Anhebung des Mindestlohnes (01.2026) und Änderungen aufgrund der Tarifeinigung vom 14.02.2026

Durch die Anhebung des Mindestlohnes zum 01.01.2026 auf 13,90 € je Stunde erhöht sich die Geringfügigkeitsgrenze auf 603 € monatlich.

Die Tarifvertragsparteien haben sich auf einen neuen Tarifvertrag mit einer Laufzeit von 27 Monaten geeinigt. Das Ergebnis der Tarifeinigung finden Sie unter dem folgenden Link. Mit der Tarifeinigung werden die Mindeststundenentgelte für studentische Hilfskräfte ab dem Sommersemester 2026 auf 15,20 erhöht, ein Jahr später auf 15,90 Euro je Stunde. Die Änderungen für wissenschaftliche Hilfskräfte liegen aktuell noch nicht vor. Einen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte lehnten die Ländervertreter ab.

Erhöhung des Entgeltes (10.2022)

Hier finden Sie die Angaben zur Erhöhung des Entgeltes ab dem 01.10.2022.