§ 74 HSG LSA
(1)
1. Als besonderes Organ der Hochschule wird an jeder Hochschule ein Kuratorium gebildet.
2. Das Kuratorium berät und unterstützt die Hochschule in allen wichtigen Angelegenheiten und fördert ihre Profilbildung, Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.
3. Es dient auch der Erörterung externer Aspekte der Hochschulentwicklung, berät die Hochschule bei der Arbeit und unterstützt ihre Interessen in der Öffentlichkeit.
4. Zu seinen Aufgaben gehört unter anderem
(2)
1. Das Kuratorium besteht aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern, die nicht Mitglieder der Hochschule sein dürfen.
2. Die Mitglieder werden durch den Senat gewählt.
3. Das Ministerium hat das Vorschlagsrecht für ein Mitglied des Kuratoriums.
4. Gewählt werden können Personen aus Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft, Verwaltung oder Politik, die mit dem Hochschulwesen vertraut sein sollen.
5. Die Amtszeit kann bis zu fünf Jahren betragen.
6. Die Tätigkeit als Mitglied des Kuratoriums ist ehrenamtlich.
7. Näheres regelt die Grundordnung.
(3)
1. Das Kuratorium gibt sich eine Geschäftsordnung.
2. Die für Gremien geltenden Vorschriften dieses Gesetzes sind auf das Kuratorium nicht anzuwenden.
Dr. Franz Mnich (Vorsitz)
Ehem. Geschäftsführer Microvista GmbH
Blankenburg
Andreas Pusch (Stellvertreter)
Ehem. leitender Forstdirektor des Nationalparks Harz
Wernigerode
Dr. Mario Daberkow
Head of Group Infrastructure & Services at Volkswagen
Wolfsburg
Dr. Beate Bettecken
Abteilungsleiterin Abt. 1 - Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Magdeburg
Sybille Reiß
Vorständin TUI Group für das Resort Personal
Hannover