Eine Promotion kennzeichnet sich durch
"die eigene, selbständige und originäre Forschungsleistung, die zum Erkenntnisfortschritt im jeweiligen Fach beiträgt. [...] Gegenstand der Promotionsphase ist das Vertiefen selbständigen wissenschaftlichen Arbeitens. Die gute Praxis wissenschaftlichen Arbeitens zu erlernen, ist hingegen Teil des Studiums [...]".
(Wissenschaftsrat 2011: Anforderungen an die Qualitätssicherung der Promotion - Positionspapier des Wissenschaftsrates, S. 8)
Die Promotion setzt sich zusammen aus einer schriftlichen Leistung und einer mündlichen Leistung: der Dissertation und der Disputation.
Dissertation: An den Promotionszentren promovieren Sie entweder monografisch oder kumulativ. Eine Monografie ist eine zusammenhängende, ‚große‘ wissenschaftliche Arbeit. Eine kumulative Dissertation besteht aus mehreren in engem Zusammenhang stehenden Veröffentlichungen in international anerkannten Fachzeitschriften und einem Manteltext, der die Veröffentlichungen miteinander verbindet.
Disputation: In der mündlichen Prüfung wird die Dissertation einem breiten Publikum vorgestellt und vor einer Promotionskommission verteidigt. An manchen Universitäten wird ein Rigorosum durchgeführt. Das ist eine Prüfung, die über die Doktorarbeit hinausgeht und auch Inhalte des Studiums prüft. An den Promotionszentren gibt es kein Rigorosum.
Direkt im Anschluss an die Disputation erhalten Geprüfte ihre Gesamtnote, die sich aus der Note für die Dissertation und der Note der Disputation zusammensetzt. Das Promotionsverfahren ist damit abgeschlossen. Um den Doktortitel jedoch tragen zu dürfen, muss die Dissertation erst veröffentlicht werden. An den Promotionszentren können Dissertationen im Internet frei zugänglich veröffentlicht werden.
Seit 2021 besitzen die vier Hochschulen Anhalt, Harz, Magdeburg-Stendal und Merseburg das eigenständige Promotionsrecht. Das Besondere: Die HAWs bieten eine praxisnahe Promotion bei starker Forschungsorientierung und individueller Betreuung. Die hochschulübergreifenden Promotionszentren bündeln die Expertise mehrerer Hochschulen und bieten interdisziplinäre Netzwerke. Dies schafft ein attraktives Umfeld für Promovierende, die sowohl wissenschaftlich fundiert als auch anwendungsorientiert forschen möchten, und fördert dabei die Qualitätssicherung sowie die Erstellung anspruchsvoller Dissertationen.
Mit einer Promotion ist der erste und zentrale Schritt zur Professur an einer HAW in Sachsen-Anhalt getan. Hinzu kommen aber praxisbezogene Berufserfahrung und pädagogische Kompetenz als gleichwertige Bausteine des Qualifikationsprofils. Die konkreten Anforderungen finden Sie in § 35 Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Stand 2025).
An der Hochschule Harz können Sie nur einen individuellen Promotionspfad einschlagen. Das bedeutet, dass Sie individuell mit Ihrer Betreuungsperson Ihre Promotion planen und durchführen. Es gibt derzeit keine strukturierten Promotionsprogramme, d.h. Promotionsstudiengänge, an der Hochschule.
Promovieren können Sie an der Hochschule Harz auf zwei Arten:
Die Promotionszeit unterscheidet sich je nach Fachrichtung und persönlicher Situation.
Grob gesagt dauert eine Promotion durchschnittlich 4,5 bis 5 Jahre. Wenn man ein Stipendium hat und Vollzeit an der Doktorarbeit arbeiten kann, können es auch mal 3 Jahre sein. Bei Promotionen, die mit einem anderen Beruf unter einen Hut gebracht werden müssen, verlängert sich die Promotionszeit. Berufsbegleitendes Promovieren ist eine Herausforderung, die nicht unterschätzt werden sollte – auch Promovieren ist ein Job, der bei einem parallelen Vollzeitjob nur schwer erfüllt werden kann.
Je nach Fachrichtung, in der man promoviert, unterscheiden sich die Doktortitel in ihrem Namen. Dadurch ist die Fachrichtung direkt erkennbar. An den Promotionszentren in Sachsen-Anhalt gibt es folgende Doktortitel:
An den HAWs in Sachsen-Anhalt können Sie zwischen zwei Dissertationsformen wählen:
Die Wahl der Dissertationsform erfolgt in Absprache mit Ihrer betreuenden Person. Bitte beachten Sie die Promotionsordnungen der jeweiligen Promotionszentren.
Die HAWs bieten ein vielfältiges Angebot an Veranstaltungen zur Unterstützung während der Promotion, darunter:
Qualifizierungsprogramm: Das Programm bietet HAW-Promovierenden in Sachsen-Anhalt die Möglichkeit, zentrale Schlüsselqualifikationen für die wissenschaftliche Karriere zu erwerben – fächerübergreifend, praxisnah und vernetzend. Die Teilnahme ist kostenfrei. Für die Veranstaltungen können Sie Bildungsfreistellung beantragen, wenn Ihr Arbeitgeber seinen Sitz in Sachsen-Anhalt hat.
Auch Promovierende der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg (OvGU) und der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) können an den Veranstaltungen teilnehmen – ebenso wie HAW-Promovierende die Angebote der OvGU und der MLU kostenfrei nutzen können.
Unser aktuelles Programm finden Sie hier: Qualifizierungsangebote der Hochschule Harz.
Kolloquien: Kolloquien bieten Promovierenden der Promotionszentren die Möglichkeit, die eigene Forschung vorzustellen und kritisch zu reflektieren. Es ist eine gute Vernetzungs- und Austauschmöglichkeit mit anderen Promovierenden und Professor*innen.
Die Hochschule Harz unterstützt Frauen auf ihrem wissenschaftlichen Karriereweg und setzt dabei insbesondere auf Vernetzung, Mentoring und Karriereförderung. Im Rahmen von FEM POWER VISION (2024–2027) werden Frauen insbesondere in MINT-Fächern durch Mentoring mit berufserfahrenen Frauen sowie durch Vernetzungs- und Karriereangebote gefördert. Das Format FEM POWER connect bietet Mitarbeiterinnen zudem Möglichkeiten zum Austausch und zur gegenseitigen Unterstützung.
Auch das Gleichstellungsbüro unterstützt Frauen bei der Planung ihres wissenschaftlichen Karrierewegs und bietet vertrauliche Beratung bei Benachteiligung und Diskriminierung. Die Hochschule verfolgt dabei ausdrücklich das Ziel, den Frauenanteil entlang des gesamten Karrierewegs – vom Studium über die Promotion bis zur Habilitation – zu erhöhen.
Für Promovendinnen bedeutet dies: Die Hochschule fördert ihre wissenschaftliche Karriere insbesondere durch frauenspezifische Vernetzungs-, Mentoring- und Karriereangebote, finanzielle Förderung von Forschungsvorhaben sowie durch die gleichstellungsbezogene Beratung und Unterstützung.
Informationen zu den Beratungs- und Unterstützungsangeboten der Hochschule Harz sowie zu den Ansprechpersonen finden Sie auf der Seite Barrierefreiheit.
Die Finanzierung einer Promotion kann auf verschiedenen Wegen erfolgen, abhängig von individueller Ausgangslage, Fachdisziplin und thematischer Ausrichtung des Promotionsvorhabens:
1. Berufsbegleitende Promotion
Eine Promotion in Verbindung mit einer Berufstätigkeit setzt ein hohes Maß an Selbstorganisation und langfristiger Disziplin voraus. Besonders geeignet erscheint dieses Modell, wenn eine inhaltliche Schnittmenge zwischen beruflicher Praxis und wissenschaftlicher Fragestellung besteht, etwa im Bereich der anwendungsbezogenen Forschung oder bei praxisnahen Dissertationsthemen.
2. Anstellung an einer Hochschule
Eine klassische Variante ist die Anstellung als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in im Rahmen einer befristeten Stelle an einer Universität, HAW oder Forschungseinrichtung. Solche Positionen verbinden Forschungsarbeit mit weiteren Aufgaben (z. B. in der Lehre) und bieten strukturelle sowie institutionelle Einbindung in die akademische Umgebung.
3. Drittmittel- oder Promotionsstellen
Promotionsstellen, die im Rahmen spezifischer Forschungsprojekte über Drittmittel (z. B. DFG, EU-Förderprogramme) finanziert werden, bieten eine gezielte und projektgebundene Möglichkeit der Promotion. Voraussetzung ist zumeist die inhaltliche Passung zum ausgeschriebenen Thema sowie die Bereitschaft zur Mitarbeit im Projektteam.
4. Einwerbung eines eigenen Forschungsantrags
Ambitionierte Promovierende können eigeninitiativ Fördermittel einwerben, bspw. bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) oder dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD). Dies erfordert ein überzeugend ausgearbeitetes Forschungskonzept, eine institutionelle Anbindung sowie gegebenenfalls internationale Kooperationspartner.
5. Stipendienprogramme
Stipendien stellen eine zentrale Finanzierungssäule dar und ermöglichen eine weitgehend unabhängige wissenschaftliche Arbeit. In Betracht kommen unter anderem:
Eine umfassende Übersicht über mögliche Förderungen bietet das Portal www.mystipendium.de.
In Deutschland ist die Promotion an staatlichen Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAWs) und Forschungseinrichtungen grundsätzlich gebührenfrei. Es gibt aber eine Reihe von Kosten, die neben den Lebenshaltungskosten anfallen können, darunter
1. Semesterbeiträge
An der Hochschule Harz ist die Immatrikulation für Promovierende, die an einem Promotionszentrum angenommen sind, obligatorisch; kooperativ Promovierende können sich freiwillig immatrikulieren. Sie bietet eine Reihe von Vorteilen, z. B. den Zugriff auf die Hochschulbibliothek, ein Semesterticket oder Vergünstigungen in der Mensa. Hier finden Sie Infos und Antrag zur Immatrikulation.
2. Fachliteratur und Datenzugang (optional)
Der Erwerb von Fachbüchern, Zeitschriften oder Datenbanken kann nötig sein, falls kein vollständiger Zugriff über die Hochschulbibliothek besteht. Die Anmeldung bei anderen Bibliotheken, z. B. kostenfrei bei der Staatsbibliothek Berlin, ist auch eine Option.
3. Druck und Veröffentlichung der Dissertation
Je nach Promotionsordnung muss die gedruckte Dissertation eingereicht und nach bestandener Disputation veröffentlicht werden. Hierbei können Druckkosten (abhängig von Umfang und Stückzahl der Arbeit), Kosten für die Verlagspublikation oder Open-Access-Gebühren bei Zeitschriftenartikeln anfallen. An der Hochschule Harz kann für Publikationskosten bei kumulativen Promotionen ein Zuschuss beantragt werden (siehe Punkt 5).
4. Prüfungsgebühren (in Ausnahmefällen bei kooperativ Promovierenden)
An den Promotionszentren gibt es keine Prüfungsgebühren, aber manche Universitäten erheben eine Prüfungsgebühr. Kooperativ Promovierende beachten hierzu die Promotionsordnung der jeweiligen Universität.
