"Nicht behindert zu sein, ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann!"



Richard von Weizsäcker

Regina Bernhardt

Beauftragte für Studierende mit Beeinträchtigungen Behindertenbeauftragte nach § 73 HSG LSA

Die Aufgaben der vom Senat Beauftragten für Mitglieder und Angehörige der Hochschule mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen umfassen die Mitwirkung bei der Planung und Organisation der Lehr- und Studienbedingungen nach den Bedürfnissen von Mitgliedern und Angehörigen der Hochschule mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, bei der Studien- und berufsvorbereitenden Beratung sowie bei der Ausführung notwendiger behinderungsgerechter technischer und baulicher Maßnahmen.

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Ich bin Ihre Ansprechpartnerin, wenn Sie mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung (physischer oder psychischer Art) leben und sich für ein Studium an der Hochschule Harz interessieren oder bereits bei uns studieren.

Bei vielen Studierenden wirkt sich ihre Beeinträchtigung nicht studienerschwerend aus, bei anderen aber eben doch.

Kommen Sie zu mir in die Beratung, damit wir gemeinsam überlegen, wie Studien- und Prüfungsbedingungen so gestaltet werden können, dass der Nachteil, den Sie durch Ihre Beeinträchtigung haben, ausgeglichen werden kann.

Kommen Sie auch, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie zu der Zielgruppe "Studierende mit Beeinträchtigungen" gehören oder nicht. Oder wenn Sie unsicher sind, wem Sie von Ihrer Beeinträchtigung erzählen wollen.

Ihre Prüfungsleistung muss in demselben Maße gebracht werden wie von anderen Studierenden auch - aber die Bedingungen können angepasst werden.

Bei mir erhalten Sie Informationen über unterschiedliche Möglichkeiten von Nachteilsausgleichen, über die notwendigen Nachweise sowie über den Prozess der Antragstellung beim Prüfungsausschuss.

Einige Beispiele von Beeinträchtigungen, die sich studienerschwerend auswirken können:

  • psychische Beeinträchtigungen (z.B. Depressionen, Angsterkrankungen, Sozialphobien, Borderline)
  • Autismus-Spektrum-Störungen (z.B. Asperger)
  • chronisch-somatische Erkrankungen (z.B. Allergien, Rheuma, Tumorerkrankungen, Morbus Crohn, Multiple Sklerose, Epilepsie, Diabetes, Dialysebedarf...)
  • Teilleistungsstörungen (z.B. Legasthenie)
  • Sehbeeinträchtigungen
  • Bewegungsbeeinträchtigungen
  • Hörbeeinträchtigungen
  • Sprechbeeinträchtigungen

Mögliche Schwierigkeiten im Studium:

  • zeitliche Vorgaben der Studien- und Prüfungsordnung
  • organisatorische Vorgaben des Studiengangs
  • Gestaltung der Lehr- und Prüfungssituation
  • Durchführung von Praktika

Melden Sie sich, wenn Sie an unserer Hochschule auf Barrieren stoßen!

Kommen Sie auch gern zu mir, wenn es nicht um einen konkreten Nachteilsausgleich geht, Sie sich aber jemandem an der Hochschule anvertrauen wollen.

Alle Beratungsgespräche sind vertraulich.

An der Hochschule vertrete ich Ihre Anliegen und arbeite dafür mit verschiedenen Gremien und Interessenvertretungen zusammen:

  • Senat (in beratender Funktion)
  • Inklusionsteam
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Prüfungsausschüsse der Fachbereiche
  • StuRa

Weitere Angebote:

  • Achtsamkeitskurse zur Stressreduzierung
  • "Capacitar"- Bewegungs- und Energieübungen zur Stärkung der Resilienz

Allgemeine Informationen zu dem Thema "Studieren mit Beeinträchtigungen" finden Sie auf der Webseite des Deutschen Studentenwerks (Informations-und Beratungsstelle Studium und Behinderung, Link s.u.).

Zur Kontaktannahme schicken Sie mir bitte eine E-Mail an rbernhardt@hs-harz.de, damit wir einen Termin vereinbaren können.

Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen!

www.studentenwerke.de/de/content/die-ibs-stellt-sich-vor

 

 

Nadine Siesing

Vertrauensperson

Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung regelt das Sozialgesetzbuch IX (§ 178).

Sie vertritt die Interessen schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen und fördert so die bestmögliche Eingliederung in die Dienstelle indem sie beratend und helfend unterstützt.

Schwerpunktmäßig wacht sie darüber, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen umgesetzt und die dem Arbeitgeber obliegenden Verpflichtungen nach SGB IX eingehalten werden.

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Die Aufgaben des betrieblichen Ehrenamtes sind sehr vielseitig, deshalb ist die enge Zusammenarbeit mit den verschiedenen Interessensvertretungen von großer Bedeutung. 

Wir, die SBV sind dafür da, um sich gemeinsam den Herausforderungen im Sinne der betroffenen Menschen zu stellen und nach geeigneten Maßnahmen und Lösungen zu suchen.

Beratung:

  • bei Maßnahmen, insbesondere bei der Beantragung präventiver Maßnahmen
  • Vertrauliche Gespräche sowie Aufnahme von Anregungen und Beschwerden – bei Bedarf Gespräche mit dem Arbeitgeber
  • Unterstützung bei der Antragsstellung für das Versorgungsamt (Schwerbehinderung, Gleichstellung)

Wir sind beteiligt:

  • bei Angelegenheiten, die den einzelnen oder die Gruppe der schwerbehinderten Menschen berühren
  • bei Einstellungs- und Berufungsverfahren, sofern schwerbehinderte Bewerber geladen sind
  • beratende Teilnahme an allen Sitzungen des Personalrats
  • an allen relevanten Prozessen, Arbeitsgruppen, Gremien, wie z. B. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM), Baumaßnahmen etc.
  • bei der Erstellung von Dienstvereinbarungen

 

 

Dr. Angela Kunow

Inklusionsbeauftragte der Hochschule Harz (§ 181 SGB IX)

Die nach § 181 SGB IX bestellte Inklusionsbeauftragte der Hochschule Harz vertritt den Arbeitgeber in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen verantwortungsvoll und achtet insbesondere darauf, dass dem Arbeitgeber obliegende Verpflichtungen erfüllt werden.

Aufgaben

  • Erfüllung der Beschäftigungspflicht nach § 154
  • Einstellung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen nach § 155
  • Erfüllung der Pflichten nach § 164 (bei Bewerbung, Beschäftigung und Fortbildung schwerbehinderter Menschen)
  • Erfüllung der Pflichten zur Konfliktprävention nach § 167 Abs. 1 SGB IX
  • Gewährleistung der engen Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung sowie dem Personalrat nach § 182.
  • Die Inklusionsbeauftragte und die Vertrauensperson der Schwerbehinderten sind Verbindungpersonen zur Bundesagentur für Arbeit und zum Integrationsamt.

Stellvertreterinnen:

Ricarda Wozniak, 1. Stellvertreterin

 

Rechtsgrundlagen:

  • SGB IX – Sozialgesetzbuch 9
  • AGG – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
  • Landesaktionsplan Sachsen-Anhalt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention [„einfach-machen. Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft“ 2.0]
  • BTHG - Bundesteilhabegesetz
  • BGG – Behindertengleichstellungsgesetz
  • PersVG LSA Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt
  • BGG LSA Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt
  • Teilhabestärkungsgesetz
  • UN BRK – UN Behindertenrechtskonvention (in Deutschland in Kraft 2009)
  • TzBfG - Teilzeit und Befristungsgesetz

Regina Bernhardt

Sprachenzentrum
Tel +49 3943 659 166
Raum 9.336, Haus 9, Wernigerode
Sprechzeiten Mittwoch 10.00 - 10.30 Uhr

Jessica Krecisz

FB Autom. u. Inform.
Tel +49 3943 659 397
Raum 9.321, Haus 9, Wernigerode

Dr. Angela Kunow

Rektorat
Tel +49 3943 659 102
Raum 6.103, Haus 6, Wernigerode