Dein Weg in die Justiz Sachsen-Anhalts
Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger bearbeiten eigenverantwortlich Aufgaben etwa in Grundbuch-, Nachlass-, Familien- und Betreuungssachen oder im Registerwesen und treffen Entscheidungen mit unmittelbarer Wirkung für Bürgerinnen und Bürger. Der Studiengang Rechtspflege verbindet eine fundierte rechtswissenschaftliche Ausbildung mit intensiver Praxis in der Justiz Sachsen-Anhalts.
Das Land Sachsen-Anhalt verlagert das Rechtspflegerstudium von Berlin nach Halberstadt. Dort entsteht ein eigenständiger Studiengang, der gezielt auf die Anforderungen der Justiz des Landes ausgerichtet ist. Auch Digitalisierung, elektronische Aktenführung und Künstliche Intelligenz sind von Beginn an Teil des Studiums. Start ist zum Wintersemester 2027/2028, jährlich stehen bis zu 30 Studienplätze zur Verfügung.
Der Studiengang wird ausschließlich dual angeboten und passt zu dir, wenn du:
Inhalte und Studienverlauf
Das Studium umfasst sieben Semester und wechselt zwischen theoretischen Phasen an der Hochschule und umfangreichen Praxiszeiten in der Justiz Sachsen-Anhalts. So wendest du dein erworbenes Wissen direkt im beruflichen Umfeld an und lernst die Abläufe in der Praxis von Anfang an kennen. Die Studieninhalte und das Curriculum werden derzeit gemeinsam mit dem Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt entwickelt.
Doppelter Abschluss, sichere Perspektiv
Mit dem Abschluss erwirbst du sowohl die für den Rechtspflegerdienst erforderliche Laufbahnqualifikation als auch den Bachelor-Abschluss. Damit hast du beste Aussichten auf einen sicheren Berufseinstieg in der Justiz und eröffnest dir zusätzliche Möglichkeiten für deine weitere berufliche und persönliche Entwicklung.
| Abschluss | Doppelabschluss: Akademischer Abschluss Bachelor und Laufbahnbefähigung |
| Fachbereich | Verwaltungswissenschaften |
| Regelstudienzeit | 7 Semester |
| Studienbeginn | Wintersemester |
| Bewerbungsfrist (Bewerber:innen mit inländischen Bildungsnachweisen) | Gewünscht ist eine Bewerbung nach Erreichen der Zugangsvoraussetzung (Erhalt der Hochschulzugangsberechtigung, Unterzeichnung des Studienvertrages), spätestens jedoch bis zum 31. August für das Wintersemester. |
| Bewerbungsfrist (Bewerber:innen mit ausländischen Bildungsnachweisen) | Gewünscht ist eine Bewerbung nach Erreichen der Zugangsvoraussetzung (Erhalt der Hochschulzugangsberechtigung, Unterzeichnung des Studienvertrages), spätestens jedoch bis zum 15. Juli für das Wintersemester. |
| Formale Studienvoraussetzung | Hoch- oder Fachhochschulreife sowie Studienvertrag mit dem Finanzministerium Sachsen-Anhalt |
| Zulassung 1. Fachsemester | Zulassungsbeschränkung. Weitere Infos hier |
Für die Bewerbung zum Studiengang Rechtspflege nutzen Sie bitte unsere Online-Bewerbung. Während des Ausfüllens werden Ihnen die individuell benötigten Unterlagen angezeigt, die Sie bitte an der dafür vorgesehenen Stelle im Bewerbungsportal hochladen.
Alle Informationen zur Bewerbung können in den Bewerbungsinformationen des Dezernats für studentische Angelegenheiten nachgelesen werden.
Studienberatung
Bewerberinformationen auf den Seiten des Justizministeriums Sachsen-Anhalt