
Für die Bewerbung zu einem Bachelorstudium an der Hochschule Harz stehen verschiedene Bewerbungsportale zur Verfügung. Die nachstehende Übersicht erläutert, welches Portal du für deine Bewerbung wählen musst. Dies gilt für alle Bewerber/innen, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft.
| Schulabschluss | Zu wählendes Bewerberportal |
| Deutsches Abitur in Deutschland oder an einer Deutschen Schule im Ausland erworben | www.hs-harz.de/studium/bewerberinformationen/online-bewerbung/ |
| Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben | my.uni-assist.de |
| Feststellungsprüfung (FSP) eines Studienkollegs in Deutschland | my.uni-assist.de |
| International Baccalaureat-Diploma (IB) oder GIB-Diploma | my.uni-assist.de |
Du musst dich über uni-assist bewerben?
Vor deiner Bewerbung bei uni-assist, informiere dich bitte zu nachstehenden Fragen:
Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
Eine wichtige Voraussetzung für internationale Studienbewerber:innen ist der Nachweis einer sogenannten Hochschulzugangsberechtigung. Darunter versteht man Bildungsnachweise aus dem Heimatland, welche dem deutschen Abitur gleichwertig sind.
Weltweit gibt es sehr unterschiedliche Bildungssysteme. Nicht alle Bildungsnachweise (Schulabschlusszeugnisse / Nachweise von Studienzeiten) berechtigen zu einem Studium in Deutschland.
Wie ausländische Bildungsnachweise zu bewerten sind, ist durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz (ZAB) geregelt. Die Datenbank anabin der Kultusministerkonferenz informiert darüber, ob die Bildungsnachweise aus dem Heimatland zum Studium an einer deutschen Hochschule berechtigen. Sind die Bildungsnachweise nur bedingt mit dem deutschen Abitur vergleichbar ist, kannst du nicht direkt zum Fachstudium zugelassen werden. In diesem Fall ist der Besuch eines Studienkollegs notwendig.
Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache
In allen Bachelor-Studiengängen der Hochschule Harz ist grundsätzlich Deutsch Unterrichts- und Prüfungssprache. Um den Lehrveranstaltungen folgen zu können, ist somit für alle Studiengänge ein Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache für eine Zulassung an der Hochschule Harz zwingend erforderlich.
Alle Informationen zu anerkannten Sprachnachweisen finden sich hier.
Noch keine ausreichenden Sprachkenntnisse? Keine HZB? - Besuche ein Studienkolleg
Bewerber:innen, deren Hochschulzugangsberechtigung nur bedingt mit dem deutschen Abitur vergleichbar ist oder die keinen anerkannten Nachweis der Deutschkenntnisse erbringen, können nicht direkt zum Fachstudium zugelassen werden. Diese Bewerber:innen müssen vor der Aufnahme des Studiums ein Studienkolleg besuchen, um die "Feststellungsprüfung" ("Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland") oder einen Deutschnachweis abzulegen.
Die Hochschule Harz verfügt nicht über ein eigenes Studienkolleg. Es gibt aber die Möglichkeit, sich direkt an das für die Hochschule Harz zuständige Studienkolleg an der Hochschule Anhalt in Köthen oder eines der anderen Studienkollegs in Deutschland zu wenden.
Bewerber:innen mit ausländischen Bildungsnachweisen oder einem International Baccalaureat (IB/GIB) sowie Absolventen eines Studienkollegs in Deutschland, bewerben sich - unabhängig von der Staatsbürgerschaft - für den angestrebten Studiengang über uni-assist e.V.
Ausführliche Hinweise zu den einzelnen Bewerbungsschritten und der Vorbereitung der Bewerbungsunterlagen sind über den uni-assist e.V. zu finden.
Nachdem du dich informiert hast, suche dir im Online-Bewerber-Portal "My assist" von uni-assist zunächst den gewünschten Studiengang und /oder die Hochschule Harz. Diese ist unter der Bezeichnung "Wernigerode, Hochschule Harz" zu finden. Im Anschluss legst du dir ein Profil an.
Bis zu welchem Zeitpunkt du dich bei uni-assist bewerben musst, ist davon abhängig, ob du einen zulassungsfreien oder einen zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang anstrebst. Bitte beachten die geltenden, gesonderten Fristen:
Wintersemester:
15. Juni (zulassungsbeschränkte Studiengänge)
31. Juli (zulassungsfreie Studiengänge)
Sommersemester:
15. Dezember (zulassungsbeschränkte Studiengänge)
31. Januar (zulassungsfreie Studiengänge)
Bitte bewerbe dich frühzeitig, um uni-assist gegebenenfalls die Nachforderung und die Prüfung fehlender Unterlagen fristgerecht zu ermöglichen.
Die Bewerbung ist ausschließlich über uni-assist möglich.
Die Prüfung der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen sowie der Plausibilität wird durch uni-assist innerhalb von 4 - 6 Wochen nach Eingang der Unterlagen vorgenommen.
Bitte beachte, dass uni-assist die Bewerbung erst prüft, wenn die Online-Bewerbung abgeschlossen wurde und die Bearbeitungsgebühr fristgerecht bei uni-assist eingegangen ist.
Sollte der Zugang zum Studium erst durch das Ablegen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg eröffnet sein, wird uni-assist die Bewerbung an einem Studienkolleg empfehlen.
Wenn du die Zulassungsvoraussetzungen erfüllst, leitet uni-assist die Unterlagen an unsere Hochschule weiter.
Bewerber:innen, welche sich für einen zulassungsfreien Studiengang bewerben, erhalten anschließend die Zulassung zum Studium.
Die Entscheidung über eine Zulassung in einem zulassungsbeschränkten Studiengang erfolgt nach Ablauf der Bewerbungsfrist nach einem Ranking.
Reichen Sie niemals Originalzeugnisse ein. Ihre Bewerbungsunterlagen verbleiben zu Dokumentationszwecken bei uni assist und werden nicht wieder herausgegeben.
Achten Sie bei Ihrer Online Bewerbung zwingend darauf, dass Ihre persönlichen Daten vollständig sind und mit den Angaben in Ihrem Reisepass übereinstimmen. Dies gilt auch für die Vollständigkeit Ihres Vor- und Nachnamens, die korrekte Schreibweise sowie die Groß- und Kleinschreibung Ihrer Daten.
Anfragen von internationalen Studierenden
Tel: +49 3943 659 151
Email: incoming@hs-harz.de