Promovierende der Promotionszentren, deren Erstbetreuer:in an der Hochschule Harz arbeitet, und kooperativ Promovierende, deren Zweitbetreuer:in an der Hochschule Harz arbeitet, sollen sich an der Hochschule Harz immatrikulieren.
Senden Sie bitte Ihren Immatrikulationsantrag mit sämtlichen Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben per Post mit Originalunterschrift an die Referentin für wissenschaftliche Nachwuchsförderung der Hochschule Harz an folgende Adresse:
Bei Promovierenden der Promotionszentren: Neben dem Immatrikulationsantrag und sämtlichen dazu gehörenden Unterlagen sind der Annahmebescheid des Promotionszentrums, die Betreuungsvereinbarung mit der Erstbetreuungsperson sowie der Zahlungsnachweis des aktuellen Semesterbetrags einzureichen.
Bei kooperativ Promovierenden: Neben dem Immatrikulationsantrag und sämtlichen dazu gehörenden Unterlagen sind ein Schreiben des Promotionsausschusses (z. B. Annahmebescheid), die Bestätigung der Zweitbetreuungsperson, sowie der Zahlungsnachweis des aktuellen Semesterbetrags einzureichen.
Promotionsstudierende werden in den Fachbereich der Hochschule Harz immatrikuliert, dem ihre betreuende Person angehört.
Der zu zahlende Semesterbeitrag richtet sich nach dem Standort des jeweiligen Fachbereichs (Wernigerode oder Halberstadt). Bitte informieren Sie sich vor Überweisung über die aktuelle Beitragshöhe an Ihrem Standort. Die aktuellen Beiträge finden Sie hier.
Bankverbindung für die Überweisung:
Hochschule Harz
BIC: MARK DE F1 810
IBAN: DE 91 8100 0000 0081 0015 01
Verwendungszweck: Promotion + Ihr Vor- und Nachname
Eine Immatrikulation ist jederzeit im laufenden Semester möglich. Der volle Semesterbeitrag ist jedoch stets in voller Höhe zu entrichten.
Die Rückmeldung erfolgt gemäß des veröffentlichten Semesterzeitplans. Innerhalb des angegebenen Rückmeldezeitraums muss der Semesterbeitrag eingezahlt werden. Nutzen Sie hierfür bitte das passende Rückmeldeformular:
Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular an:
Bitte beachten Sie die Rückmeldefristen. Bei verspäteter oder unterlassener Rückmeldung wird eine Säumnisgebühr gemäß der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt erhoben (aktuell: 10,30 €).
Ab dem 11. Semester ist für die Rückmeldung zusätzlich eine schriftliche Befürwortung des zuständigen Promotionsausschusses und der Betreuungsperson erforderlich. Reichen Sie diese bitte bei Frau Haupt ein.
Mit Bestehen der Disputation (dem Abschluss des Promotionsverfahrens) endet die Rückmeldemöglichkeit. Die Exmatrikulation erfolgt automatisch zum Semesterende.
Nach der Immatrikulation erhalten Sie:
Über die E-Mail-Adresse erhalten Sie wichtige Hinweise zur Rückmeldung.
Promotionsstudierende können sich gemäß der Immatrikulationsordnung beurlauben lassen. Bitte nutzen Sie dafür den Beurlaubungsantrag des Immatrikulationsamts und senden ihn mit Originalunterschrift per Post an Frau Haupt.
Wenn Sie Ihre Promotion vor Beginn des neuen Semesters abschließen oder abbrechen, obwohl Sie sich bereits zurückgemeldet haben, können Sie eine Rückerstattung des Semesterbeitrags beantragen. Voraussetzung ist, dass das Semester noch nicht begonnen hat.
Reichen Sie hierfür einen formlosen Antrag sowie Ihren Studierendenausweis bei Frau Haupt ein.