Stipendien sind eine gute Möglichkeit, um die Weiterbildung zu fördern. Diese werden häufig monatlich ausgezahlt und brauchen nicht zurückgezahlt zu werden. Für viele Studierende sind sie daher eine bevorzugte Methode der finanziellen Unterstützung.
Bei dem Aufstiegsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung handelt es sich um eine regelmäßige Förderung eines Vollzeitstudiums oder eines berufsbegleitenden Studiums. Voraussetzungen für die Bewerbung sind:
Bei dem angestrebten Studium muss es sich außerdem um das Erststudium handeln.
Ebenfalls angeboten vom Bundesministerium für Bildung und Forschung wird das Weiterbildungsstipendium. Voraussetzungen für die Bewerbung sind unter anderen:
Die vollständigen Bewerbungsvoraussetzungen sind auf der Webseite der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) zu finden.
Zu sonstigen möglichen Stipendien zählt beispielsweise das Deutschlandstipendium. Andere Angebote können über diverse Stipendienvergleiche eingeholt werden.
In Sachsen-Anhalt können sich Arbeitnehmende zu Weiterbildungszwecken bis zu 5 Tage pro Jahr von ihrer Berufstätigkeit freistellen lassen. Anträge, Bedingungen und Hintergrundinformationen sind auf der Seite des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt zusammengestellt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund informiert zudem über Regelungen in anderen Bundesländern.
In vielen Fällen können Kosten für Weiterbildungen – in diesem Fall das berufsbegleitende Studium – steuerlich geltend gemacht werden. In der Regel handelt es sich dabei um Teilbeträge. Genaue Informationen können bei einer Steuerberatung oder beim zuständigen Finanzamt erfragt werden.
Das Portal mein NOW, betrieben von der Bundesagentur für Arbeit, stellt verschiedene Förderungsmöglichkeiten vor. Dort kann beispielsweise nach Bundesland gefiltert werden.
Das Förderprogramm WEITERBILDUNG des Landes Sachsen-Anhalt wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Sachsen-Anhalt finanziert. Die Bewerbung erfolgt über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Diese stellt ebenfalls ein Dokument mit Häufig gestellten Fragen zur Verfügung.
Zu den Voraussetzungen zählen beispielsweise:
Einige berufsbegleitend Studierende erhalten für das Studium Zuschüsse durch ihren Arbeitgeber. Die Regelungen können hier sehr individuell gestaltet werden. Beispielsweise ist es möglich, dass der Arbeitgeber einen Teil oder die vollen Kosten für das berufsbegleitende Studium übernimmt. Immer mehr Arbeitgeber bieten außerdem ein jährliches Weiterbildungsbudget an, das ebenfalls für die Studiengebühren genutzt werden kann. Auch eine erhöhte zeitliche Flexibilität ist möglich. Wer sich für ein berufsbegleitendes Studium interessiert, sollte am besten bereits frühzeitig das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen, um mögliche Lösungen zu vereinbaren.
Es gibt verschiedene Studienkredite, die für ein berufsbegleitendes Studium genutzt werden können. Der Nachteil: Es fallen Zinsen an und die Kosten sind in voller Höhe zurückzuzahlen. Wer sich dennoch ergänzend für einen Studienkredit entscheidet, kann beispielsweise den jährlichen Studienkredit-Test des Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) nutzen, um einen ersten Überblick zu erhalten.
Für viele Weiterbildungsangebote gibt es Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten, so auch für das berufsbegleitende Studium. Bei Fragen rund um die aufgeführten Optionen bieten wir gerne Unterstützung, zum Beispiel unter weiterbildung@hs-harz.de.
Hinweis: Die Programme müssen zum Teil mehrere Wochen im Vorfeld und vor der Immatrikulation beantragt werden.