Vielfalt und Wissenschaft - Lehren, Leben und Lernen.

 

 

Die Aufgaben eines Professors oder einer Professorin an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) sind vielfältig und abwechslungsreich. Praxisbezogene Lehre, anwendungsorientierte Forschung, Hochschulmanagement und akademische Selbstverwaltung – all das sind Teile des Arbeitsalltags.

 

Vom Hörsaal ins Labor, Büro oder zum Treffen mit Kooperationspartnern: an der Hochschule Harz arbeiten Sie interdisziplinär und fachübergreifend mit vielen unterschiedlichen Interessengruppen zusammen. Bei der Ausübung dieses Berufs haben Sie große inhaltliche Gestaltungsfreiheit nicht nur in eigenen Forschungsprojekten von der ersten Idee bis zur Durchführung sondern auch bei der Erprobung von Lehr- und Lernformaten für und mit Studierenden (wissenschaftlichem Nachwuchs).

 

 

 

An der Hochschule Harz formen und gestalten Sie die Zukunft der nachkommenden Generation und Gesellschaft von Morgen und haben Raum, sich selbst weiter zu entfalten und einzubringen.

Das bringen Sie mit!

 

Die Einstellungsvoraussetzungen für Professoren und Professorinnen ergeben sich aus § 35 des Hochschulgesetzes Land Sachsen-Anhalt (HSG LSA). Als Professorin oder Professor kann berufen werden, wer die allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen erfüllt und mindestens nachweist.


Darüber hinaus kann die jeweilige Berufungskommission zusätzliche Auswahlkriterien wie bspw. Schwerpunkte im Bereich Forschung und Lehre festlegen.

 

 

► Ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom/Master)


► Pädagogische Eignung (Übersicht bisheriger Lehrerfahrungen, Nachweis z.B. Bestätigung einer Hochschule über durchgeführte Lehraufträge, Erteilung eines Lehrauftrags, Evaluationen o.ä.)


► Besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird


► Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer beruflichen Praxis, von der grundsätzlich drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs mit einem Arbeitszeitumfang von mindestens 50% ausgeübt werden sollen. Hierbei werden auch Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz, Kindererziehungszeiten im Sinne des § 56 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch sowie Zeiten der tatsächlichen Pflege pflegebedürftiger Angehöriger nach dem Pflegezeitgesetz und nach dem Familienpflegezeitgesetz berücksichtigt.

Berufungsverfahren

  • Eröffnung des Berufungsverfahren
  • Entsprechend § 36 Absatz 1 HSG LSA entscheidet das Rektorat auf Antrag oder nach Anhörung eines Fachbereichsrates und nach Befassung im Senat über die Besetzung freier Stellen für Professorinnen oder Professoren.Die Ausschreibung einer zu besetzenden Stelle erfolgt umgehend nach Freigabe durch das zuständige Ministerium. In der Ausschreibung wird festgelegt, welche Voraussetzungen Bewerberinnen und Bewerber erfüllen müssen.

 


 

 

  • Vorauswahl
  • Nach Ablauf der Bewerbungsfrist tagt die für das Berufungsverfahren zuständige Kommission.  Die Berufungskommission bewertet jede Bewerbung auf Grundlage der eingereichten Unterlagen bezüglich der Erfüllung der geforderten Auswahlkriterien.
  • Probevorlesung & Bewerbungsgespräch
  • Die Bewerberinnen und Bewerber, die die Kriterien am umfangreichsten erfüllen, erhalten eine Einladung zu einer Probelehrveranstaltung und einem anschließenden persönlichen Gespräch. Die Probelehrveranstaltungen erfolgen hochschulöffentlich.
  • Berufungsvorschlag
  • Die Berufungskommission erstellt und begründet nach Einholung und Würdigung von externen Gutachten und Abschluss aller Anhörungen einen Berufungsvorschlag. Der Berufungsvorschlag bedarf anschließend der Zustimmung des Fachbereichsrats und des Senats. Nach Zustimmung durch den Fachbereichsrat und den Senat beschließt das Rektorat über den Berufungsvorschlag.
     
  • Berufung
  • Professorinnen und Professoren werden durch die Rektorin bzw. den Rektor schriftlich berufen, in der Regel zu Beginn eines Sommer- oder Wintersemesters.
     

Fragen Sie uns!

 

Nutzen Sie die Gelegenheit zum persönlichen Austausch.


Wenn Sie wissen wollen, welche Voraussetzungen Sie mitbringen sollten und worauf es bei der Bewerbung und im Berufungsverfahren ankommt – beraten wir Sie gerne.

 

Linda Skiebe

Referentin Strategisches Berufungs- & Personalmanagement
Tel +49 3943 659 856
Raum 2.009, Haus 2, Wernigerode

Robin Luge

Referent für Personalgewinnung
Tel +49 3943 659 226
Raum 2.007, Haus 2, Wernigerode