Studentin vor Bildschirm

Information für Unternehmen / Praxissemesterstellen

Ziele und Vorteile von Praktika

  • Lösung sinnvoller Aufgaben für das Unternehmen
  • Kennenlernen der beruflichen Praxis
  • Mitarbeit an Projekten im Team

Bachelorpraktikum

  • Selbstständige Erarbeitung einer anspruchsvollen, eindeutigen Aufgabe aus dem Fachgebiet
  • Erlernen der Verantwortungsübernahme für die eigene Arbeit
  • Das Praktikum ist nicht direkt verknüpft mit der Bachelorarbeit, sollte aber als Vorbereitung für die anschließende Bachelorarbeit (max. 12 Wochen) dienen
  • Eine Verknüpfung mit der Bachelorarbeit ist möglich und erwünscht
  • Aufgabe sollte bei Verknüpfung für ein Bachelorarbeitsthema geeignet sein
  • Konkrete Aufgabe für die Bachelorarbeit wird im Verlauf des Praktikums festgelegt
  • Ergebnisse sind, bei Verknüpfung mit der Bachelorarbeit, als schriftliche Bachelorarbeit darzustellen (ca. 30-50 Seiten ohne Anlagen)
  • Wird das Praktikum nicht mit der Bachelorarbeit verknüpft, so entfällt die Berichtspflicht

Vorlesungen, Übungen bzw. Laborpraktika finden im 1.- 6. Semester statt. Das Bachelorpraktikum (Bachelorarbeit) findet regulär im 7. Semester (Wintersemester) statt.

Anforderungen an die Praxisstelle

  • Unternehmen aus den Bereichen Produktion und Dienstleistung, Ingenieurbüros, wissenschaftliche Institute, usw. (keine Ein-Personen-Unternehmen)
  • Arbeitsplatz mit geeigneter Infrastruktur bereitstellen
  • Fachliche Anleitung durch Betreuer/-in der Praxisstelle in angemessenem Zeitumfang
  • Erstellung eines Tätigkeitsnachweises am Ende des Praktikums

Vorbereitung und Organisation

  • Dauer: Je nach Studienordnung mindestens 10 bzw. 12 Wochen
  • durch Verknüpfung mit der Bachelorarbeit werden 22 bis 24 Wochen erreicht

Maximalbeschränkungen

  • bei Bachelorpraktikum keine Maximalbeschränkung in der Prüfungsordnung
  • bei Vor-Praktikum maximal 26 Wochen (bei Start mit dem Beginn des Semesters), jedoch spätester Abschluss mit Ende des Semesters
  • Arbeitsort: vorrangig in der Praxisstelle
  • Bedarf ca. 6 Monate vor Beginn anmelden
  • Betreuung durch Vertreter/-in der Praxisstelle und Hochschullehrer/-in
  • Vereinbaren der Themen ca. 1 - 3 Monate vor Beginn mit Studierenden und Hochschulbetreuer/-in
  • bei Verknüpfung mit der Bachelorarbeit öffentliche Präsentation der Ergebnisse

Formales

  • Abschluss eines Vertrages zwischen Praktikumsstelle, Hochschule und Studierendem mit Aufgabenstellung ist erforderlich
  • Studierende bleiben während des Praktikums immatrikuliert (für die Praktikumsstelle entfällt die Entrichtung von Sozialabgaben)
  • Bachelorarbeit und die Kolloquiums-Präsentation sind Prüfungsleistungen und unterliegen den Bestimmungen der Prüfungsordnungen der HS Harz
  • Angemessene Vergütung an die Studierenden mit leistungsabhängiger Komponente ist üblich

Vergabe wissenschaftlicher Arbeiten

Eine weitere Zusammenarbeit über die Praktika hinaus ist über die Vergabe von wissenschaftlichen Arbeiten an die Hochschule Harz möglich. Hierzu stehen moderne Labore zur Verfügung.