5. Konferenz- und Tagungsreisen (optional)
Die Hochschule Harz kann Reisekosten für Konferenzen mit eigenem Beitrag (z. B. Vortrag oder Poster) und für Qualifizierungsseminare bezuschussen (Konferenzgebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten). Für kumulative Promotionen kann außerdem ein Zuschuss zu Publikationskosten von bis zu 500 € beantragt werden. Antragsberechtigt sind Promovierende in einem Promotionszentrum der vier Hochschulen oder in einem kooperativen Verfahren. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Der Antrag muss vor der Verauslagung der Kosten und spätestens eine Woche vor der Reise bzw. nach Annahme der Publikation mit Zustimmung der Betreuungsperson bei der Referentin für wissenschaftliche Nachwuchsförderung gestellt werden. Details finden Sie im Leitfaden zur Verteilung von Zuschüssen und auf der Seite Finanzierung der Promotion.
Nein, eine Anstellung an der Hochschule erfolgt nicht automatisch. (--> Wie kann ich meine Promotion finanzieren?)
Wichtige Voraussetzungen für eine Promotion sind u.a.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Promovieren das Richtige für Sie ist, können Sie diesen Selbsttest machen. Der Selbsttest wurde von Academics in Zusammenarbeit mit der Universität Heidelberg entwickelt und ist nach kostenfreier Anmeldung bei Academics nutzbar.
An der Hochschule Harz berät Sie Dr. Carolin Haupt, Referentin für wissenschaftliche Nachwuchsförderung (chaupt(at)hs-harz.de, Tel. +49 3943 659 189). Einen Beratungstermin können Sie über das Online-Formular vereinbaren.
Wenn Sie feststellen, dass Sie motiviert zur Promotion sind, brauchen Sie ein Thema und eine dafür geeignete Betreuungsperson (--> Betreuung der Promotion). Selten gibt Ihnen die Betreuungsperson ein Thema vor, da es sich um ein Thema handeln sollte, für das Sie brennen und das Sie jahrelang bearbeiten möchten. Meist ergibt sich das Thema aus Ihrem beruflichen oder wissenschaftlichen Alltag heraus. Wenn Sie ein Thema haben, sich zum aktuellen Forschungsstand belesen haben und eine kurze Forschungsskizze angefertigt haben, können Sie potentielle Betreuer*innen anfragen.
Vielleicht haben Sie aber auch bereits gute Kontakte zu einer geeigneten Professorin bzw. zu einem geeigneten Professor, die oder der Sie betreuen möchte und mit der bzw. dem Sie unkompliziert gemeinsam ein Thema erarbeiten können.
Wenn Sie einen Masterabschluss oder einen äquivalenten Abschluss haben, können Sie einen Doktortitel anstreben. Das Promotionszentrum, in dem Sie promovieren wollen, muss zu Ihrem Abschluss passen.
In besonderen Ausnahmefällen können nach einem Eignungsfeststellungsverfahren auch Bachelor-Absolvent*innen zur Promotion zugelassen werden. Ein FH-Diplom wird bundesweit einheitlich als äquivalent zum Bachelorabschluss anerkannt.
Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin, wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Abschluss passend ist.
Grundsätzlich lassen sich Familie und Promotion miteinander vereinbaren, wenn die Motivation für die Dissertation hoch ist und die Rahmenbedingungen individuell passen.
Informationen zu den Angeboten der Hochschule Harz zur Vereinbarkeit von Familie und Studium bzw. Beruf (z. B. Beratung, Kinderbetreuung, Eltern-Kind-Zimmer) sowie zu den Ansprechpersonen finden Sie auf der Seite Familie an der Hochschule Harz.
Ja. Eine Promotion in Verbindung mit einer Berufstätigkeit setzt ein hohes Maß an Selbstorganisation und langfristiger Disziplin voraus. Besonders geeignet erscheint dieses Modell, wenn eine inhaltliche Schnittmenge zwischen beruflicher Praxis und wissenschaftlicher Fragestellung besteht, etwa im Bereich der anwendungsbezogenen Forschung oder bei praxisnahen Dissertationsthemen.
Nein. Es finden Kolloquien für Promovierende in den Promotionszentren in Präsenz statt, die frühzeitig angekündigt werden. Wir empfehlen Promovierenden dringend, die Kolloquien zu besuchen und sich dort einzubringen.
Die überfachlichen Qualifizierungsangebote, z. B. Workshops zum Publizieren in Fachzeitschriften, finden oft online statt.
Falls Sie unter Auflagen im Promotionszentrum aufgenommen wurden und Sie Kurse an der Hochschule nachholen müssen (oder freiwillig Kurse machen wollen), wäre eine räumliche Nähe zur Hochschule praktisch.
Sie können direkt nach Abschluss des Studiums mit der Promotion beginnen. Generelle Arbeitserfahrung ist nicht nötig. Arbeitserfahrung in der Wissenschaft kann aber von Vorteil sein, z. B. weil Sie dann schon besser wissen, wie Forschung und Hochschulen funktionieren, und weil Sie vielleicht schon Kontakt zu Ihrer potentiellen Betreuungsperson haben.
Grundsätzlich können Sie mit jedem Master-Abschluss promovieren bzw. mit einem Abschluss, der äquivalent zu einem Master ist. Das gilt auch für ausländische Abschlüsse, die auf ihre Äquivalenz zum deutschen Masterabschluss geprüft werden. Der Abschluss muss fachlich einschlägig sein, also zum Promotionszentrum und zu Ihrem gewählten Thema passen.
