Für die Finanzierung deines Hochschulstudiums stehen dir verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Die meisten Studierenden leben von Kindergeld oder vom Ausbildungsunterhalt ihrer Eltern. Sind diese Möglichkeiten nicht vorhanden oder reichen für den Lebensunterhalt nicht aus, hat sich das BAföG zur klassischen Variante des studentischen Einkommens entwickelt. Darüber hinaus kannst du durch Stipendien gefördert werden oder einen passenden Nebenjob über den Career Service der Hochschule Harz finden. Im Folgenden werden die klassischen Finanzierungsmethoden aufgeführt, aktuell ausgeschriebene Stipendien findest du am Ende der Seite.
Hinter dem Kürzel steckt der Begriff des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und bietet ein Regelwerk mit rund 68 Paragraphen, das den Anspruch auf einen staatlichen Zuschuss zum Studium regelt. Es dient dazu, die Chancengleichheit unter Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden zu wahren, weshalb die Höhe des Anspruchs unter anderem anhand des eigenen Einkommens und des Einkommens der Eltern bemessen wird.
Studierende und Studieninteressierte an der Hochschule Harz können sich über das Studentenwerk Magdeburg über ihren individuellen Anspruch und den Antrag auf BAföG informieren.
In fortgeschrittenen Ausbildungsphasen können Studierende ihren Lebensunterhalt durch einen Bildungskredit aufbessern. Dieser ist unabhängig vom Einkommen der Eltern und kann individuell auf die Bedürfnisse des Kreditnehmers angepasst werden. Weitere Informationen zu Antragsberechtigung und Antrag des Bildungskredits finden Sie hier.
Seit dem Wintersemester 2011/12 vergibt die Hochschule Harz Deutschlandstipendien an ihre Studierenden. Mit dem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) initiierten Programm sollen langfristig bis zu acht Prozent der leistungsstarken Studierenden an staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland gefördert werden.
Im Rahmen des Stipendiums werden die Studierenden mit monatlich 300 Euro gefördert. Dies wird als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Förderung wird in der Regel für zwei Semester bewilligt und kann im Rahmen der Regelstudienzeit verlängert werden.
Das Stipendium ist einkommensunabhängig und mit der Förderung durch das BAföG kombinierbar. Eine Doppelförderung durch andere leistungsbasierte, materielle Förderungen der Begabtenförderwerke ist ausgeschlossen (Ausnahmen siehe BMBF-StipG §4). Auf das Stipendium besteht kein Rechtsanspruch.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt insgesamt 13 Begabtenförderungswerke, welche die gesamte Bandbreite der deutschen Gesellschaft widerspiegeln und Stipendien an besonders begabte Studierende und Promovierende richten. Die vergebenen Stipendien bieten finanzielle und ideelle Unterstützung während des Studiums oder der Promotion. Insgesamt werden aktuell durch die Begabtenflrderungswerke circa 1 Prozent der Studierenden gefördert. Eine Übersicht zu den Werken finden sie unter diesem Link sowie auf den Seiten des BMBF.
Egal ob Nachhilfe, Kellnern oder Kassiertätigkeiten – die Angebote während des Studiums nebenberuflich zu arbeiten sind vielfältig. Allerdings darf eine Beschäftigung, die regelmäßig ausgeübt wird, 19 Wochenstunden nicht überschreiten, ansonsten erlöschen der Studierendenstatus und die daraus hervorgehenden steuerlichen Vorteile.
Steuerfrei sind Einkünfte bis zu 9.984€ pro Jahr (Stand: 2022). Studierende, die BAföG erhalten, können kontinuierlich einem 520 Euro-Minijob nachgehen, ohne das die BAföG-Förderung Abzügen unterliegt.
Seit dem Wintersemester 2003/2004 zahlt die Stadt Wernigerode an Studierende der Hochschule Harz, die ihren Hauptwohnsitz nach Wernigerode verlegen, ein einmaliges Begrüßungsgeld. Die Studierenden müssen sich bei der Bürgerinfo der Stadt Wernigerode mit Hauptwohnsitz bis zum 30.12. im Jahr des Studienbeginns anmelden und bis zum Ende des 3. Semesters diesen Wohnstatus noch besitzen.
Auch das Studieren und Leben in Halberstadt wird künftig noch attraktiver. Mit sofortiger Wirkung trat am 30. März 2011 eine neue Vereinbarung zwischen der Hochschule Harz und der Halberstädter Wohnungsgesellschaft mbH- HaWoGe in Kraft. Danach erhalten Studierende, die ihren Hauptwohnsitz nach Halberstadt verlegen, bis zum Ende des dritten Semesters Mieter der HaWoGe bleiben und sich rechtzeitig anmelden, ein einmaliges Begrüßungsgeld.
Das Begrüßungsgeld entspricht einer Summe von 200 Euro.
Das Begrüßungsgeld wird nach Vorlage des schriftlichen Antrages unter Beifügung einer entsprechenden Studienverlaufsbescheinigung überwiesen. Im Antrag muss unbedingt die persönliche Bankverbindung angegeben werden.
Stipendium des Studienwerkes der Heinrich Böll Stiftung
Deutschlandstipendium an der Hochschule Harz
Für wen: Leistungsstarke und engagierte Studierende der Hochschule Harz, die sich in der Regelstudienzeit befinden (Bachelor und Master)
Bewerbungszeitraum: 1. März bis 30. April eines Jahres
Was: Finanzielle Unterstützung von monatlich 300 Euro (realisiert durch das BMBF sowie einen Förderer), außerdem ideelle Unterstützung durch mögliche Kooperation mit dem Förderer (Bachelor- und Masterarbeiten, Projekte, Nebenjobs, Berufseinstieg, Hospitation uvm.)
Fakten: