Darin werden mehr individuelle, flexible Studienangebote gefordert. Außerdem weist die HRK auf die besonderen Schwierigkeiten bei der Finanzierung des berufsbegleitenden Studiums hin. BAföG werde aktuell nur gezahlt, wenn das Studium die volle Arbeitskraft in Anspruch nehme. "Studierende in einem formalen Teilzeitstudium sind also nach geltendem Recht nicht förderfähig", heißt es in der <link https: www.hrk.de positionen beschluss detail studieren-in-teilzeit www.hs-harz.de studium weiterbildung finanzielle-foerderung external-link-new-window external link in new>Empfehlung. Welche Finanzierungsmöglichkeiten unseren berufsbegleitend Studierenden an der Hochschule Harz schon geholfen haben, steht auf dieser Seite:
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