In besonderen Ausnahmefällen können nach einem Eignungsfeststellungsverfahren auch Absolvent*innen mit Bachelor-Abschluss zur Promotion zugelassen werden. Ein FH-Diplom wird bundesweit einheitlich als äquivalent zum Bachelorabschluss anerkannt.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Abschluss geeignet ist, schicken Sie eine E-Mail mit Ihren Zeugnissen, Urkunden und ggf. Transkripten an die Referentin für Nachwuchsförderung der Hochschule Harz für eine erste Einschätzung. Die endgültige Entscheidung, ob Ihr Abschluss geeignet ist, trifft aber der Promotionsausschuss, nachdem Sie einen Annahmeantrag gestellt haben.
Falls Ihre Urkunden sowie Zeugnisse nicht in deutscher Sprache ausgestellt wurden, fügen Sie dem Gesuch um Annahme als Doktorand*in bitte amtlich beglaubigte deutsche Übersetzungen bei.
Falls Sie Ihre Abschlüsse nicht an einer deutschen Hochschule absolviert haben, fügen Sie dem Gesuch um Annahme als Doktorand*in eine Kopie des Notensystems der jeweiligen Hochschule bei.
Bei der Frage der Gleichwertigkeit ausländischer Zeugnisse werden die Bewertungsaussagen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder herangezogen.
Zusätzlich einzureichen bei einer Promotion im Promotionszentrum Sozial-, Gesundheits- und Wirtschaftswissenschaften (SGW):
Bei ausländischen Bewerber*innen muss der Nachweis hinreichender Sprachkenntnisse für die Sprache der Dissertation erbracht werden. Der Nachweis erfolgt durch
Es gibt keinen Unterschied zwischen dem Doktortitel, den Sie an einer Uni und an einer HAW erhalten.
Die vier sachsen-anhaltischen HAW zeichnen sich aus durch:
- eine Trennung der Betreuung und Begutachtung,
- eine individuelle Betreuung sowie
- Qualifizierungsangebote und Kolloquien für die Promovierenden.
Gerne beraten Sie die Referent*innen für wissenschaftliche Nachwuchsförderung vor Ort an den Hochschulen.
An der Hochschule Harz berät Sie Dr. Carolin Haupt, Referentin für wissenschaftliche Nachwuchsförderung (Raum 2.004, Haus 2, Wernigerode; Tel. +49 3943 659 189).
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Ein nicht bestandenes Promotionsverfahren schließt eine erneute Promotion nicht grundsätzlich aus. Allerdings ist eine individuelle Prüfung durch die Promotionszentren erforderlich, ob eine erneute Zulassung möglich ist. Es wird empfohlen, frühzeitig Kontakt mit dem entsprechenden Promotionszentrum aufzunehmen, um die Möglichkeiten zu klären.
Zentrale Ansprechpersonen sind die Referent*innen der Promotionszentren. Sie finden die passende Ansprechperson auf den Webseiten der Promotionszentren. Beachten Sie, dass es bei den zwei hochschulübergreifenden Promotionszentren an jeder Hochschule eine andere koordinierende Person gibt.
Falls Sie promovieren (wollen), richten Sie Ihre Anfrage am besten direkt an die oder den Referent*in der Hochschule, an der Ihre (potentielle) Betreuungsperson sitzt.
Ein guter erster Schritt ist ein Blick auf die Webseiten der einzelnen Promotionszentren. Dort finden Sie Informationen zu den Professor*innen, die im jeweiligen Zentrum Mitglied sind – einschließlich ihrer Forschungsgebiete. So können Sie sich einen ersten Eindruck verschaffen, welche thematischen Schwerpunkte gesetzt werden und ob diese zu Ihrem Promotionsvorhaben passen könnten.
Das Promotionszentrum sollte fachlich zu Ihrem Abschluss und Ihrem Promotionsthema passen. (Übrigens sollte auch Ihr Promotionsthema zu Ihrem Abschluss passen.)
Sie könnten sich an anderen Hochschulen nach Promotionsmöglichkeiten umsehen. Als Juristin könnten Sie bspw. nicht ins Promotionszentrum Sozial-, Gesundheits- und Wirtschaftswissenschaften aufgenommen werden. Personen mit Psychologie-Abschluss hingegen können ins Promotionszentrum aufgenommen werden, da es im Promotionszentrum Professor*innen gibt, die in Psychologie lehren.
Bei einer Nähe des Promotionszentrums zum Abschluss können Sie unter Umständen nach individueller Prüfung als Doktorand*in aufgenommen werden. Aufnahmen bei bewiesenen wissenschaftlichen Vorleistungen sind möglich, führen aber ggf. zu Auflagen (d. h. meist dem Nachholen von Kursen) und bedürfen eines langwierigen Eignungsfeststellungsverfahrens, an dessen Ende feststeht, ob man aufgenommen wird und welche Auflagen man während der Promotionszeit erfüllen muss.
Promotionszentrum Ingenieurwissenschaften und Informationstechnologien (IWIT): Die einzureichenden Unterlagen und Formulare finden Sie in der Checkliste sowie unter „Dokumente“ auf der Webseite Downloads Promotionszentrum IWIT. Wenn Sie Ihren Annahmeantrag vorbereiten, vereinbaren Sie am besten einen Beratungstermin, um den Antrag vorher abzusprechen. Der Promotionsausschuss, der über Ihren Annahmeantrag entscheidet, tagt in der Regel einmal im Monat. Das Annahmegesuch muss vollständig spätestens vier Wochen vor dem Sitzungstermin bei Dr. Carolin Haupt eingehen: Bei Betreuung an der Hochschule Harz senden Sie die Unterlagen zunächst digital als einzelne PDF-Dateien an promotion@hs-harz.de zur Vorprüfung; postalisch (Hochschule Harz, z. H. Dr. Carolin Haupt, Friedrichstraße 57–59, 38855 Wernigerode) reichen Sie sie erst nach positiver Rückmeldung ein.
Promotionszentrum Sozial-, Gesundheits- und Wirtschaftswissenschaften: Die einzureichenden Unterlagen finden Sie in der Checkliste sowie unter „Dokumente“ auf der Webseite Downloads Promotionszentrum SGW. Dort können auch alle Annahmeantrags-Formulare heruntergeladen werden. Manchmal werden noch andere Unterlagen benötigt. Wenn Sie Ihren Annahmeantrag vorbereiten, vereinbaren Sie am besten einen Beratungstermin, um den Antrag vorher abzusprechen. Der Promotionsausschuss, der über Ihren Annahmeantrag entscheidet, tagt in der Regel einmal im Monat. Die aktuellen Sitzungstermine finden Sie hier.
Am zeitintensivsten sind sicherlich das Exposé für Ihr Promotionsvorhaben und das Besorgen der beglaubigten Kopien von Bachelor- und Masterzeugnissen und -urkunden (bzw. beglaubigte Übersetzungen bei nicht-deutschsprachigen Zeugnissen).
Sie können die Unterlagen jederzeit bei der Referentin für Nachwuchsförderung der Hochschule einreichen, per Mail und postalisch. Sofern der Antrag vollständig ist, wird er auf der nächstmöglichen Sitzung des Promotionsausschusses besprochen. Dafür sollte er spätestens vier Wochen vor der Sitzung eingehen. Nach der Vorprüfung sind die handschriftlich unterschriebenen Originale postalisch einzureichen.
Das Exposé legt das zu bearbeitende Promotionsvorhaben schriftlich dar. Es soll sich zusammensetzen aus dem Themenvorschlag, dem Stand der Forschung, den Zielen und dem Beitrag der Arbeit zusammen mit der Beschreibung der Vorgehensweise und der vorgesehenen Methoden sowie der durch die Betreuer*innen zugestimmten Ressourcen- und Zeitplanung zusammen mit der Erklärung, in welcher Sprache die Dissertation verfasst werden soll.
Wie das Exposé im Detail aussehen soll, ist in jedem Promotionszentrum individuell geregelt. Auf den Websites der Promotionszentren finden Sie Vorlagen und Hinweise zum Anfertigen des Exposés. Für die Promotionszentren der Hochschule Harz: Anforderungen an das Exposé (SGW) und Exposé-Vorlage (IWIT).
Ja. Für Promovierende, die an einem Promotionszentrum in Sachsen-Anhalt angenommen sind oder Landesgraduiertenförderung erhalten, ist die Immatrikulation an der Hochschule Harz für die Dauer der Mitgliedschaft bzw. Förderung obligatorisch. Kooperativ Promovierende der Hochschule Harz können sich freiwillig als Promotionsstudierende immatrikulieren.
Die Immatrikulation erfolgt über die Hochschule. Den Antrag zur Immatrikulation sowie eine Auflistung der erforderlichen Dokumente finden Sie hier Immatrikulation und Rückmeldung für Promovierende. Senden Sie den Antrag mit Originalunterschrift und den erforderlichen Unterlagen per Post an Dr. Carolin Haupt, Referentin für wissenschaftliche Nachwuchsförderung.
Fünf Jahre nach Ihrer Annahme kann der Promotionsausschuss die Betreuungszusage widerrufen; Sie sind dann nicht länger Doktorand*in am Promotionszentrum. Sie sollten vor Ablauf der Fünf-Jahres-Frist Kontakt zum oder zur Referent*in des Promotionszentrums aufnehmen.
Bei Elternzeiten, Mutterschutz, Erkrankungen und ähnlichen Umständen darf Ihnen der Promotionsausschuss die Verlängerung der Promotionszeit nicht verwehren.
Die Annahme in einem Promotionszentrum sowie die Immatrikulation an der Hochschule haben keine Auswirkungen auf Ihren Krankenversicherungsstatus. Welche Form der Krankenversicherung für Sie geeignet ist, hängt von Ihren Lebensumständen (z. B. Alter, Erwerbstätigkeit) ab und sollte individuell mit Ihrer Krankenkasse geklärt werden.
Die Promotionsordnungen verpflichten Promovierende nicht, auf Konferenzen zu gehen. Um sich mit dem Fachpublikum auszutauschen und um sich auf Ihre Disputation vorzubereiten, bietet es sich aber an, Ihre Forschung auf Konferenzen zu präsentieren. Wenn Ihre Betreuungsperson dies von Ihnen erwartet, sollten Sie die Finanzierung mit ihr klären und die Konferenzbesuche verbindlich in der Betreuungsvereinbarung festhalten.
Die Kolloquien der Promotionszentren dienen dem fachlichen Austausch mit anderen Promovierenden und Professor*innen. Sie sind eine gute Gelegenheit, das Vortragen des eigenen Arbeitsstandes vor einem Fachpublikum einzuüben. Darüber hinaus bieten sie Gelegenheit zur Vernetzung mit anderen Promovierenden und Professor*innen.
Wenn Sie an einer Hochschule oder einer Forschungsinstitution arbeiten, gehört der Besuch von wissenschaftlichen Veranstaltungen normalerweise in Ihre Arbeitszeit.
Eine generelle Freistellungspflicht für wissenschaftliche Veranstaltungen besteht bei Arbeitgebern außerhalb der Wissenschaft nicht. In vielen Fällen kann eine Teilnahme durch Urlaub, Gleitzeit oder Überstundenabbau ermöglicht werden. Sprechen Sie am besten frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber, um individuelle Lösungen zu finden.
Wenn Sie an Veranstaltungen im Qualifizierungsprogramm für Promovierende unserer vier Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Sachsen-Anhalt teilnehmen wollen und Ihr Arbeitgeber in Sachsen-Anhalt sitzt, können Sie beim Arbeitgeber Bildungsfreistellung beantragen. In Sachsen-Anhalt haben alle Arbeitnehmer*innen Anspruch auf fünf Tage dieses bezahlten Sonderurlaubs pro Jahr. Sie können sich für die Bildungsfreistellung an Dr. Carolin Haupt (Referentin für wissenschaftliche Nachwuchsförderung, chaupt(at)hs-harz.de) wenden.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, sich während der Promotion an einer HAW in Sachsen-Anhalt mit anderen Promovierenden zu vernetzen, z. B.
1. Promotionszentren und Ihre Hochschulen
Sie können sich sowohl über Ihr Promotionszentrum durch Kolloquien und Promovierendentreffen als auch durch Ihre Hochschule vernetzen, z. B. bei „Never Stop (Re)Searching“ und bei Promovierendentreffen der Hochschule. Zu solchen Veranstaltungen werden Sie eingeladen.
Auch die Teilnahme an Veranstaltungen des Qualifizierungsprogramms für Promovierende Qualifizierungsangebote der Hochschule Harz sind eine gute Gelegenheit zur Vernetzung. Diese Veranstaltungen werden auf der Webseite und im Newsletter (Anmeldung) bekanntgegeben.
Außerdem setzen sich gewählte Promovierendenvertreter*innen an den Promotionszentren und an den Hochschulen für die Interessen der Promovierenden ein und sind oft erste Anlaufstelle für Fragen, Austausch und Kontakte unter Doktorand*innen.
Informieren Sie sich auf der Website Ihrer Hochschule über bestehende Angebote und Ansprechpersonen: Promotion und wissenschaftliche Nachwuchsförderung
2. Vernetzung über die Universitäten
Graduiertenzentren der kooperierenden Universitäten (z. B. in Halle oder Magdeburg) bieten Workshops, Tagungen und Netzwerktreffen, die auch für Promovierende an HAWs offen sind. Diese Veranstaltungen sind eine gute Gelegenheit, Kontakte zu knüpfen.
3. Bundesweite Netzwerke
Es gibt mehrere Netzwerke, die den Austausch zwischen Promovierenden fördern, darunter THESIS e.V. (Netzwerk für Promovierende und Promovierte – auch mit Regionalgruppen).
Die Gründe für eine Unterbrechung können vielfältig sein und sind sehr individuell. Die entscheidende Frage ist, ob Sie für einen bestimmten Zeitraum wirklich absolut gar nicht an Ihrem Promotionsprojekt arbeiten möchten. Falls ja, könnte es sinnvoll sein, eine Unterbrechung anzuzeigen. Sollten Sie aber während Ihrer Pause doch von Zeit zu Zeit weiter an Ihrer Promotion arbeiten, könnte es von Vorteil sein, den Promotionsprozess zwar zu verlangsamen, aber nicht offiziell zu unterbrechen.
Sollten Sie über eine Unterbrechung Ihrer Promotion nachdenken, nutzen Sie die Möglichkeit der Beratung, um für Ihren individuellen Fall die beste Entscheidung treffen zu können. Online-Formular zur Beratung
Wenn Sie sich für einen Abbruch Ihrer Promotion entscheiden, müssen Sie den Abbruch über das Änderungsmitteilungsformular (Formular) bei Ihrer Referentin oder Ihrem Referenten anzeigen und sich ggf. beim Dezernat für studentische Angelegenheiten der Hochschule Harz exmatrikulieren. Prüfen Sie ggf. auch Ihren Stipendiums- oder Arbeitsvertrag hinsichtlich möglicher Konsequenzen.
Sie können jederzeit erneut ein Promotionsverfahren anstreben, aber der Abbruch kann Fragen nach den Gründen aufwerfen, die Sie bei einem erneuten Promotionsprojekt angeben sollten.
Sowohl in den Promotionszentren als auch an den Hochschulen gibt es Promovierendenvertretungen, die die Interessen der Promovierenden in den unterschiedlichen Gremien vertreten und den Promovierenden als Ansprechpersonen zur Verfügung stehen.
Promotionen werden an unseren Hochschulen immer von Professor*innen betreut.
Wenn Sie als Mitglied eines Promotionszentrums promovieren wollen, kommen als Betreuungspersonen nur die Professor*innen in Frage, die Mitglied im Promotionszentrum sind. Diese Mitglieder finden Sie auf der Webseite des jeweiligen Promotionszentrums.
Ob auch eine Zweitbetreuung notwendig ist, unterscheidet sich zwischen den Promotionszentren. Zweitbetreuungen können auch Professor*innen übernehmen, die nicht Mitglied im Promotionszentrum sind. Sie können in der entsprechenden Promotionsordnung nachlesen, wer als Zweitbetreuung in Frage kommt.
Wenn Sie an der Hochschule bereits eine Betreuungsperson haben, die nicht Mitglied in einem Promotionszentrum ist, können Sie noch eine Erstbetreuung in einem Promotionszentrum suchen.
Alternativ könnte die kooperative Promotion eine Option für Sie sein. In dem Fall wäre Ihre Betreuungsperson die Zweitbetreuung; die Erstbetreuung übernimmt ein*e Professor*in einer Universität. Sie oder Ihre Betreuungsperson an der HAW sollten im Idealfall Kontakte an eine Universität haben. Es kann in Einzelfällen vorkommen, dass die Universität die Zweitbetreuung durch Ihre*n HAW-Professor*in trotzdem ablehnt.
Sie müssen ein/e Professor*in selbstständig ansprechen. Im Idealfall kennt die Person Sie bereits und Sie haben einen sehr guten Eindruck bei der Person hinterlassen, sei es im Studium oder auf einer Konferenz.
Wenn die potentielle Betreuungsperson Sie noch nicht kennt, schicken Sie am besten eine Anfrage mit Bitte um einen (Online-)Besprechungstermin zusammen mit Ihrem Lebenslauf und einer kurzen Forschungsskizze, in der Sie Ihre Promotionsidee vorstellen. Die Promotionsidee sollte zu den Forschungsinteressen der angefragten Person passen. Im ersten Gespräch reden Sie über Ihr Thema und klopfen die gegenseitigen Erwartungen ab. Wenn Sie feststellen, dass Ihre Erwartungen zu sehr auseinandergehen, überlegen Sie, ob Sie wirklich bei der Person promovieren wollen.
Generell empfiehlt es sich, eine Erst- und eine Zweitbetreuung zu haben, um auf mehr Wissen und Erfahrungen zurückgreifen zu können. Die Zweitbetreuung bereichert Ihre Arbeit an der Promotion, weil sie andere Perspektiven und Ressourcen als Ihre Erstbetreuung einbringt.
Promotionszentrum Sozial-, Gesundheits- und Wirtschaftswissenschaften: Sie benötigen nur eine Betreuungsperson, aber eine Zweitbetreuung ist empfehlenswert. Welche Personen für eine Zweitbetreuung in Frage kommen, können Sie in der Promotionsordnung §8 Abs. 2 nachlesen. Die Zweitbetreuung müssen Sie noch nicht zu Beginn Ihrer Promotion haben, sondern können sie auch noch nach Ihrer Annahme als Doktorand*in am Promotionszentrum beim Promotionsausschuss beantragen. Dabei sollten Sie im Vorhinein die Erwartungen aller Beteiligten abklären und wie Sie damit umgehen können, falls die Betreuungspersonen unterschiedlicher Meinung sind.
Promotionszentrum Ingenieurwissenschaften und Informationstechnologien (IWIT): Die Erstbetreuung muss Mitglied des Promotionszentrums sein. Eine Zweitbetreuung ist verpflichtend; sie muss nicht Mitglied des Promotionszentrums sein (§ 8 Promotionsordnung). Betreuung und Begutachtung der Dissertation müssen von unterschiedlichen Personen wahrgenommen werden.
Bei kooperativen Promotionen, d.h. bei Promotionen, die nicht über die Promotionszentren, sondern über eine Universität laufen, sitzt Ihre Zweitbetreuung an der HAW und die Erstbetreuung an der Universität. In dem Fall gilt die Promotionsordnung der jeweiligen Fakultät, sodass dort auch die Betreuung geregelt wird. Die Zweitbetreuung der HAW muss formell von der Universität bestätigt werden.
Wenn Sie an einem Promotionszentrum promovieren, muss die Erstbetreuung Mitglied des Promotionszentrums sein. Die Zweitbetreuung kann von anderen Hochschulen oder Universitäten sein. Wer Zweitbetreuung sein darf, können Sie im Detail der jeweiligen Promotionsordnung entnehmen.
Die Betreuungsvereinbarung regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihrer Promotion und stellt sicher, dass alle Beteiligten ihre Rechte und Pflichten kennen. Sie definiert die Erwartungen an Sie und an Ihre Betreuungsperson bezüglich der Betreuungsmodalitäten, wie Häufigkeit und Form von Besprechungen.
Indem sie einen strukturierten Rahmen für die Betreuung bietet, trägt die Betreuungsvereinbarung zur Qualitätssicherung Ihrer Promotion bei und dient als Referenzpunkt für die Beurteilung Ihrer Fortschritte und Ziele während der Promotion.
Achten Sie deshalb darauf, dass die Regelungen in Ihrer Betreuungsvereinbarung so präzise sind, dass sie aus Ihrer Perspektive eine gute Grundlage für eine gelingende Betreuungsbeziehung darstellen.
Wenn Ihre Betreuungsperson in Ruhestand geht, kann sie Sie weiterbetreuen.
Wenn die Betreuungsperson Sie nicht mehr weiterbetreuen kann, z. B. durch Krankheit oder Tod, bemüht sich der Promotionsausschuss, Ihnen eine andere Betreuungsperson aus dem Promotionszentrum zur Seite zu stellen.
Der Promotionsausschuss kann in begründeten Fällen im Laufe der Promotion zusätzlich weitere Betreuungspersonen bestellen, insbesondere in Fällen, in denen die Betreuungsperson die Betreuung nicht mehr wahrnehmen kann. Sie können auch einen kompletten Wechsel der Betreuung beantragen.
Wenn die Weiterbetreuung unmöglich ist, sucht der Promotionsausschuss eine neue Betreuungsperson unter den professoralen Mitgliedern des Promotionszentrums. Bei Konfliktfällen können alle Beteiligten vorher eine Stellungnahme abgeben.
Bei Unstimmigkeiten und Konflikten mit Ihrer Betreuungsperson haben Sie mehrere Möglichkeiten vorzugehen:
Direktes Gespräch: Versuchen Sie zunächst, das Problem direkt mit Ihrer Betreuungsperson zu besprechen. Oft lassen sich Missverständnisse durch offene Kommunikation klären.
