Irrtümer zum Thema Urlaub

Verfällt der Urlaub, wenn man ihn nicht bis zum Jahresende in Anspruch nimmt? Kann man sich Urlaubstage ausbezahlen lassen und untern welchen Umständen kann der Vorgesetzte einen Arbeitnehmer aus dem Urlaub zurück an den Schreibtisch holen?

Diesen und anderen wichtigen Fragen widmet sich Prof. Dr. André Niedostadek in einem neuen Artikel. Der Professor für Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht am Fachbereich Verwaltungsiwssenschaften der Hochschule Harz klärt auf über Irrtümer zum Thema Urlaub.

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