Zulassungsvoraussetzungen für Bachelor- und Masterstudiengänge

Zulassungsvoraussetzungen zu einem Studium, das zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt • die allgemeine Hochschulreife,
• die fachgebundene Hochschulreife,
• die Fachhochschulreife,
• eine vom Ministerium anerkannte vergleichbare andere Vorbildung,
• den Nachweis einer in einem anderen Land im Geltungsbereich des Grundgesetzes erworbenen Hochschulzugangsbereichtigung

Bei Bewerbungen ist eine Hochschulzugangsberechtigung vorzulegen, die eine Durchschnittsnote aufweist.
Zulassungsvoraussetzungen duale Studienvarianten • zusätzlich wird ein Studienvertrag mit einem kooperierenden Unternehmen benötigt.
Bewerbungen für Berufstätige ohne Hochschulzugangsberechtigung Achtung! Bewerbungstermine hier: 15.05.d.J. für das Wintersemester oder 15.11.d.J. für das Sommersemester.

Besonders befähigte Berufstätige, die aufgrund ihrer Begabung, ihrer Persönlichkeit und ihrer Vorbildung für ein Studium in Frage kommen, aber keine Hochschulreife besitzen, können die für das Studium einer bestimmten Fachrichtung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten durch ein erfolgreiches Ablegen einer Prüfung zur Feststellung der Studienbefähigung (Feststellungsprüfung) nachweisen.

Nähere Informationen zur Festellungsprüfung:
Leitfaden
Levelbeschreibung
Musterportfolio
Prüfungsordnung
1. Satzung zur Prüfungsordnungsänderung vom 28.01.2009
Bewerbungen für internationale Studiengänge Eine Zulassung zu den Studiengängen International Business Studies (IBS), International Tourism Studies (ITS) ist nur nach erfolgreicher Feststellung der besonderen Eignung möglich.

Detaillierte Informationen zu den formalen Studienvoraussetzungen für die internationalen Studiengänge erhalten Sie unter folgenden Links:

Zulassungsvoraussetzungen Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (IBS, ITS)
Höheres Fachsemester (Bewerbungsfristen 15.01./15.07.) Antragstellende, die in dem beantragten Studiengang bereits an einer deutschen Hochschule exmatrikuliert sind und das Studium an der Hochschule Harz Wernigerode fortsetzen wollen, bewerben sich für ein höheres Semester mit folgenden Unterlagen:

Antrag auf Zulassung zum Bachelor-Studium (bzw. Antrag auf Zulassung zum Master-Studium)
• Notenbescheinigung mit SWS/ECTS
• Studieninhalte (der Antragsteller ist verpflichtet zur Beurteilung ausreichende Informationen - Informationspflicht - zur Verfügung zu stellen
• Nachweis, dass Prüfungsanspruch besteht bzw. dass die entsprechende Prüfung nicht "endgültig nicht bestanden" wurde

Achtung! Antragstellende, die in dem beantragten Studiengang bereits an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren, müssen bei einer Bewerbung eine Exmatrikulationsbescheinigung der Hochschule sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beifügen.
Wird bis zur Einschreibung keine Exmatrikulationsbescheinigung vorgelegt, so kann keine Immatrikulation erfolgen.
Haupt- und Nebenantrag / Zweitwunsch Mit dem Hauptantrag wird die Zulassung für den vorrangig gewünschten Studiengang beantragt. Die Zulassung kann außerdem hilfsweise für einen weiteren Studiengang beantragt werden. Auf dem Antrag auf Zulassung zum Studium ist deutlich zu vermerken, welcher Studiengang der Hauptwunsch bzw. der Zweitwunsch ist. Falls Sie sich auch mit einem Zweitwunsch bewerben, so wird dieser nachrangig im Vergabeverfahren behandelt. Die ersatzweise Bewerbung für einen Studiengang (Zweitwunsch) kann erfolgen, wenn das Studium, für den Fall dass eine Zulassung im Hauptantrag nicht möglich ist, hilfsweise noch in einem anderen Studiengang angestrebt wird. Auf Grund eines Zweitwunsches kann eine Zulassung erst dann erfolgen, wenn alle Hauptantragsteller bereits zugelassen sind. Bei gewünschtem Eintritt in ein höheres Fachsemester müssen Nachweise über vorhergehende Studienergebnisse rechtzeitig vorgelegt werden.
Zulassungsverfahren
• Regelt die Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt über die Vergabe von Studienplätzen (StudPlVergVO LSA) in der gültigen Fassung.
• Studienbewerber aus Nicht-EU-Ländern werden innerhalb einer Vorab-Zulassungsquote von 8% berücksichtigt.
Härtefall und Nachteilsausgleich
Regelt die Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt über die Vergabe von Studienplätzen (StudPlVergVO LSA) in der gültigen Fassung.
Antrag auf Zugrundelegen eines früheren Erwerbszeitpunktes der Hochschulzugangsberechtigung
Regelt die Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt über die Vergabe von Studienplätzen (StudPlVergVO LSA) in der gültigen Fassung.
Zulassung zum Masterstudium Voraussetzung für die Zulassung in einem Masterstudiengang an einer Hochschule ist der Nachweis eines Bachelorabschlusses, eines Hochschuldiploms oder eines vergleichbaren Abschlusses einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie, eines Magisterstudienganges oder eines mit einer staatlichen oder kirchlichen Prüfung abgeschlossenen Studienganges.
Rahmenzulassungsordnung
• Die Zulassungsordnungen der Studiengänge finden Sie auf den jeweiligen Studiengangsseiten.
Antrag auf Zulassung zum Master Studium
Auskunft über Studienabschluss