Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

für die Antragstellung, Abrechnung und Erstattung der bei Dienstreisen entstehenden Reisekosten müssen vielfältige Rechtsvorschriften eingehalten werden. Im Ergebnis ständiger Rechtsprechungen sowie durch gesetzliche Neuregelungen verändern sich diesbezüglich immer wieder die zu berücksichtigenden Bestimmungen.

Die Homepage des Dezernats Haushaltsangelegenheiten bietet Ihnen einen Überblick, Erläuterungen und Durchführungshinweise zu den gesetzlichen Regelungen der Genehmigung, Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung von Dienstreisen. Sie soll Ihnen dabei helfen, die reisekostenrechtlichen Bestimmungen sicherer anzuwenden.

Hierbei erheben wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ein Blick in die Rechtsvorschriften bleibt aber trotzdem unerlässlich.

Das Dezernat Haushaltsangelegenheiten als Reiskostenstelle der Hochschule Harz steht allen Mitarbeitern selbstverständlich bei Rückfragen gern zur Verfügung und wünscht allen Dienstreisenden allzeit „Gute Fahrt“!

Kai Wendt
Dezernent Haushaltsangelegenheiten

Allgemein

Für die Durchführung von Dienstreisen an der Hochschule Harz gelten die die Regelungen des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum BRKG (BRKGVwV), Auslandsreisekostenverordnung (ARV), Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder (ARVVwV), Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BesVersEG) und der Trennungsgeldverordnung (TGV).

Das BRKG ist ein Kostenerstattungsgesetz. (BRKGVwV zu § 1)

Die Reiskostenvergütung umfasst:

     1. Fahrt- und Flugkostenerstattung (§ 4 BRKG)
     2. Wegstreckenentschädigung (§ 5 BRKG)
     3. Tagegeld (§ 6 BRKG)
     4. Übernachtungsgeld (§ 7 BRKG)
     5. Auslagenerstattung bei längerem Aufenthalt am Geschäftsort (§ 8 BRKG)
     6. Aufwands- und Pauschvergütung (§ 9 BRKG)
     7. Erstattung sonstiger Kosten (§ 10 BRKG)

Andere anfallende Reisekosten sind der allgemeinen Lebensführung zuzuordnen und nicht erstattungsfähig.

Geltungsbereich

Definition Dienstreise

Anspruch

  • Ausschlussfrist
  • Mitwirkungspflicht
  • Vorbereitung einer Dienstreise
  • Antrag/Genehmigung
  • Abrechnung
  • Abschlag/Vorschuss
  • Zuwendungen Dritter