Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) fördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) das Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen (PROMOS). Dieses Stipendienprogramm des DAAD soll einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Auslandsmobilität von Studierenden und Promovierenden leisten, deren Vorhaben nicht über ERASMUS+ oder andere Programme des DAAD gefördert wird.
Die Teilnahme an Fachkursen (z. B. Sommerkurse, Sommerschulen, Winterschulen), die von Hochschulen oder wissenschaftlichen Organisationen im Ausland angeboten werden, kann weltweit gefördert werden.
Vortrags- und Kongressreisen können nicht gefördert werden.
Das Programm richtet sich an qualifizierte Studierende aller Fachrichtungen, die regulär an der Hochschule Harz eingeschrieben sind und
a) die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder
b) Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind oder
c) Studierende ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind, die in einem Studiengang eingeschrieben sind, mit dem Ziel, den Abschluss an der Hochschule Harz zu erreichen.
Für den in b) und c) beschriebenen Personenkreis sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen. Als Heimatland gilt das Land, in welchem der Studierende seit mindestens fünf Jahren den Lebensmittelpunkt hat.
Bewerbungen sind vorrangig für Bachelor- und Master-Studierende möglich. Promovierende können sich ebenfalls bewerben.
Gefördert werden können Aufenthalte im Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2027.
Bewerbungen können jederzeit eingereicht werden, müssen jedoch spätestens vier Wochen vor Antritt des Fachkurses vollständig vorliegen.
Die Bewerbungsunterlagen werden über eine Online-Bewerbung eingereicht. Zu Beginn Ihrer Online-Bewerbung registrieren Sie sich im Portal Outgoing . Nach dem Login wählen Sie das Bewerbungsformular ‚Stipendienbewerbung PROMOS‘ aus.
Erforderliche Anlagen
1. Notenliste
2. Motivationsschreiben
3. Nachweis von guten/ausreichenden Sprachkenntnissen der Lehr- bzw. Kommunikationssprache des Gastlandes
Das Auswahlverfahren findet laufend statt. Die Vergabe der Stipendien erfolgt nach dem Prinzip „first come, first served“, vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Fördermittel und der Erfüllung der Auswahlkriterien. Maßgeblich für die Auswahl sind insbesondere die bisherigen Studienleistungen, die Motivation sowie ausreichende Sprachkenntnisse der Unterrichts- bzw. Arbeitssprache.
Bewerber*innen sollten deshalb in ihrem Motivationsschreiben unbedingt auf folgende Aspekte eingehen:
Die Bewerber*innen werden nach Eingang und Prüfung der Bewerbung vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Mittel zeitnah über die Entscheidung informiert.
Förderlinie: Fachkurs
Zielgruppe: Studierende und Promovierende
Stipendienleistungen: Teilstipendienrate für den Aufenthalt + einmalige Mobilitätspauschale (+ unter bestimmten Voraussetzungen: einmalige Kursgebührenpauschale)
Die Höhe der monatlichen Teilstipendienrate und Reisekostenpauschale, die sich nach dem jeweiligen Zielland richtet, sind vom DAAD verbindlich vorgegeben (siehe „PROMOS Fördersätze 2027“). Für den Aufenthalt wird eine halbe Stipendienrate gezahlt.
Eine Förderung darf nur erfolgen, wenn für die betreffende Region keine Reisewarnung des Auswärtigen Amts besteht und auch nicht dringend von nicht notwendigen Aufenthalten abgeraten wird (www.auswaertiges-amt.de).
Kompatibilität mit anderen Förderprogrammen:
DAAD-Individualstipendien
DAAD-Individualstipendien und eine PROMOS-Förderung dürfen nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
Deutsche öffentliche Stipendien
Doppelförderungen aus deutschen öffentlichen Mitteln sind nicht erlaubt, wenn derselbe Zweck verfolgt wird. Das PROMOS-Stipendium muss bei anderen deutschen öffentlichen Stipendiengebern angegeben werden.
Deutschlandstipendium
Das Deutschlandstipendium und die PROMOS-Förderung können uneingeschränkt gleichzeitig bezogen werden.
ERASMUS+
ERASMUS+ und PROMOS-Förderungen können nicht gleichzeitig bezogen werden.
Stipendien aus privaten Mitteln
Stipendien aus privaten Mitteln können uneingeschränkt gleichzeitig bezogen werden.
Studierende und Promovierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 oder einer chronischen Erkrankung können für einen Zeitraum eine zusätzliche finanzielle Unterstützung bis zu 10.000 EUR für auslandsbedingte Mehrausgaben erhalten, sofern andere zuständige Stellen (z. B. Krankenversicherung, Zusatzversicherung, Sozialversicherungsträger) diese abgelehnt haben.
Das International Office muss diesen Sonderbedarf beim DAAD beantragen und benötigt von der/dem Geförderten folgende Dokumente:
- Kopie Schwerbehindertenausweis (GdB 50 % oder höher);
- Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder Zusatzversicherung;
- bei chronischer Erkrankung: Ärztliches Attest mit Beschreibung der medizinischen Erfordernisse;
- weitere Unterlagen zur nachvollziehbaren Erläuterung der Notwendigkeit und Angemessenheit der erhöhten Ausgaben.
Der Beihilfeantrag wird durch das International Office mindestens zwei Monate vor Beginn der geplanten Mobilitätsmaßnahme beim DAAD eingereicht. Bitte sprechen Sie uns frühzeitig an, wenn Sie einen Beihilfeantrag erwägen!
Mit der Gewährung eines PROMOS-Stipendiums ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Grundsätzlich sind Sie für Ihren Versicherungsschutz im Ausland selbst verantwortlich. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig.
Es gibt die Möglichkeit für PROMOS-geförderte Studierende, in den Gruppentarif Auslandsversicherung des DAAD aufgenommen zu werden. Zu Fragen können Sie sich an die Versicherungsstelle des DAAD wenden: versicherungsstelle(at)daad.de Weitere Informationen unter: https://www.daad.de/versicherung/de/ (Dieser Hinweis stellt keine Empfehlung dar, lediglich eine Möglichkeit).