Die acht An-Institute an der Hochschule Harz sind gemäß § 102 des Landeshochschulgesetzes organisatorisch sowie rechtlich eigenständige Einrichtungen, die der Hochschule angegliedert sind und Forschungs-, Entwicklungs-, Weiterbildungs- und/oder Dienstleistungsaufgaben im Auftrag von Unternehmen oder der öffentlichen Verwaltung durchführen.