Rat einholen, Verbündete suchen: Wenn das Gespräch mit der Betreuungsperson nicht zum Erfolg führt, können Sie sich Verbündete im Fachbereich suchen, bspw. Doktorand*innensprecher*innen. Lassen Sie sich auch von Ihrer Referentin für wissenschaftliche Nachwuchsförderung, von der Gleichstellungsbeauftragten oder von den Ombudspersonen für gute wissenschaftliche Praxis (Prof. Dr. Alena Bleicher, Prof. Dr. Robert Nadler) bzw. der Vertrauensperson der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen (Dr. Matilde Sophie Groß) vertraulich beraten und Möglichkeiten durchgehen.
In der Betreuungsvereinbarung der Promotionszentren ist vorgesehen, bei Konfliktfällen einen unparteiischen Dritten einzubinden, der zwischen Betreuungsperson und Doktorand*in vermitteln kann. Lösung kann bspw. sein, die Absprachen in der Betreuungsvereinbarung anzupassen.
Letztes Mittel - Wechsel der Betreuungsperson: In extremen Fällen können Sie einen Wechsel der Betreuungsperson beantragen. Das Promotionszentrum bemüht sich dann, Ihnen eine neue Betreuungsperson zur Seite zu stellen. Dokumentieren Sie alle Gespräche und Vorfälle, um im Bedarfsfall Nachweise über den Konflikt zu haben.
Die Bewertung Ihrer Dissertationsschrift wird vom Promotionsausschuss auf der Grundlage mindestens zweier Gutachten vorgenommen. Mindestens ein*e Gutachter*in muss Mitglied des Promotionszentrums sein, mindestens eine weitere Gutachtenperson muss extern, also weder Mitglied des Promotionszentrums noch der betreuenden Hochschule sein.
Die Disputation wird von der eingesetzten Promotionskommission bewertet, zu der auch die Gutachter*innen und die Betreuungsperson(en) gehören.
Die Promotionskommission errechnet die Gesamtnote aus der Bewertung der Dissertationsschrift und dem Ergebnis der Disputation.
Promotionszentrum Ingenieurwissenschaften und Informationstechnologien (IWIT): Nach bestandener Disputation müssen Promovierende ihre Dissertation innerhalb eines Jahres veröffentlichen; auf Antrag kann der Promotionsausschuss in begründeten Fällen um bis zu ein Jahr verlängern (§ 21 Promotionsordnung). Bei einer kumulativen Dissertation sind mindestens drei wissenschaftliche Arbeiten erforderlich.
Promotionszentrum SGW: Nach dem Promotionsverfahren müssen Promovierende innerhalb von zwei Jahren ihre Dissertation veröffentlichen. In der Promotionsordnung findet sich ansonsten keine Pflicht für Promovierende, wissenschaftliche Papiere während der Promotionsphase zu veröffentlichen – außer, sie promovieren kumulativ.
Wenn Ihre Betreuungsperson trotzdem darauf besteht, dass Sie bspw. ein Konferenzpapier schreiben oder an einem Buchkapitel mitwirken, sollte dies schriftlich in der Betreuungsvereinbarung festgehalten werden. Während der Promotionszeit wissenschaftlich zu publizieren ist eine gute Gelegenheit, um Erfahrungen zu sammeln und sich für eine wissenschaftliche Karriere aufzustellen.
Dazu gibt es keine Regelung. Sie können das in Abstimmung mit Ihrer Betreuungsperson planen und entscheiden, sollten jedoch möglichst noch keine Aufsätze für Ihre kumulative Dissertation veröffentlichen, bevor Sie als Doktorand*in am Promotionszentrum angenommen wurden.
In den Promotionszentren müssen die Artikel in international anerkannten Journals veröffentlicht werden. Das bedeutet
Promotionszentrum Ingenieurwissenschaften und Informationstechnologien (IWIT): Für eine kumulative Promotion sind laut Promotionsordnung mindestens drei wissenschaftliche Arbeiten in begutachteten, international anerkannten Fachzeitschriften erforderlich; bei mindestens zweien davon müssen Sie den größten Beitrag geleistet haben. Ob eine Zeitschrift geeignet ist, wird anhand von Journal-Rankings und/oder Impact Factors beurteilt (§ 2 Abs. 3 Promotionsordnung).
Promotionszentrum Sozial-, Gesundheits- und Wirtschaftswissenschaften: Für eine kumulative Promotion fordert die Promotionsordnung, dass Publikationen in begutachteten, international anerkannten Fachzeitschriften publiziert oder zur Publikation angenommen worden sind.
Der Promotionsausschuss beschließt, dass alle wissenschaftlichen Zeitschriften, die im
Fachzeitschriften, die nicht in den obenstehenden Indizes gelistet sind, aber nachweisbar andere relevante Parameter abbilden, um den Status als begutachtete, international anerkannte Fachzeitschrift zur Durchführung der kumulativen Promotion zu erhalten, müssen vom Promotionsausschuss genehmigt werden.
Promotionszentrum Ingenieurwissenschaften und Informationstechnologien (IWIT): Die Promotionsordnung sieht vor, dass Teile der Dissertation vorab veröffentlicht werden dürfen; dazu ist in der Dissertationsschrift eine Erklärung abzugeben (§ 7 Abs. 4 Promotionsordnung).
Promotionszentrum Sozial-, Gesundheits- und Wirtschaftswissenschaften: Im Promotionszentrum SGW sollte möglichst nur ein Beitrag für die kumulative Dissertation vor Annahme als Doktorand*in veröffentlicht worden sein. Er sollte zum Zeitpunkt der Annahme maximal ein Jahr alt sein und im Idealfall mit der Betreuungsperson zusammen veröffentlicht worden sein.