Das distanzbasierte Arbeiten ist in der "Dienstvereinbarung über distanzbasiertes Arbeiten an der Hochschule Harz" geregelt.
Diese Dienstvereinbarung gilt für
Ausgenommen von dieser Regelung sind die in § 5 Abs. 1 dieser Dienstvereinbarungen benannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Eine alternierende Telearbeit liegt vor, wenn Beschäftigte ihre Arbeitszeit teilweise zu Hause und teilweise in der Dienststelle erbringen. Der häusliche Arbeitsplatz ist mit der Dienststelle durch elektronische Kommunikationsmittel verbunden.
Die Beschäftigten können ihren Dienst grundsätzlich bis zu 40 Prozent ihrer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit in Form von Telearbeit am häuslichen Arbeitsplatz leisten. Die Tage können nach Abstimmung mit den jeweiligen Fachvorgesetzten variabel genommen werden, die Arbeitszeit kann auch innerhalb eines Arbeitstages aufgeteilt werden.
Wenn Sie alternierende Telearbeit in Anspruch nehmen möchten stellen Sie einen Antrag auf Telearbeit auf dem Dienstweg. Dieser ist in der Regel mindestens einen Monat vor Beginn der Telearbeit an das Personaldezernat zu richten. Die Gründe für die Beantragung sind vom Antragsteilenden darzulegen. Die Fachvorgesetzten entscheiden über Genehmigung oder Ablehnung des Antrags. Die Beschäftigten werden vor Aufnahme der Telearbeit durch die jeweiligen Fachvorgesetzten über Rahmenbedingungen der Telearbeit belehrt.
Die Einrichtung des Telearbeitsplatzes wird über das Personaldezernat schriftlich mit den Beschäftigten vereinbart. In dieser Vereinbarung wird auf die Regelungen der Dienstvereinbarung, auf die weiter geltenden Vorschriften sowie auf die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen verwiesen und individuelle Verabredungen getroffen.
Des Weiteren wird an der HS Harz mobiles Arbeiten ermöglicht. Unter mobiler Arbeit ist die Erfüllung von arbeitsvertraglich geschuldeten Leistungen außerhalb der Dienststelle, an unterschiedlichen Orten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu verstehen.
Alle Beschäftigten erhalten zudem zusätzlich die Möglichkeit des flexiblen mobilen Arbeitens im Umfang von bis zu drei Arbeitstagen im Monat.
Das mobile Arbeiten ist vor Beginn durch den bzw. die Fachvorgesetzten schriftlich oder per Mail zu genehmigen.
Die Möglichkeit der dauerhaften mobilen Arbeit haben:
Ihre Ansprechpartnerinnen sind:
Yvonne Schrader (Nachname A-K)
Gebäude 6 I Raum 6.001
Tel.: +49 3943 659 111
yschrader@hs-harz.de
Eva Mühlenberg (Nachname M-Z)
Gebäude 6 I Raum 6.001
Tel.: +49 3943 659 112
emuehlenberg@hs-harz.de