der Prüfungsunfähigkeit, § 14 II 3 BAPrüfO
  • Benennung des Amtsarztes, § 14 II 3 BAPrüfO

Prüfungsakte:

  • Entscheidung in Fragen der Einsicht in Prüfungsakten, § 28 II 1 BAPrüfO
  • Bestimmung von Zeit und Ort der Einsichtnahme, § 28 II 2 BAPrüfO

Studiengangswechsel:

  • Entscheidung über die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, § 7 V BAPrüfO
  • Entscheidung über die Anrechnung von Fehlversuchen und die Weitergeltung von Sollanmeldungen), § 13 I 2 BAPrüfO

Studienordnungswechsel:

  • Entscheidung über den Wechsel aus einer vorherigen in die aktuelle Studienordnung, § 9 I StudO ÖV  bzw. § 9 I StudO VÖ etc.

Täuschungsversuche: s. Prüfungen

Vorschläge:

  • Auskünfte, Anregungen gegenüber Dekanat im Hinblick auf die Durchsetzung der Prüfungsordnungen
  • Beratung/Abstimmung mit den PA-Vorsitzenden der übrigen Fachbereiche
  • Anregungen zur Reform der Prüfungsordnung und der Studienordnungen, § 5 II 5 BAPrüfO

Widersprüche:

  • Bearbeitung der Widersprüche, arg. e § 5 I, II 4 BAPrüfO
  • Erarbeitung von Beschlussvorschlägen, arg. e § 5 I, II 4 BAPrüfO
  • Information der Widerspruchsführer, arg. e § 5 I, II 4 BAPrüfO

Zeugniserteilung:

  • Unterzeichnung von Zeugnissen, § 25 V 2 BAPrüfO
  • Unterzeichnung von Bestätigungen über freiwillige Zusatzleistungen, § 24 II 2 BAPrüfO
  • Unterzeichnung von Vordiplombescheinigungen

Zulassungsentscheidungen

  • Zulassung zur Prüfung bei Streitfällen, § 4 III 1 StudO ÖV
  • Zulassung zur Eingangsprüfung nach der Eingangsprüfungsordnung für die bbgl. MA-Studiengänge
  • Ausgabe des zu bearbeitenden Themas und Bestellung der Prüfer der Eingangsprüfung

Zusatzfächer

  • Zustimmung zur Feststellung der Gleichwertigkeit von Zusatzmodulen aus anderen Studiengängen, § 24 I 2 BAPrüfO
  • Ersetzung der Note einer Pflichtprüfung durch die Note einer höherwertigeren Prüfungsleistung, § 24 I 2 BAPrüfO analog

 

Thorsten Franz 

tfranz@hs-harz.de

 

Prof. Dr. Thorsten Franz

FB Verwaltungswiss.
Tel +49 3943 659 436
Raum D208, Haus D, Halberstadt
Sprechzeiten mittwochs 14:00 - 15:00 Uhr (außer 23.10. und 27.11.19)

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